Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 05:13:45 von lars-daniel.weber
Hallo!
Ich habe gehört, daß ich hier Hilfe bekommen könnte.
Also probiere ich es einfach mal ... mein Problem ist sicher
lächerlich.
Ich bin Kleinunternehmer und will jetzt zur Umsatzsteuer optieren.
Grund: Mehrere gewerbliche Kunden, die sich die USt. wiederholen
können.
Nehmen wir an, ein Produkt kostet 279 EUR netto.
Wenn ich es einkaufe, muss ich also 279 EUR + 44,64 EUR =3D 323,64 EUR
zahlen.
Ich bekomme also 44,64 EUR vom Finanzamt wieder (Vorsteuer).
Wenn ich es für 309 EUR (netto) weiterverkaufen will, muss ich das
auf die Rechnung schreiben: 309 EUR + 49,44 EUR =3D 358,44 EUR
Der gewerbliche Kunde zahlt dann diese 358,44 EUR an mich, kann sich
die
49,44 EUR "wiederholen". Der private Kunde zahlt 358,44 EUR und hat
Pech
gehabt.
Aber woher bekommt das Finanzamt beim Kunden sein Geld?
Es wurde doch bis zum Kunden durchgereicht, aber wenn der private Kunde
nichts
an den Staat abführt und der gewerbliche Kunde die Kosten absetzen
kann, gibt
es doch sicher noch einen Haken.
Es kann ja nicht sein, dass ich die 30 EUR Netto-Gewinn und die 44,64
EUR
Rückzahlung behalten kann, oder? Mir werden dann vermutlich die 49,44
EUR
am Jahresende abgezogen, korrekt?
Danke für die Hilfe!
Lars-Daniel
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 21:49:39 von Axel Ceh
schrieb:
> Ich habe gehört, daß ich hier Hilfe bekommen könnte.
> Also probiere ich es einfach mal ... mein Problem ist sicher
> lächerlich.
>
> Ich bin Kleinunternehmer und will jetzt zur Umsatzsteuer optieren.
> Grund: Mehrere gewerbliche Kunden, die sich die USt. wiederholen
> können.
Der Kunde ist kein Grund für dich, auf die USt-Befreiung zu verzichten,
denn vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen rechnen immer nur in
Netto-Beträgen, ohne MwSt. Dem Kunden dürfte klar sein, dass er jetzt
16% brutto mehr bezahlt, es sei denn, es ist ein Anfänger oder Amateur
(davon gibt es gerade z.B. im Usenet eine ganze Menge), die glauben, der
Preis würde dadurch um die MwSt billiger werden. Wie gesagt, dem
Unternehmer kann es völlig egal sein, ob er die USt an dich oder an das
Finanzamt zahlt (dadurch, dass er weniger Vorsteuer zum Abzug bringen kann).
Für dich macht es aber Sinn, auf die USt-Befreiung beim Verkauf an
vorsteuerabzugsfähige Unternehmer zu verzichten, denn du kannst dann
auch die gezahlte Vorsteuer zum Abzug bringen, wie die anderen schon
geschrieben haben.
Bsp-Rechnung für vorsteuerabzugsf. Unternehmer:
1) Ust-Befreiung
Einkauf 116,-, Verkauf 200,-, Gewinn 84,-
2) ohne USt-Befreiung
Einkauf 100,- + 16,-, Verkauf 200,- + 32,-, Gewinn 100,- (plus 16,- ans FA)
Bei Endverbrauchern macht das keinen Sinn, weil die mit 200,- kontra
232,- rechnen, weil sie die 32,- E extra in Fall 2) nicht vom FA
erstattet/verrechnet bekommen.
Gruß,
Axel