Büro beim Hausbau absetzbar?

Büro beim Hausbau absetzbar?

am 12.10.2005 07:11:51 von Stephan Koser

Hallo,

wir planen den Bau eines Hauses. Da meine Frau und ich beide zu Hause
ein Büro benötigen (Sie ist Lehrering und ich arbeite Vollzeit im
Homeoffice und habe somit auch keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber)
fragen wir uns nun, ob man die Kosten für die Büros von der Steuer
absetzen kann?

Wenn ja, muss man vielleicht schon während dem Bau etwas beachten? Wie
wird die Absetzungssumme berechnet? Geht das dann nach der ortsüblichen
Miete für Büroraum, oder kann ich die tatsächlich angefallenen Kosten
oder die Zinsen für den Kredit ansetzen. Im letzteren Fall stelle ich es
mir schwierig vor, die Kosten herauszurechnen.

Wir haben evtl. vor die Büros im Keller zu errichten. Wodurch der Keller
aber teurer wird (kein Nutzkeller, sondern Wohnkeller). Wäre es dann
möglich diese Mehrkosten abusetzen?

Besten Dank!

Stephan

Re: Büro beim Hausbau absetzbar?

am 14.10.2005 21:21:17 von Stanik

Hallo Stephan,

>fragen wir uns nun, ob man die Kosten für die Büros von der Steuer
absetzen kann?

Wenn das Homeoffice den Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen
Tätigkeit bildet, kannst Du die Kosten (Abschreibung für die
Herstellungskosten des Hauses), laufende Kosten (Strom, Versicherung,
Heizung, ...) von Deinen Einnahmen absetzen.

Bei Deiner Frau wird es wohl so sein, dass das Büro zu Hause nicht den
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Gleichwohl kann ggf.
nachgewiesen werden, dass ihr für die Vor- und Nachbereitung ihrer
Arbeit in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In
diesem Falle kann sie die Kosten ihres Büros als Werbungskosten,
allerdings beschränkt auf maximal 1.250 =80 absetzen.

Wenn der Wert Deines Büros inclusive dem dazugehörigen Teil des
Grundstücks über 20.500 =80 liegt, ist jedoch Vorsicht geboten: wenn
das Büro mal zu Privatwohnraum umgewidmet wird, ist die hieraus
folgende Entnahme als gewinnerhöhende Einnahme anzusetzen (sozusagen
als Korrektiv für die zuvor angesetzten Abschreibungen).

>Wenn ja, muss man vielleicht schon während dem Bau etwas beachten?
Alle Unterlagen sammeln, darauf achten, dass auf den Rechnungen der
richtige Empfänger notiert ist. Wenn Ihr die Mehrkosten für gesondert
ausgestattete Büroräume geltend machen wollt, lasst Euch am besten
gesonderte Rechnungen ausstellen.
Die Finanzierung sollte so gesteuert sein, dass Ihr Euer Eigenkapital
für die Privaträume und die Büros mit Fremkapital finanziert (wenn
das notwendig ist). Braucht ggf. getrennte Baukonten und getrennte
Zahlungen.

>Wie wird die Absetzungssumme berechnet?
Nach den anteiligen tatsächlichen Kosten. Mit Excel kein Problem.

>Keller
Müsste man mal durchrechnen. In der Regel wird nach
Nutzflächenverhältnis aufgeteilt, was nicht direkt zuzuordnen ist.

Am Rande: Wenn Du auf Deine Leistungen Umsatzsteuer ausweist, könnte
auch noch umsatzsteuerlich eine Baustelle bestehen.

Am besten mal einen Steuerberater hinzuziehen!

Viele Grüße

Stanik

Re: Büro beim Hausbau absetzbar?

am 18.10.2005 10:46:00 von Hanno Meier

> Wenn der Wert Deines Büros inclusive dem dazugehörigen Teil des
> Grundstücks über 20.500 ? liegt, ist jedoch Vorsicht geboten: wenn
> das Büro mal zu Privatwohnraum umgewidmet wird, ist die hieraus
> folgende Entnahme als gewinnerhöhende Einnahme anzusetzen (sozusagen
> als Korrektiv für die zuvor angesetzten Abschreibungen).

hmm, woher kommt diese 20500 Euro Grenze? Nach meinem Wissen gibt es
beim "üblichen Modell" (Abgeschlossenheitsbescheinigung,
Teilungsvereinbarung...) keine Grenze. IMHO ist nach 10 J. eine private
Nutzung steuerlich unbedenklich.

Gruß
Hanno

Re: Büro beim Hausbau absetzbar?

am 18.10.2005 10:52:35 von Hanno Meier

> wir planen den Bau eines Hauses. Da meine Frau und ich beide zu Hause
> ein Büro benötigen (Sie ist Lehrering und ich arbeite Vollzeit im
> Homeoffice und habe somit auch keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber)
> fragen wir uns nun, ob man die Kosten für die Büros von der Steuer
> absetzen kann?

oder gleich die gesamte Vorsteuer aus dem Hauskauf. Such mal nach dem
"Seeling"-Urteil. Aus dieser Gruppe: "seit dem "Seeling-Urteil" des
EUGh kann man aus den Kosten für Bau/Kauf
einer Wohnung die gesamte Umsatzsteuer als Vorsteuer abrechenen, sofern
die "betriebliche Nutzung" mehr als 10% der Wohnfläche umfasst."
Gruß
Hanno