Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 12.10.2005 23:07:56 von Thomas Schmidt
Hallo!
Ich bin "Kleingewerbetreibender" und habe folgende Frage:
Ist es richtig, dass ich eine Umsatzsteuer-Erstattung als umsatzsteuerfreie
Einnahme verbuchen muss? Oder kann ich mir das Geld "so einstecken".
Danke!
Thomas
Re: Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 12.10.2005 23:18:53 von Eric Lorenz
Thomas Schmidt schrieb:
Hallo!
> Ich bin "Kleingewerbetreibender" und habe folgende Frage:
>
> Ist es richtig, dass ich eine Umsatzsteuer-Erstattung als umsatzsteuerfreie
> Einnahme verbuchen muss? Oder kann ich mir das Geld "so einstecken".
Bist du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer? Und von wem bekommst du die
Erstattung?
Eric
Re: Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 13.10.2005 09:29:31 von Thomas Schmidt
> Bist du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer? Und von wem bekommst du die
> Erstattung?
>
> Eric
Ich bin Einzelunternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (ohne
Bilanz) und mache monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung (bzw. muss ich das
so machen). Für den September habe ich Aufgrund einiger teurer Anschaffungen
fürs Geschäft einen Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt.
Thomas
Re: Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 13.10.2005 09:38:45 von Matthias Koehler
[Thomas:]
> Ich bin Einzelunternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (ohne
> Bilanz) und mache monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung (bzw. muss ich das
> so machen). Für den September habe ich Aufgrund einiger teurer Anschaffungen
> fürs Geschäft einen Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt.
Bei einem Einnahme-/Überschussrechner zählt die auf den Ausgangsrechnungen
ausgewiesene Umsatzsteuer als Einnahme und die auf den Eingangsrechnungen
ausgewiesene Vorsteuer als Ausgabe. Die Erstattung eines Vorsteuerüberhangs
ist eine Einnahme und die Überweisung der Umsatzsteuer eine Ausgabe.
Du hast also eine Einnahme erzielt, und zwar ohne Umsatzsteuer... :-)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 13.10.2005 11:12:36 von Carmen Smolne
Matthias Koehler schrieb:
> Bei einem Einnahme-/Überschussrechner zählt die auf den Ausgangsrechnungen
> ausgewiesene Umsatzsteuer als Einnahme und die auf den Eingangsrechnungen
> ausgewiesene Vorsteuer als Ausgabe. Die Erstattung eines Vorsteuerüberhangs
> ist eine Einnahme und die Überweisung der Umsatzsteuer eine Ausgabe.
>
> Du hast also eine Einnahme erzielt, und zwar ohne Umsatzsteuer... :-)
Ich habe die FAQ ja ewig nicht mehr gelesen, aber das ist doch wirklich
so schön und auch verständlich formuliert, dass man es so in die FAQ
übernehmen könnte, oder nicht?
Gruß
Carmen
Re: Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 13.10.2005 11:13:30 von Carmen Smolne
Carmen Smolne schrieb:
> Ich habe die FAQ ja ewig nicht mehr gelesen, aber das ist doch wirklich
> so schön und auch verständlich formuliert, dass man es so in die FAQ
> übernehmen könnte, oder nicht?
Oh, Mist, ich dachte, ich wäre noch in debs...hier gibt's wohl keine
FAQ, oder?
Carmen
Re: Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 13.10.2005 20:07:13 von Alexander Schroeder
Carmen Smolne wrote:
> ...hier gibt's wohl keine
> FAQ, oder?
Es gibt hier zwar immer wieder gestellte Fragen. Aber die korrketen
Anworten darauf sind ja alle paar Monate andere. ;-)
Alex
Re: Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 13.10.2005 20:14:20 von Eric Lorenz
Alexander Schröder schrieb:
>
> Es gibt hier zwar immer wieder gestellte Fragen. Aber die korrketen
> Anworten darauf sind ja alle paar Monate andere. ;-)
Wir passen uns eben der aktuellen Gesetzeslage an.
Eric
Re: Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
am 13.10.2005 21:23:43 von Andreas Montag
"Thomas Schmidt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dijtv1$u80$00$
> Hallo!
>
> Ich bin "Kleingewerbetreibender" und habe folgende Frage:
>
> Ist es richtig, dass ich eine Umsatzsteuer-Erstattung als
> umsatzsteuerfreie Einnahme verbuchen muss? Oder kann ich mir das Geld
> "so einstecken".
>
> Danke!
>
> Thomas
Wenn Du eine Einnahmeüberschussrechung erstellst mußt Du die Erstattung
tatsächlich als Einnahme buchen, wenn Du das anders buchst, hast Du dich
"verbucht". Steuern aus der Steuer solltest Du nicht nocheinmal ziehen.
Ob Du das Geld einsteckst, ist dem Finanzamt egal, Du darfst es auf alle
Fälle behalten.
Andreas