Originalrechnung oder per Fax
Originalrechnung oder per Fax
am 13.10.2005 22:28:40 von Simona Garbade
Hallo!
Mir lag eine Eingangsrechnung nicht vor. Nachdem ich sie nachgefordert
hatte, kam sie per Fax.
Muss ich die Rechnung so akzeptieren oder kann bzw. muss ich auf eine
Originalrechnung bestehen?
Ist das im Baugegewerbe vielleicht noch anders geregelt?
Ich würde mich freuen, wenn mir einer von euch weiterhelfen könnte.
Gruß
Simona Garbade
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 02:18:56 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: dimfpn$o7m$ tippte Simona Garbade:
> Mir lag eine Eingangsrechnung nicht vor. Nachdem ich sie
> nachgefordert hatte, kam sie per Fax.
>
> Muss ich die Rechnung so akzeptieren oder kann bzw. muss ich auf eine
> Originalrechnung bestehen?
Wenn sie von Faxgerät zu Faxgerät geht, ist das umsatzsteuerlich OK.
Ist eines der beiden Faxenden ein Computer, dann nicht.
Gruß
Will
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 08:24:41 von Edwin Mager
Will Berghoff schrieb:
> Im News-Beitrag: dimfpn$o7m$ tippte Simona Garbade:
>> Mir lag eine Eingangsrechnung nicht vor. Nachdem ich sie
>> nachgefordert hatte, kam sie per Fax.
>>
>> Muss ich die Rechnung so akzeptieren oder kann bzw. muss ich auf eine
>> Originalrechnung bestehen?
>
> Wenn sie von Faxgerät zu Faxgerät geht, ist das umsatzsteuerlich OK.
> Ist eines der beiden Faxenden ein Computer, dann nicht.
*schluck* woher weis ich, das der Absender einen Computer benützt oder
nicht?
wie soll man eigentlich die Welt noch verstehen.
--
Gruß Edwin
Du fühlst Dich nicht schön genug?
Abhilfe: Lies keine Schönheitsmagazine
mehr und Du wirst endlich aufblühen!
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 11:46:10 von Matthias Kryn
Will Berghoff schrieb:
> Simona Garbade:
> > Mir lag eine Eingangsrechnung nicht vor. Nachdem ich sie
> > nachgefordert hatte, kam sie per Fax.
> >
> > Muss ich die Rechnung so akzeptieren oder kann bzw. muss
> > ich auf eine Originalrechnung bestehen?
>
> Wenn sie von Faxgerät zu Faxgerät geht, ist das
> umsatzsteuerlich OK. Ist eines der beiden Faxenden ein
> Computer, dann nicht.
Zu dem Schluss komme ich zwar auch; nichtsdestotrotz halte ich
das für verstärkt hirnrissig.
Grüße
Matthias
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 12:11:36 von Ralf Geist
"Will Berghoff" <
> Im News-Beitrag: dimfpn$o7m$ tippte Simona Garbade:
>> Mir lag eine Eingangsrechnung nicht vor. Nachdem ich sie
>> nachgefordert hatte, kam sie per Fax.
>>
>> Muss ich die Rechnung so akzeptieren oder kann bzw. muss ich auf eine
>> Originalrechnung bestehen?
>
> Wenn sie von Faxgerät zu Faxgerät geht, ist das umsatzsteuerlich OK. Ist eines der beiden Faxenden ein Computer, dann nicht.
>
> Gruß
> Will
Hallo Will,
die Rechnung ist insoweit umsatzsteuerlich in Ordnung, solange du und der Rechnungssteller einen Ausdruck in Papierform aufbewahrt
und die Rechnung per Standard-Fax übersendet wurde. Bei der Übermittlung per Computerfax oder eMail ist eine qualifizierte
elektronische Signatur nötig.
(BMF vom 29.01.2004 Tz 23, 24)
Viele Grüße
Michael
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 12:32:27 von Lutz Schulze
On Sat, 15 Oct 2005 12:11:36 +0200, "Michael Schmitt" <>
wrote:
>Hallo Will,
>die Rechnung ist insoweit umsatzsteuerlich in Ordnung, solange du und der Rechnungssteller einen Ausdruck in Papierform aufbewahrt
>und die Rechnung per Standard-Fax übersendet wurde. Bei der Übermittlung per Computerfax oder eMail ist eine qualifizierte
>elektronische Signatur nötig.
>
>(BMF vom 29.01.2004 Tz 23, 24)
Eigentlich ein schönes Beispiel für die geringe praxistauglichkeit
jüngerer deutscher Steuerregelungen.
Wie kann ich als Rechnungsempfänger, der die Vorsteuer geltend machen
will, sicherstellen, dass sich der Rechnungsaussteller jetzt und in
Zukunft ('in Papierform aufbewahrt ') entsprechend verhält?
Oder soll damit gar der Grundstein für grösseren Ertrag künftiger
Steuerprüfungen gelegt werden?
Möchte mal wissen, ob das so Bestand behält, wenn man sich wegen
grösserer Beträge deshalb vor Gericht trifft.
Lutz
--
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Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 13:34:18 von Juergen Lenk
E. Mager wrote:
> Will Berghoff schrieb:
>
>>Im News-Beitrag: dimfpn$o7m$ tippte Simona Garbade:
>>
>>>Mir lag eine Eingangsrechnung nicht vor. Nachdem ich sie
>>>nachgefordert hatte, kam sie per Fax.
>>>
>>>Muss ich die Rechnung so akzeptieren oder kann bzw. muss ich auf eine
>>>Originalrechnung bestehen?
>>
>>Wenn sie von Faxgerät zu Faxgerät geht, ist das umsatzsteuerlich OK.
>>Ist eines der beiden Faxenden ein Computer, dann nicht.
>
>
> *schluck* woher weis ich, das der Absender einen Computer benützt oder
> nicht?
>
> wie soll man eigentlich die Welt noch verstehen.
>
>
....und damit die Sache noch etwas komplizierter wird, solltest du -
falls du ein Thermopapier-Faxgerät besitzt - auch gleich noch eine
Fotokopie der gefaxten Rechnung machen. Es gilt die 10jährige
Aufbewahrungspflicht - und nach 10 Jahren ist auf Thermopapier oft
nichts mehr zu erkennen.
Nicht verzweifeln!
Jürgen
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 15:04:52 von usenet-08-2005
Lutz Schulze schrieb:
>>Hallo Will,
>>die Rechnung ist insoweit umsatzsteuerlich in Ordnung, solange du und der Rechnungssteller einen Ausdruck in Papierform aufbewahrt
>>und die Rechnung per Standard-Fax übersendet wurde. Bei der Übermittlung per Computerfax oder eMail ist eine qualifizierte
>>elektronische Signatur nötig.
>>
>>(BMF vom 29.01.2004 Tz 23, 24)
>
>
> Eigentlich ein schönes Beispiel für die geringe praxistauglichkeit
> jüngerer deutscher Steuerregelungen.
Meine Lösung gegen Umsatzsteuerkaruselle etc. wäre ja:
Der Rechnungssteller muß jede Rechnung mit Datum und Betrag eindeutiger
Rechnungsnummer melden, wenn bekannt auch die Steuernummer
(Umsatzsteuer-ID) des Leistungsempfängers. Ebenso muß der, der Vorsteuer
geltend machen will, Umsatzsteuer-ID, Rechnungs-Nummer und Datum des
Ausstellers übermitteln. Das ganze kann dann irgendwie elektronisch
gemacht werden, eine Pflicht, die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch
zu machen, besteht ja schon. Dupletten (zweimal geltend gemacht) würden
dann sofort auffallen, und es wird nicht ausgezahlt, bevor nicht
abgeführt wurde.
Aber sie haben sich ja jetzt schon was tolles Neues ausgedacht, las ich
die Tage im Wirtschaftsteil der Zeitung: Die Vorsteuererstattung wird
irgendwie mit der Umsatzsteuerzahlung verrechnet, genau habe ich das
nicht verstanden. Und ne Bagatellgrenze (pro Rechnung) gibt es auch ...
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 17:36:29 von Edwin Mager
Lutz Schulze schrieb:
> Oder soll damit gar der Grundstein für grösseren Ertrag künftiger
> Steuerprüfungen gelegt werden?
*grübel* *klick* das ist plausibelste Erklärung welche ich hierzu je
gelesen habe und liegt eigentlich - wenn man man darüber nachdenkt - gar
nicht so fern an der (künftigen) Realität.
--
Gruß Edwin
Du fühlst Dich nicht schön genug?
Abhilfe: Lies keine Schönheitsmagazine
mehr und Du wirst endlich aufblühen!
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 15.10.2005 19:45:45 von Thomas Homilius
Lutz Schulze schrieb am Samstag, 15. Oktober 2005 12:32:
>>die Rechnung ist insoweit umsatzsteuerlich in Ordnung, solange du und der
>>Rechnungssteller einen Ausdruck in Papierform aufbewahrt und die Rechnung
>>per Standard-Fax übersendet wurde. Bei der Übermittlung per Computerfax
>>oder eMail ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig.
>>(BMF vom 29.01.2004 Tz 23, 24)
>
> Möchte mal wissen, ob das so Bestand behält, wenn man sich wegen
> grösserer Beträge deshalb vor Gericht trifft.
Meines Wissens ist die Möglichkeit der Übermittlung von umsatzsteuerlichen
Rechnungen von einem Standardfax an das Standardfax des Leistungsempfängers
schon eine richterliche Erleichterung. Diese durch Rechtssprechung
eingeführte Erleichterung ist durch das Gesetz nur schwer (bzw. nicht!)
gesdeckt. Es kann gut möglich sein, dass diese Erleichterung in Zukunft
wegfällt, da ihr die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
Thomas Homilius
--
Re: Originalrechnung oder per Fax
am 16.10.2005 09:21:53 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: diqkkk$e2c$01$ tippte Michael
Schmitt:
> > Wenn sie von Faxgerät zu Faxgerät geht, ist das umsatzsteuerlich
> > OK. Ist eines der beiden Faxenden ein Computer, dann nicht. Gruß
> > Will
>
> Hallo Will,
> die Rechnung ist insoweit umsatzsteuerlich in Ordnung, solange du
> und der Rechnungssteller einen Ausdruck in Papierform aufbewahrt und
> die Rechnung per Standard-Fax übersendet wurde. Bei der Übermittlung
> per Computerfax oder eMail ist eine qualifizierte elektronische
> Signatur nötig.
> (BMF vom 29.01.2004 Tz 23, 24)
Wo liegt jetzt da die zusätzliche Erkenntnis zu dem, was ich schrieb?
Gruß
Will