Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 14.10.2005 00:15:52 von Karl Boder

Ist das dann normale Eigennutzung um die Eigenheimzulage zu beantragen?

Man muss die Wohnung ja selber nutzen oder unentgeltlich verwandten nutzen
lassen.
kinder sind da ja der häufigste fall.

wenn mein sohn nun per zweitwohnsitz dort einzieht und sich meldet (also
hauptwohnsitz weiter bei uns) ist dann die bestätigung über den
zweitwohnsitz dann bescheinigung genug für den antrag auf eigenheimzulage?
Oder gilt eigennutzung nur wenn er mit hauptwohnsitz dort meldet?
(ist in der selben stadt)

gruß karl :-)

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 14:46:57 von Frank Kozuschnik

Karl Boder schrieb:

> Man muss die Wohnung ja selber nutzen oder unentgeltlich verwandten nutzen
> lassen.

Ja, und zwar "zu Wohnzwecken". Eine Nutzung als Büro, Hobbywerkstatt,
Lager usw. reicht nicht aus. Und sie darf auch nicht den Charakter
einer Ferien- oder Wochenendwohnung haben.

> wenn mein sohn nun per zweitwohnsitz dort einzieht und sich meldet (also
> hauptwohnsitz weiter bei uns) ist dann die bestätigung über den
> zweitwohnsitz dann bescheinigung genug für den antrag auf eigenheimzulage?

Die Meldebescheinigung dürfte keine große Rolle spielen. Die kann sich
dein Sohn ja recht problemlos beschaffen.

> Oder gilt eigennutzung nur wenn er mit hauptwohnsitz dort meldet?
> (ist in der selben stadt)

Es ist keine Bedingung, dass dort sein Hauptwohnsitz sein muss.
Entscheidend ist, dass er tatsächlich dort wohnt.

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 15:08:47 von Karl Boder

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Karl Boder schrieb:
>
>> Man muss die Wohnung ja selber nutzen oder unentgeltlich verwandten
>> nutzen
>> lassen.
>
> Ja, und zwar "zu Wohnzwecken". Eine Nutzung als Büro, Hobbywerkstatt,
> Lager usw. reicht nicht aus. Und sie darf auch nicht den Charakter
> einer Ferien- oder Wochenendwohnung haben.
>
>> wenn mein sohn nun per zweitwohnsitz dort einzieht und sich meldet (also
>> hauptwohnsitz weiter bei uns) ist dann die bestätigung über den
>> zweitwohnsitz dann bescheinigung genug für den antrag auf
>> eigenheimzulage?
>
> Die Meldebescheinigung dürfte keine große Rolle spielen. Die kann sich
> dein Sohn ja recht problemlos beschaffen.
>
>> Oder gilt eigennutzung nur wenn er mit hauptwohnsitz dort meldet?
>> (ist in der selben stadt)
>
> Es ist keine Bedingung, dass dort sein Hauptwohnsitz sein muss.
> Entscheidend ist, dass er tatsächlich dort wohnt.

Äh und wie soll ich das bescheinigen beim Antrag auf Eigenheimzulage?
Auch bei Hauptwohnsitz wüsste ich nciht wie ich das bescheinigen soll. Zumal
es vom Finanzamt heisst eine Meldebescheinigung reicht als NAchweis aus.
Gilt dies nun sowohl für erst als auch zweitwohnsitz?

Gruß
Karl

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 15:15:41 von Karl Boder

"Frank Kozuschnik" <> schrieb:
> Karl Boder schrieb:
>
>> Man muss die Wohnung ja selber nutzen oder unentgeltlich verwandten
>> nutzen
>> lassen.
>
> Ja, und zwar "zu Wohnzwecken". Eine Nutzung als Büro, Hobbywerkstatt,
> Lager usw. reicht nicht aus. Und sie darf auch nicht den Charakter
> einer Ferien- oder Wochenendwohnung haben.
>
>> wenn mein sohn nun per zweitwohnsitz dort einzieht und sich meldet (also
>> hauptwohnsitz weiter bei uns) ist dann die bestätigung über den
>> zweitwohnsitz dann bescheinigung genug für den antrag auf
>> eigenheimzulage?
>
> Die Meldebescheinigung dürfte keine große Rolle spielen. Die kann sich
> dein Sohn ja recht problemlos beschaffen.
>
>> Oder gilt eigennutzung nur wenn er mit hauptwohnsitz dort meldet?
>> (ist in der selben stadt)
>
> Es ist keine Bedingung, dass dort sein Hauptwohnsitz sein muss.
> Entscheidend ist, dass er tatsächlich dort wohnt.

Habs eben nochmal mit meinem Sohn durchgesprochen.
Da er ja hauptsächlich in der neuen Wohnung sein wird, wollen wir nun dort
seinen Hauptwohnsitz melden, und hier bei uns nur noch zweitwohnsitz.

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 17:05:50 von Frank Kozuschnik

Karl Boder schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb...
> > Karl Boder schrieb:
> >
> >> Man muss die Wohnung ja selber nutzen oder unentgeltlich verwandten
> >> nutzen lassen. [...]
> >> wenn mein sohn nun per zweitwohnsitz dort einzieht und sich meldet (also
> >> hauptwohnsitz weiter bei uns) ist dann die bestätigung über den
> >> zweitwohnsitz dann bescheinigung genug für den antrag auf
> >> eigenheimzulage?
> >
> > Die Meldebescheinigung dürfte keine große Rolle spielen. Die kann sich
> > dein Sohn ja recht problemlos beschaffen.
> >
> >> Oder gilt eigennutzung nur wenn er mit hauptwohnsitz dort meldet?
> >> (ist in der selben stadt)
> >
> > Es ist keine Bedingung, dass dort sein Hauptwohnsitz sein muss.
> > Entscheidend ist, dass er tatsächlich dort wohnt.
>
> Äh und wie soll ich das bescheinigen beim Antrag auf Eigenheimzulage?
> Auch bei Hauptwohnsitz wüsste ich nciht wie ich das bescheinigen soll. Zumal
> es vom Finanzamt heisst eine Meldebescheinigung reicht als NAchweis aus.
> Gilt dies nun sowohl für erst als auch zweitwohnsitz?

Entscheidend ist: Du musst dem Finanzamt glaubhaft machen, dass dein
Sohn dort wohnt. Die Meldebescheinigung wird im Normalfall ausreichen,
aber wenn es Anhaltspunkte gibt, die daran zweifeln lassen, könnte das
Finanzamt auch weitere Nachweise verlangen.

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 17:49:50 von Karl Boder

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Karl Boder schrieb:
>
>> Frank Kozuschnik schrieb...
>> > Karl Boder schrieb:

>> Äh und wie soll ich das bescheinigen beim Antrag auf Eigenheimzulage?
>> Auch bei Hauptwohnsitz wüsste ich nciht wie ich das bescheinigen soll.
>> Zumal
>> es vom Finanzamt heisst eine Meldebescheinigung reicht als NAchweis aus.
>> Gilt dies nun sowohl für erst als auch zweitwohnsitz?
>
> Entscheidend ist: Du musst dem Finanzamt glaubhaft machen, dass dein
> Sohn dort wohnt. Die Meldebescheinigung wird im Normalfall ausreichen,
> aber wenn es Anhaltspunkte gibt, die daran zweifeln lassen, könnte das
> Finanzamt auch weitere Nachweise verlangen.

Sowas wie Telefonrechnung?

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 17:51:36 von Martin Hentrich

On Sat, 15 Oct 2005 17:49:50 +0200, "Karl Boder"
<> wrote:

>Sowas wie Telefonrechnung?

Würdest *du* einer Telefonrechnung glauben?
Wie wärs mit der GEZ-Anmeldung obendrauf?

Martin... ;-)

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 18:08:54 von Frank Kozuschnik

Karl Boder schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb...
> > Karl Boder schrieb:
> >
> > Entscheidend ist: Du musst dem Finanzamt glaubhaft machen, dass dein
> > Sohn dort wohnt. Die Meldebescheinigung wird im Normalfall ausreichen,
> > aber wenn es Anhaltspunkte gibt, die daran zweifeln lassen, könnte das
> > Finanzamt auch weitere Nachweise verlangen.
>
> Sowas wie Telefonrechnung?

Oder eine Strom- oder Gasrechnung. Oder irgendwelche anderen Briefe,
die an deinen Sohn dort in der Wohnung adressiert sind. Im Extremfall
bietest du dem Finanzbeamten an, deinen Sohn nach Voranmeldung dort zu
besuchen. Möglichkeiten gibt es bestimmt noch mehr.

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 18:14:54 von Karl Boder

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Karl Boder schrieb:
>
>> Frank Kozuschnik schrieb...
>> > Karl Boder schrieb:
>> >
>> > Entscheidend ist: Du musst dem Finanzamt glaubhaft machen, dass dein
>> > Sohn dort wohnt. Die Meldebescheinigung wird im Normalfall ausreichen,
>> > aber wenn es Anhaltspunkte gibt, die daran zweifeln lassen, könnte das
>> > Finanzamt auch weitere Nachweise verlangen.
>>
>> Sowas wie Telefonrechnung?
>
> Oder eine Strom- oder Gasrechnung. Oder irgendwelche anderen Briefe,
> die an deinen Sohn dort in der Wohnung adressiert sind. Im Extremfall
> bietest du dem Finanzbeamten an, deinen Sohn nach Voranmeldung dort zu
> besuchen. Möglichkeiten gibt es bestimmt noch mehr.

Jo wäre alles kein Problem. Er will ja nun wirklich endlich ausziehen ;-)
Will ja nur wissen was die wollen wenn sie sagen "Meldebestätigung beilegen"
.....

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 18:16:27 von Karl Boder

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Karl Boder schrieb:
>
>> Frank Kozuschnik schrieb...
>> > Karl Boder schrieb:
>> >
>> > Entscheidend ist: Du musst dem Finanzamt glaubhaft machen, dass dein
>> > Sohn dort wohnt. Die Meldebescheinigung wird im Normalfall ausreichen,
>> > aber wenn es Anhaltspunkte gibt, die daran zweifeln lassen, könnte das
>> > Finanzamt auch weitere Nachweise verlangen.
>>
>> Sowas wie Telefonrechnung?
>
> Oder eine Strom- oder Gasrechnung. Oder irgendwelche anderen Briefe,
> die an deinen Sohn dort in der Wohnung adressiert sind.

Hmm wobei den Strom ich für ihn bezahlen will..
Stromrechnung ist also an mich adressiert.

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 18:18:07 von Martin Hentrich

On Sat, 15 Oct 2005 18:16:27 +0200, "Karl Boder"
<> wrote:

>Hmm wobei den Strom ich für ihn bezahlen will..
>Stromrechnung ist also an mich adressiert.

Die Stromrechnung darf doch an ihn adressiert sein, nur für den
Lastschrifteinzug ist *dein* Konto angegeben!

Martin

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 18:30:21 von Karl Boder

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Sat, 15 Oct 2005 18:16:27 +0200, "Karl Boder"
> <> wrote:
>
>>Hmm wobei den Strom ich für ihn bezahlen will..
>>Stromrechnung ist also an mich adressiert.
>
> Die Stromrechnung darf doch an ihn adressiert sein, nur für den
> Lastschrifteinzug ist *dein* Konto angegeben!
>
> Martin

Ja, klaro, aber ich hab bei den Stadtwerken ja eh schon einen Kundenaccount
oder wie sich das nennt.
Und der Strom in der 2. neuen Wohnung läuft halt über die selbe
Kundennummer.
Das ist dohc kein Problem oder?
Meldebestätigung plus ne Telefonrechnung sollte ja nun eigentlich reichen ?!

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 19:01:54 von Frank Kozuschnik

Karl Boder schrieb:

> Martin Hentrich schrieb...
> > Karl Boder wrote:
> >
> >>Hmm wobei den Strom ich für ihn bezahlen will..
> >>Stromrechnung ist also an mich adressiert.
> >
> > Die Stromrechnung darf doch an ihn adressiert sein, nur für den
> > Lastschrifteinzug ist *dein* Konto angegeben!
>
> Ja, klaro, aber ich hab bei den Stadtwerken ja eh schon einen Kundenaccount
> oder wie sich das nennt.
> Und der Strom in der 2. neuen Wohnung läuft halt über die selbe
> Kundennummer.
> Das ist dohc kein Problem oder?
> Meldebestätigung plus ne Telefonrechnung sollte ja nun eigentlich reichen ?!

Ich würde mit dem Antrag erst mal nur eine Kopie der Meldebestätigung
einreichen. Wenn das Finanzamt irgendwelche Zweifel hat, fragen sie
schon von selbst nach weiteren Nachweisen. Wenn dein Sohn wirklich da
wohnt, dürftest du damit kein Problem bekommen.

Was die Stromrechnung angeht: Ich halte vor allem für entscheidend,
dass die Wohnung als Verbrauchsstelle genannt ist, und dass dort so
viel Strom verbraucht wird, dass man davon ausgehen kann, dass die
Wohnung auch tatsächlich bewohnt ist. Dass du sogar den Strom zahlst,
spricht ja eher dafür, dass dein Sohn wirklich unentgeltlich dort
wohnt, und das ist ja eine Voraussetzung für die Eigenheimzulage.

Re: Eigenheimzulage: Sohnemann soll per Zweitwohnsitz eigennutzen

am 15.10.2005 21:52:20 von Karl Boder

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
>> Ja, klaro, aber ich hab bei den Stadtwerken ja eh schon einen
>> Kundenaccount
>> oder wie sich das nennt.
>> Und der Strom in der 2. neuen Wohnung läuft halt über die selbe
>> Kundennummer.
>> Das ist dohc kein Problem oder?
>> Meldebestätigung plus ne Telefonrechnung sollte ja nun eigentlich reichen
>> ?!
>
> Ich würde mit dem Antrag erst mal nur eine Kopie der Meldebestätigung
> einreichen. Wenn das Finanzamt irgendwelche Zweifel hat, fragen sie
> schon von selbst nach weiteren Nachweisen. Wenn dein Sohn wirklich da
> wohnt, dürftest du damit kein Problem bekommen.
>
> Was die Stromrechnung angeht: Ich halte vor allem für entscheidend,
> dass die Wohnung als Verbrauchsstelle genannt ist, und dass dort so
> viel Strom verbraucht wird, dass man davon ausgehen kann, dass die
> Wohnung auch tatsächlich bewohnt ist. Dass du sogar den Strom zahlst,
> spricht ja eher dafür, dass dein Sohn wirklich unentgeltlich dort
> wohnt, und das ist ja eine Voraussetzung für die Eigenheimzulage.

Ja seh ich auch so.