Option zur USt. - eine Frage dazu
Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 05:16:21 von lars-daniel.weber
Hallo!
Ich habe gehört, daß ich hier Hilfe bekommen könnte.
Also probiere ich es einfach mal ... mein Problem ist sicher
lächerlich.
Ich bin Kleinunternehmer und will jetzt zur Umsatzsteuer optieren.
Grund: Mehrere gewerbliche Kunden, die sich die USt. wiederholen
können.
Nehmen wir an, ein Produkt kostet 279 EUR netto.
Wenn ich es einkaufe, muss ich also 279 EUR + 44,64 EUR =3D 323,64 EUR
zahlen.
Ich bekomme also 44,64 EUR vom Finanzamt wieder (Vorsteuer).
Wenn ich es für 309 EUR (netto) weiterverkaufen will, muss ich das
auf die Rechnung schreiben: 309 EUR + 49,44 EUR =3D 358,44 EUR
Der gewerbliche Kunde zahlt dann diese 358,44 EUR an mich, kann sich
die 49,44 EUR "wiederholen". Der private Kunde zahlt 358,44 EUR und
hat Pech gehabt.
Aber woher bekommt das Finanzamt beim Kunden sein Geld?
Es wurde doch bis zum Kunden durchgereicht, aber wenn der private Kunde
nichts an den Staat abführt und der gewerbliche Kunde die Kosten
absetzen kann, gibt es doch sicher noch einen Haken.
Es kann ja nicht sein, dass ich die 30 EUR Netto-Gewinn und die
44,64 EUR Rückzahlung behalten kann, oder? Mir werden dann vermutlich
die 49,44 EUR am Jahresende abgezogen, korrekt?
Danke für die Hilfe!
Lars-Daniel
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 07:33:42 von Martin Hentrich
On 13 Oct 2005 20:16:21 -0700, "Lars-Daniel Weber"
<> wrote:
>Ich habe gehört, daß ich hier Hilfe bekommen könnte.
>Also probiere ich es einfach mal ... mein Problem ist sicher
>lächerlich.
Ja... :-)
>Ich bin Kleinunternehmer und will jetzt zur Umsatzsteuer optieren.
>Grund: Mehrere gewerbliche Kunden, die sich die USt. wiederholen
>können.
Das ist ein fadenscheiniges Argument. Dann solltest du aber die MwSt.
auf deinen bisherigen Preis *drauf*schlagen, sonst beschneidest du
deinen Gewinn.
>Nehmen wir an, ein Produkt kostet 279 EUR netto.
>Wenn ich es einkaufe, muss ich also 279 EUR + 44,64 EUR = 323,64 EUR
>zahlen.
>
>Ich bekomme also 44,64 EUR vom Finanzamt wieder (Vorsteuer).
Im Prinzip ja.
>Wenn ich es für 309 EUR (netto) weiterverkaufen will, muss ich das
>auf die Rechnung schreiben: 309 EUR + 49,44 EUR = 358,44 EUR
Korrekt. Und die 49,44 zahlst du ans Finanzamt, vorher ziehst du aber
die Vorsteuer (44,64) ab, also zahlst du 4,80 Umsatzsteuer ans
Finanzamt.
>Der gewerbliche Kunde zahlt dann diese 358,44 EUR an mich, kann sich
>die 49,44 EUR "wiederholen". Der private Kunde zahlt 358,44 EUR und
>hat Pech gehabt.
Ja. Denn letztendlich ist die Umsatzsteuer eine Steuer, die insgesamt
immer nur der letzte in der Kette zu zahlen hat, das ist der private
Endverbraucher oder ein anderer nicht vorsteuerabzugsberechtigter
Verbraucher. Die vereinnahmte Umsatzsteuer war und ist nie *deine* -
sie wird von dir und anderen Unternehmers in der Kette nur stückweise
ans Finanzamt abgeführt in Summa aber vom Letztverbraucher gezahlt.
>Aber woher bekommt das Finanzamt beim Kunden sein Geld?
Dies kein Satz deutsch.
>Es wurde doch bis zum Kunden durchgereicht, aber wenn der private Kunde
>nichts an den Staat abführt...
Das machen die Unternehmen in der Kette vor ihm. Du zum Beispiel 4,80
von den 49,44. Er zahlt nur alles.
>...und der gewerbliche Kunde die Kosten
>absetzen kann, gibt es doch sicher noch einen Haken.
In deinem Verständnis, aber der hat sich wohl nun gelöst...
>Es kann ja nicht sein, dass ich die 30 EUR Netto-Gewinn und die
>44,64 EUR Rückzahlung behalten kann, oder? Mir werden dann vermutlich
>die 49,44 EUR am Jahresende abgezogen, korrekt?
Im Prinzip. Aber da du eine *monatliche* Umsatzsteuervoranmeldung
abgeben mußt und *monatlich* die jeweils berechnete Umsatzsteuer
selbständig abführen mußt, läuft das schneller als erst am jahresende.
Und zwar so:
Die monatlich abzuführende Umsatzsteuer ermittelt sich aus dem im
Monat eingegangenen Nettoumsatz mal 16%. Von diesen 16% wird dann die
Vorsteuer abgezogen, also die von dir gezahlte MwSt auf in diesem
Monat bezahlte Rechnungen.
Martin
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 10:14:31 von Guido Schmidt
Martin Hentrich schrieb:
> Im Prinzip. Aber da du eine *monatliche* Umsatzsteuervoranmeldung
> abgeben mußt und *monatlich* die jeweils berechnete Umsatzsteuer
> selbständig abführen mußt, läuft das schneller als erst am jahresende.
Da ich aufgrund der Art der Fragestellung vermute, dass weniger als
6.136 Euro p.a Umsatzsteuer abgeführt werden müssen, sollte auch eine
vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein?
Guido
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 10:21:31 von axbnospamatall
Am 13 Oct 2005 20:16:21 -0700, schrieb "Lars-Daniel Weber"
<> :
>Ich habe gehört, daß ich hier Hilfe bekommen könnte.
>Also probiere ich es einfach mal ... mein Problem ist sicher
>lächerlich.
Bei der Umsatzsteuer gibt es keine lächerlichen Probleme. Dafür hat
die EU schon gesorgt.
>Ich bin Kleinunternehmer und will jetzt zur Umsatzsteuer optieren.
>Grund: Mehrere gewerbliche Kunden, die sich die USt. wiederholen
>können.
Klingt plausibel.
>Nehmen wir an, ein Produkt kostet 279 EUR netto.
>Wenn ich es einkaufe, muss ich also 279 EUR + 44,64 EUR = 323,64 EUR
>zahlen.
Du hast aber vermutlich bisher auch schon die 323,64 bezahlt.
>Ich bekomme also 44,64 EUR vom Finanzamt wieder (Vorsteuer).
Ja.
>Wenn ich es für 309 EUR (netto) weiterverkaufen will, muss ich das
>auf die Rechnung schreiben: 309 EUR + 49,44 EUR = 358,44 EUR
richtig. Mit Umsatzsteuersatz (In der Regel 16 %) und noch ein paar
anderen angaben (§ 14 UStG)
>Der gewerbliche Kunde zahlt dann diese 358,44 EUR an mich, kann sich
>die 49,44 EUR "wiederholen". Der private Kunde zahlt 358,44 EUR und
>hat Pech gehabt.
Ja.
>Aber woher bekommt das Finanzamt beim Kunden sein Geld?
>Es wurde doch bis zum Kunden durchgereicht, aber wenn der private Kunde
>nichts an den Staat abführt und der gewerbliche Kunde die Kosten
>absetzen kann, gibt es doch sicher noch einen Haken.
Du musst die 49,44 an das Finanzamt abführen. Mit Deiner Vorsteuer
verrechnet zahlst Du also im Ergebnis für dieses Geschäft 4,80 an das
Finanzamt. Und dies machst Du durch eine monatliche Voranmeldung, die
Du elektronisch an das FA schickst und selbst (ohne Aufforderung) den
Betrag überweist. Frist ist jeweils der 10. des nächsten Monats.
>Es kann ja nicht sein, dass ich die 30 EUR Netto-Gewinn und die
>44,64 EUR Rückzahlung behalten kann, oder?
Sehr vernünftige Denkweise :-)
>Mir werden dann vermutlich
>die 49,44 EUR am Jahresende abgezogen, korrekt?
Wie gesagt schon jeden Monat.
Grüße
Axel
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 10:52:33 von axbnospamatall
Am Fri, 14 Oct 2005 10:14:31 +0200, schrieb Guido Schmidt
<> :
>Da ich aufgrund der Art der Fragestellung vermute, dass weniger als
>6.136 Euro p.a Umsatzsteuer abgeführt werden müssen, sollte auch eine
>vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein?
Wäre die Frage, ob die Option nach § 19 Abs. 2 UStG eine Neugründung
nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG ist. IMHO nicht, somit wäre die
Voranmeldung quartalsweise abzugeben. Aber das sollte man nochmal mit
dem FA abstimmen.
Zumindest müsste die Unternehmerschaft im Jahre 2004 begonnen worden
sein um zum 1.1.2006 "gefahrlos" optieren zu können.
Grüße
Axel
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 11:37:28 von Guido Schmidt
Axel Böhm schrieb:
> Wäre die Frage, ob die Option nach § 19 Abs. 2 UStG eine Neugründung
> nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG ist. IMHO nicht, somit wäre die
> Voranmeldung quartalsweise abzugeben.
IMHO auch nicht. Im Zweifelsfall könnte man ja aus Einnahmen und
Ausgaben im Vorjahr ausrechnen, welche Umsatzsteuer fällig gewesen wäre,
wenn er der Umsatzsteuer unterlegen hätte. Aber wie Du schon schriebst,
sollte man das mit seinem lokalen FA abklären.
Guido
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 13:10:29 von Martin Hentrich
On Fri, 14 Oct 2005 10:14:31 +0200, Guido Schmidt
<> wrote:
>Da ich aufgrund der Art der Fragestellung vermute, dass weniger als
>6.136 Euro p.a Umsatzsteuer abgeführt werden müssen, sollte auch eine
>vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein?
War das nicht ab Gründung bei Umsatzsteuerzahlern in den ersten beiden
Jahren die Pflicht zur monatlichen Zahlung? Erst dann... quartalsweise
oder jahresweise!
Martin
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 15:46:21 von axbnospamatall
Am Fri, 14 Oct 2005 13:10:29 +0200, schrieb Martin Hentrich
<> :
>>Da ich aufgrund der Art der Fragestellung vermute, dass weniger als
>>6.136 Euro p.a Umsatzsteuer abgeführt werden müssen, sollte auch eine
>>vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein?
>
>War das nicht ab Gründung bei Umsatzsteuerzahlern in den ersten beiden
>Jahren die Pflicht zur monatlichen Zahlung? Erst dann... quartalsweise
>oder jahresweise!
Ab Aufnahme der Unternehmertätigkeit. Und Kleinunternehmer sind auch
Unternehmer, wenn auch nur kleine.
Grüße
Axel
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 16:06:23 von Martin Hentrich
On Fri, 14 Oct 2005 15:46:21 +0200, Axel Böhm
<> wrote:
>Ab Aufnahme der Unternehmertätigkeit. Und Kleinunternehmer sind auch
>Unternehmer, wenn auch nur kleine.
Ach, hier hat mal jemand gesagt, daß Kleinunternehmer, die ja *keine*
USt zahlen, die UStVA *nicht* abzugeben haben, aber selbstverständlich
die USt-Erklärung mit den für die entsprechend vorgesehenen Feldern.
Du meinst, Kleinunternehmer müssen monatlich eine Nullmeldung abgeben?
Martin
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 16:21:02 von Matthias Koehler
[Martin:]
> Du meinst, Kleinunternehmer müssen monatlich eine Nullmeldung abgeben?
Axel wollte wohl auf etwas anderes hinaus: Wer Neugründer ist und zur
Umsatzsteuer optiert, muss im ersten und zweiten Jahr auf jeden Fall
monatliche Voranmeldungen abgeben. Wenn aber jemand schon früher gegründet
hat, also das erste und das zweite Jahr rum ist, und er erst dann zur
Umsatzsteuer optiert, wäre zu vermuten, dass er nicht unbedingt monatliche
Voranmeldungen abgeben muss, wenn seine Zahlen so sind, dass die
quartalsweise Voranmeldung reicht.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 16:33:39 von Martin Hentrich
On Fri, 14 Oct 2005 16:21:02 +0200, Matthias Koehler
<> wrote:
>Wenn aber jemand schon früher gegründet
>hat, also das erste und das zweite Jahr rum ist, und er erst dann zur
>Umsatzsteuer optiert,...
ACK, danke!
Martin
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 23:25:51 von usenet-08-2005
Matthias Koehler schrieb:
> [Martin:]
>
>
>>Du meinst, Kleinunternehmer müssen monatlich eine Nullmeldung abgeben?
>
>
> Axel wollte wohl auf etwas anderes hinaus: Wer Neugründer ist und zur
> Umsatzsteuer optiert, muss im ersten und zweiten Jahr auf jeden Fall
> monatliche Voranmeldungen abgeben.
Öhm, ist das auch mal wieder neu? Hatte vor 4 Jahren mal ein Gewerbe,
habe optiert, und kann mich da dran nicht erinnern.
Re: Option zur USt. - eine Frage dazu
am 14.10.2005 23:50:56 von Eric Lorenz
Jens Müller schrieb:
Hi!
> Öhm, ist das auch mal wieder neu? Hatte vor 4 Jahren mal ein Gewerbe,
> habe optiert, und kann mich da dran nicht erinnern.
Natürlich neu! Seit 2002 oder 2003... :-)
Eric