Gründung Online-shop

Gründung Online-shop

am 13.10.2005 08:46:07 von joerg-thieme

Guten Morgen NG-Leser,

Um mein Vorhaben richtig zu beschreiben muss dieser Artikel etwas länger
werden und ich bitte dehalb jetzt schon um Entschuldigung.
Ich bin Leidenschaftlicher Hobbyfotograf. Die Fotos können sich auch sehen
lassen. Vor einiger Zeit habe ich damit begonnen für mich Animierte Diashows
zu erstellen. Welche ich dann als DVD mir brenne. Nach dem meien Freunde und
Verwandten von den DVD´s so begeistert waren und ich zahlreiche Anfagen
erhielt ob ich die DVD auch verkaufe. Als ich erwähnte das ich dies nicht
vorhabe wurden immer wieder Stimmen laut das ich das, die DVD sich durchaus
für einen Verkauf eignen würden, bin ich nun echt am Überlegen ob ich auf
meiner Homepage nicht einen Onlineshop erzeugen soll und diese Shows zum
Verkauf anzubieten. Wobei ich nicht wirklich glaube das daran überhaupt
Interesse besteht. "Aber Probieren geht über Studieren"
Hier tauchen aber viele Fragen zu Thema Steuer auf.
1. Ab wann gilt man beim Finanzamt als Gewerblicher Verkäufer?
2. Muss ein Online-Shop als Gewerbe angemeldet werden
3. Wie wird die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt?
4. Kann ich eventuell die Einnahmen in meiner Jahressteuererklärung in der
Rubrik stelbständige Einnahmen versteuer?
5 Wo liegt der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer und
welche Steuer fällt bei der Betreibung des Internet-shop an?
6. Gewerbesteuer? Vielgesagtes Wort aber eine richtige Erklärung wann sie
gezahlt werden muss wie hoch sie ist habe nirgens finden können.

Für Themenbezogene Antworten wäre ich euch sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Jörg.

Möchte gerne sämtliche Fragen im Vorfeld klären um mir Unannehmlichkeiten

Re: Gründung Online-shop

am 13.10.2005 18:00:11 von unknown

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Re: Gründung Online-shop

am 13.12.2005 11:14:19 von Sabine Harms

Hallo Jörg,

als freier Fotograf bist du künstlerisch tätig und brauchst eigentlich
kein Gewerbe, dies ist ein freier Beruf - du bist dann freiberuflich
tätig und brauchst keine Gewerbeanmeldung - eine Anmeldung beim
Finanzamt reicht. Hier wird dir auch gerne eine
Unternehmensbescheinigung ausgestellt mit der du deine Tätigkeit
nachweisen kannst.
Hier erhältst du eine Steuernummer für dein Unternehmen. Bleibt dein
einkommen unter einer bestimmten Grenze (16.000 Euro/Jahr) fällst du
unter den Kleinunternehmer-Paragraphen und musst keine MWSt
ausweisen/abführen. Kannst aber auch keine gegenrechnen bei Einkäufen.
Wenn du jedoch in der Mehrheit mit Unternehmen als Kunden rechnest dann
ist es sinnvoller beim Finanzamt anzugeben dass du auf die Anwendung des
Pharagraphen verzichtest und MWSt-pflichtigt sein möchtest. Du musst
dann zwar in den ersten zwei Jahren monatlich dem Finanzamt mitteilen
wieviel MWSt du eingenommen hast und die ggf. abführen
(Umsatzsteuervoranmeldung) - es ist also zu beginn etwas aufwändiger.
Deine Firmenkunden die dir die MWSt zahlen, sehen dass als
Durchlaufenden Posten und arbeiten lieber mit MWSt-pflichtigen
Unternehmern zusammen. Für dich ist es eh egal - da du mit Netto-Preisen
kalkulierst.
Am Jahresende machst du dann mit deiner Steuererklärung in der du unter
"Einnahmen aus selbständiger Arbeit" die Einnahmen aus deiner
künstlerischen Tätigkeit angibst. Eine einfache Einnahme/Überschuß
Rechnung für diese Tätigkeit solltest du auch beilegen. (ganz einfach)
Mit der EkSt-Erklärung gibst du dann auch eine einfache
Umsatzsteuererklärung ab.

Auch ein freier Künstler lebt nicht von der Kunst allein - somit musst
du deine Werke unters Volk bringen - ein Online-Shop ist daher ein gutes
Mittel mit wenig Investitionskosten. Auch für einen Freien
Künstler/Fotografen ist dieser Weg möglich - der freie "Maler" stellt
seine Werke ja auch aus - digital oder in einer Kunstgalerie.
Ein weiteres Gewerbe hierfür brauchst du eigentlich nicht - da du ja nur
deine Werke anbietest.
Kein Gewerbe keine Gewerbesteuer
Umsatzsteuer > MWSt: Man weisst Mehrwertsteuer auf den Rechnungen aus -
rechnet seine für Waren und Verbrauchsmaterial gezahlte MWSt ab und
führt dann den Rest an das Finanzamt als Umsatzsteuer ab.

Viel Erfolg
Sabine