Künstler und ermäßigter Steuersatz
Künstler und ermäßigter Steuersatz
am 13.10.2005 20:50:58 von Eric Lorenz
Hallo!
Ich bräuchte mal eine Übersicht, wann Künstler den ermäßigten Steuersatz
und wann den Regelsteuersatz anwenden müssen.
Insbesonders wenn sie Rechnungen untereinander bei Konzerten stellen.
(Also Künstler veranstaltet selbst, läßt veranstalten, Bandmitglieder
ggf. untereinander etc.)
Hier hat sich ja aufgrund der EuGh-Rechtsprechung der § 12 geändert. Die
entsprechenden OFD-Verfügungen kenne ich schon.
Eric
Re: Künstler und ermäßigter Steuersatz
am 13.10.2005 21:03:35 von axbnospamatall
Am Thu, 13 Oct 2005 20:50:58 +0200, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Ich bräuchte mal eine Übersicht, wann Künstler den ermäßigten Steuersatz
>und wann den Regelsteuersatz anwenden müssen.
Vermute Du meinst die Umsatzsteuer.
>Insbesonders wenn sie Rechnungen untereinander bei Konzerten stellen.
>(Also Künstler veranstaltet selbst, läßt veranstalten, Bandmitglieder
>ggf. untereinander etc.)
>Hier hat sich ja aufgrund der EuGh-Rechtsprechung der § 12 geändert. Die
>entsprechenden OFD-Verfügungen kenne ich schon.
Ist doch in § 12 Abs. 2 recht deutlich geschrieben.
Buchtsabe a) ermäßigt den Eintritt von entsprechenden Auftritten
Der EugH hat entschieden, das auch ein einzelner Künstler ein
Orchester oder ein Chor im Sinne von § 4 Nr. 20, also auch im Sinne
des alten Buchtsabe a) sein kann.
Nach der neuen Formulierung ist dies aber hinfällig.
Wenn also nun Künstler untereinander für Gastauftritte Rechnungen
schreiben sind 16 % angesagt, wenn nicht ausnahmsweise § 4 Nr. 20
greift, weil der eine Künstler ein Bundes-Orchester ist oder als
gleichwertig anerkannt ist und bei einem privaten Künstler einen
Gastauftritt absolviert.
Grüße
Axel
Re: Künstler und ermäßigter Steuersatz
am 15.10.2005 21:18:02 von Goetz Buchholz
"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Axel,
> Ist doch in § 12 Abs. 2 recht deutlich geschrieben.
> Buchtsabe a) ermäßigt den Eintritt von entsprechenden
> Auftritten
> Der EugH hat entschieden, das auch ein einzelner Künstler ein
> Orchester oder ein Chor im Sinne von § 4 Nr. 20, also auch
> im Sinne des alten Buchtsabe a) sein kann.
> Nach der neuen Formulierung ist dies aber hinfällig.
Ausweia, diese Änderung ist mir durch die Lappen gegangen - danke für den
Hinweis.
Weißt du, wann und mit welchem Gesetz das geändert wurde?
Goetz
--
Goetz Buchholz
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www.mediafon.net
Re: Künstler und ermäÃigter Steuersatz
am 15.10.2005 22:09:28 von Eric Lorenz
Goetz Buchholz schrieb:
> Ausweia, diese Ãnderung ist mir durch die Lappen gegangen - danke für den
> Hinweis.
> WeiÃt du, wann und mit welchem Gesetz das geändert wurde?
Buchst. a) geändert durch Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in
nationales Steuerrecht und zur Ãnderung weiterer Vorschriften
(Richtlinien-Umsetzungsgesetz â EURLUmsG). Anzuwenden ab 16.12.2004.
Mein Problem war, das diese Ãnderung auch etwas an mir vorbeigegangen ist.
Eric
Re: Künstler und ermäßigter Steuersatz
am 16.10.2005 10:19:02 von axbnospamatall
Am Sat, 15 Oct 2005 22:09:28 +0200, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Goetz Buchholz schrieb:
>
>> Ausweia, diese Änderung ist mir durch die Lappen gegangen - danke für den
>> Hinweis.
>Mein Problem war, das diese Änderung auch etwas an mir vorbeigegangen ist.
Hat der Gesetzgeber wieder erreicht was er wollte. Gesetzesänderungen,
die keiner bemerkt :-)
(Habe sie auch erst beim Schreiben des Postings entdeckt.)
Grüße
Axel
Re: Künstler und ermäßigter Steuersatz
am 16.10.2005 19:12:08 von Goetz Buchholz
"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hat der Gesetzgeber wieder erreicht was er wollte.
> Gesetzesänderungen, die keiner bemerkt :-)
> (Habe sie auch erst beim Schreiben des Postings entdeckt.)
Umso mehr Dank für den Hinweis.
Und an Eric für die Quelle.
(War deine Frage denn damit beantwortet, Eric?)
Goetz
--
Goetz Buchholz
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Re: Künstler und ermäßigter Steuersatz
am 16.10.2005 20:07:38 von Goetz Buchholz
"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Axel,
> Wenn also nun Künstler untereinander für Gastauftritte
> Rechnungen schreiben sind 16 % angesagt, wenn nicht
> ausnahmsweise § 4 Nr. 20 greift, weil der eine Künstler ein
> Bundes-Orchester ist oder als gleichwertig anerkannt ist und
> bei einem privaten Künstler einen Gastauftritt absolviert.
Ich hab' mir die neue Formulierung und die Bundestagsdrucksachen dazu jetzt
mal genau angeschaut und glaube, so stimmt das nicht. In der ersten
Gesetzesfassung hieß es nämlich noch:
"aa) die Eintrittsberechtigungen...
bb) die Werke und Darbietungen ausübender Künstler bei der Aufführung der
Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre."
Die Änderung in die heutige Formulierung wird im Bericht "rein sprachlich"
begründet, eine inhaltliche Änderung sei damit nicht verbunden. Also ist in
der neuen Formulierung das Komma hinter Museen ernst zu nehmen: Ermäßigt
sind die "Darbietungen ausübender Künstler" insgesamt, nicht nur die
Eintrittsgelder darauf, sondern auch das Honorar. Sprich: Wenn ein Ensemble
einen Musiker für einen Gastauftritt engagiert, kommt der ermäßigte
Steuersatz zur Anwendung.
(Bundestagsdrucksache dazu:
Oder sehr ihr das anders?
Schöne Grüße
Goetz
--
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Re: Künstler und ermäßigter Steuersatz
am 16.10.2005 20:37:33 von Eric Lorenz
Goetz Buchholz schrieb:
> Umso mehr Dank für den Hinweis.
> Und an Eric für die Quelle.
> (War deine Frage denn damit beantwortet, Eric?)
Tja, hatte nicht gemerkt, das ich eine alte Quelle hatte und
war von einer Mandantenaussage etwas verwirrt gewesen.
Eric