Steuererklärung -> Ansetzen von privater OP

Steuererklärung -> Ansetzen von privater OP

am 11.10.2005 17:58:18 von Jens Herweg

Hallo,

ich habe von jemanden gehört, daß ich eine private OP
(Augenoperation) in der Steuererklärung aus aussergewöhnliche
Belastung ansetzen könnte. Dies habe ich getan und nun auch
endlich meine Steuerklärung beim Finanzamt abgegeben. Die nette
Dame vom Amt, die meine Unterlagen sofort durchgeschaut hat,
meinte dazu jedoch, daß ich das ganz umsonst getan hätte. Ich
könnte nur bzgl. Krankenhaus / Medikamente usw. etwas angeben,
was auch vom Arzt verordnet wäre und was aber keine Krankenkasse
übernimmt.

Laut meinem Steuerprogramm (WISO) gibt es da keine Einschränkung
- jedenfalls habe ich bzgl. einer Einschränkung nichts gefunden.

Wie ist Eure fachliche Meinung dazu? Bitte gebt mir Input - wenn
möglich auch mit aussagekräftigen Rechtssprechungen.

Danke im voraus

Jens

Re: Steuererklärung -> Ansetzen von privater OP

am 11.10.2005 20:35:56 von axbnospamatall

Am Tue, 11 Oct 2005 17:58:18 +0200, schrieb Jens Herweg
<> :

>ich habe von jemanden gehört, daß ich eine private OP
>(Augenoperation) in der Steuererklärung aus aussergewöhnliche
>Belastung ansetzen könnte. Dies habe ich getan und nun auch
>endlich meine Steuerklärung beim Finanzamt abgegeben. Die nette
>Dame vom Amt, die meine Unterlagen sofort durchgeschaut hat,
>meinte dazu jedoch, daß ich das ganz umsonst getan hätte. Ich
>könnte nur bzgl. Krankenhaus / Medikamente usw. etwas angeben,
>was auch vom Arzt verordnet wäre und was aber keine Krankenkasse
>übernimmt.

Teils-Teils.
Wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt ist natürlich kein Abzug
als außergewöhnliche Belastung möglich.

Generell sind nur Kosten für Behandlungen ansetzbar, die zwangsläufig
entstehen. Und dies möchte das Finanzamt natürlich durch eine
ärztliche Bescheinigung nachgewiesen haben. In der Regel geschieht
dies dadurch, dass ein Arzt diese Behandlung verordnet.

Der Nachweis kann aber auch noch nachträglich erbracht werden.
(FG München, Urteil vom 21.12.1999 - 2 K 2893/98;EFG 2000, 433 )


Grüße

Axel