Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
am 15.10.2005 09:41:11 von Rolf Karstaedt
Hallo erstmal...
ich hab da folgendes Problem, das schon beim Verstehen des amtlichen
Textes beginnt:
Zitat:
beim Übergang von der Gewinnermittlung durch
Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs. 1 oder §5 EStG) zur
Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die durch den Wechsel der
Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im
ersten Jahr nach dem Übergang zu Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg
vorzunehmen
Zitat ende
nun weiß ich noch nicht mal, was dieser fremdsprachlich anmutende Satz
mir sagen soll und die Sachbearbeiterin beim FA war auch eher
unfreundlich als das mit der Auskunft etwas anzufangen wäre.
Nun ein Steuerberater ist zur Zeit finanziell nicht drin, möchte nicht
wieder eine so hohe Rechnunh durch das Jahr schleppen :-(
Meine Frage ist nun, was muß wo hinzu oder abgerechnet werden von
welcher Summe?
Dankbar für jede Hilfe, den die Frist tickt....
Freundliche Grüße von Rolf Karstaedt
Re: Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
am 15.10.2005 10:04:22 von Lutz Schulze
On Sat, 15 Oct 2005 09:41:11 +0200, Rolf Karstaedt
<> wrote:
>Hallo erstmal...
>ich hab da folgendes Problem, das schon beim Verstehen des amtlichen
>Textes beginnt:
>
>Zitat:
>beim Übergang von der Gewinnermittlung durch
>Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs. 1 oder §5 EStG) zur
>Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die durch den Wechsel der
>Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im
>ersten Jahr nach dem Übergang zu Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg
>vorzunehmen
>Zitat ende
>
>nun weiß ich noch nicht mal, was dieser fremdsprachlich anmutende Satz
>mir sagen soll und die Sachbearbeiterin beim FA war auch eher
>unfreundlich als das mit der Auskunft etwas anzufangen wäre.
Es geht wohl um den Übergangsgewinn bei Wechsel zwischen den
Gewinnermittlungsarten.
>Meine Frage ist nun, was muß wo hinzu oder abgerechnet werden von
>welcher Summe?
Wie soll man das ohne Kenntnis der genauen Umstände sagen?
Nur ein Beispiel, wenn die Richtung des Wechsels auch anders herum
war:
Bei EÜR war der Wert des noch vorhandenen Material mit dem Einkauf
als Ausgabe erledigt.
Bei Übergang zur Bilanzierung taucht es aber in der Eröffnungsbilanz
auf. Der Wert der Materialbestände muss beim Wechsel als
Übergangsgewinn versteuert werden, schmälert er doch den Gewinn des
ersten Jahres bei der Gewinnermittlung mit Bilanzierung (Steigerung
des Anfangsvermögens).
Lutz
--
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Re: Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
am 15.10.2005 13:08:49 von axbnospamatall
Am Sat, 15 Oct 2005 09:41:11 +0200, schrieb Rolf Karstaedt
<> :
>Zitat:
>beim Übergang von der Gewinnermittlung durch
>Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs. 1 oder §5 EStG) zur
>Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die durch den Wechsel der
>Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im
>ersten Jahr nach dem Übergang zu Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg
>vorzunehmen
>Zitat ende
Das bedeutet, dass der nach R 17 EStR zu ermittelnde Übergangsgewinn
zum laufenden Gewinn des ersten Jahres der 4/3 Rechnung hinzuzurechnen
ist.
>nun weiß ich noch nicht mal, was dieser fremdsprachlich anmutende Satz
>mir sagen soll und die Sachbearbeiterin beim FA war auch eher
>unfreundlich als das mit der Auskunft etwas anzufangen wäre.
>Nun ein Steuerberater ist zur Zeit finanziell nicht drin, möchte nicht
>wieder eine so hohe Rechnunh durch das Jahr schleppen :-(
Beim 4/3 Rechner gilt das Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass nur die
tatsächliche Einnahme versteuert wird. Beim Bilanzierer gilt das
Realisationsprinzip. das bedeutet, dass bereits die Übersendung der
Rechnung die Steuerpflicht auslöst.
Wenn Du jetzt in 2005 einen Auftrag erledigst und am 20.12.2005 die
Rechnung schreibts und als Forderung einbuchst, wird dieser Ertrag
auch 2005 versteuert.
Nun wechselst Du am 1.1.2006 auf 4/3-Rechnung und Dein Kunde zahlt am
20.1.2006 die Rechnung. Dann buchst Du den Zahlungseingang und würdest
wegen des Zuflussprinzips diesen Ertrag nochmal versteuern.
Daher wird beim Übergang der Gewinnermittlungsart die Forderung als
Übergangsverlust des Jahres 2006 gerechnet.
Bezahlt der Kunde dann in 2006 ist das Ergebnis 0.
>Meine Frage ist nun, was muß wo hinzu oder abgerechnet werden von
>welcher Summe?
Einen Überblick findest Du hier:
vorletzter Punkt. Also weit nach unten scrollen.
Anlage zu R 17
Grüße
Axel
Re: Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
am 15.10.2005 13:13:28 von Daniel Zauft
Rolf Karstaedt wrote:
> Hallo erstmal...
> ich hab da folgendes Problem, das schon beim Verstehen des amtlichen
> Textes beginnt:
>
> Zitat:
> beim Übergang von der Gewinnermittlung durch
> Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs. 1 oder §5 EStG) zur
> Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die durch den Wechsel der
> Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im
> ersten Jahr nach dem Übergang zu Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg
> vorzunehmen
> Zitat ende
>
> nun weiß ich noch nicht mal, was dieser fremdsprachlich anmutende Satz
> mir sagen soll und die Sachbearbeiterin beim FA war auch eher
> unfreundlich als das mit der Auskunft etwas anzufangen wäre.
Hi,
schon seltsam, dass du vom Finanzamt aufgefordert wirst, von der
Bilanzierung zur(!) EÜR zu wechseln. EÜR ist ein Wahlrecht, d.h. wenn du
keine Lust auf den Wechsel der Gewinnermittlungsart hast, kannst du
einfach bei dem bisherigen Verfahren bleiben.
> Nun ein Steuerberater ist zur Zeit finanziell nicht drin, möchte nicht
> wieder eine so hohe Rechnunh durch das Jahr schleppen :-(
>
> Meine Frage ist nun, was muß wo hinzu oder abgerechnet werden von
> welcher Summe?
> Dankbar für jede Hilfe, den die Frist tickt....
> Freundliche Grüße von Rolf Karstaedt
Keine Ahnung und kein Geld für einen Steuerberater? Sauber!
Zumindest solltest du ausreichende Fachliteratur haben...
Der Übergangsgewinn (meist Verlust) ermittelt sich nach dem Grundsatz,
dass alles, was bei einem Einnahme-Überschuss Rechner durch die
Umstellung doppelt (oder überhaupt nicht) erfasst wird, bei der
Übergangsrechnung berücksichtigt wird.
Man geht jeden einzelnen Posten durch und überprüft die Gewinnauswirkung
in der Vergangenheit und in der Zukunft.
Beispiele:
Warenbestand: Wurde gewinnneutral bezahlt und liegt im Lager.
Bestandsveränderungen interessieren beim EÜR nicht, daher Abrechnung.
Forderungen: Wurden als Gewinn erfasst und würden bei Zahlung in der EÜR
nochmals berücksichtigt, daher Abrechnung.
Verbindlichkeiten aLuL: Analog wie Forderung, folglich Hinzurechnung
Rückstellungen: Hinzurechnung, da sonst doppelte Gewinnauswirkung.
Das Anlagevermögen bleibt vom Wechsel unberüht (Nach neuerer
Rechtsprechung selbst das gewillkürte Betriebsvermögen).
Grüße
Daniel
Re: Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
am 15.10.2005 13:20:53 von Lutz Schulze
On Sat, 15 Oct 2005 13:13:28 +0200, Daniel Zauft
<> wrote:
>schon seltsam, dass du vom Finanzamt aufgefordert wirst, von der
>Bilanzierung zur(!) EÜR zu wechseln.
schrieb er das?
Lutz
--
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Re: Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
am 15.10.2005 17:23:57 von Daniel Zauft
Lutz Schulze wrote:
> On Sat, 15 Oct 2005 13:13:28 +0200, Daniel Zauft
> <> wrote:
>
>> schon seltsam, dass du vom Finanzamt aufgefordert wirst, von der
>> Bilanzierung zur(!) EÜR zu wechseln.
>
> schrieb er das?
>
> Lutz
Si! Das schreib er.
> Zitat:
> beim Übergang von der Gewinnermittlung durch
> Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs. 1 oder §5 EStG) zur
> Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die durch den Wechsel der
> Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im
> ersten Jahr nach dem Übergang zu Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg
> vorzunehmen
> Zitat ende
Zur Erinnerung:
§ 4 (1) Unterschiedsbetrag Betriebsvermögen Jahresanfang -> Jahresende:
Gewinn ist also die Bestandsveränderung, in anderen Worten Bilanzierung
§ 4 (3) Stpfl. können(!) als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen
über die Betriebsausgaben ansetzen, sog. "4/3-Rechner" bzw.
"Einnahme-Überschuss-Rechner"
Im Übrigen:
Der ganze Sachverhalt ist etwas unklar. Der OP schrieb von einer
"Frist". Diese gibt es aber nicht, wenn erst zum 1.1.2006 die 4(3)
Rechnung beginnt.
Vermutlich hat er eigenhändig von der Bilanzierung auf die EÜR
umgestellt und den Abschluss ohne Übergangsgewinn beim Finanzamt
abgegeben. Worauf sich der SB im o.g. Schreiben äußerte.
Fazit: Der OP verschweigt uns etwas ;-)
Daniel
Re: Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
am 15.10.2005 18:06:11 von axbnospamatall
Am Sat, 15 Oct 2005 17:23:57 +0200, schrieb Daniel Zauft
<> :
>Si! Das schreib er.
Nee.
>> Zitat:
>> beim Übergang von der Gewinnermittlung durch
>> Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs. 1 oder §5 EStG) zur
>> Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die durch den Wechsel der
>> Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im
>> ersten Jahr nach dem Übergang zu Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg
>> vorzunehmen
>> Zitat ende
Das ist die wörtliche Wiedergabe der R 17 Abs. 2 EStR.
Er möchte gerne von Bilanzierung auf EÜR wechseln und dafür muss er
die R 17 EStR beachten.
>Im Übrigen:
>Der ganze Sachverhalt ist etwas unklar. Der OP schrieb von einer
>"Frist". Diese gibt es aber nicht, wenn erst zum 1.1.2006 die 4(3)
>Rechnung beginnt.
Das ist vermutlich die Frist die er meint. Lang ist es nicht mehr bis
dahin, wenn man mal so schnell das Rechnungswesen umstellen möchte.
>Vermutlich hat er eigenhändig von der Bilanzierung auf die EÜR
>umgestellt und den Abschluss ohne Übergangsgewinn beim Finanzamt
>abgegeben. Worauf sich der SB im o.g. Schreiben äußerte.
Das ist natürlich auch denkbar, dass er bereits zum 1.1.2005
gewechselt hat und das FA nun die Ermittlung des Übergangsgewinns
haben möchte.
Grüße
Axel
Re: Hinzurechnungen und Abrechnungen beim übergang der Gewinnermittlung
am 16.10.2005 08:02:50 von Lutz Schulze
On Sat, 15 Oct 2005 17:23:57 +0200, Daniel Zauft
<> wrote:
>>> schon seltsam, dass du vom Finanzamt aufgefordert wirst, von der
>>> Bilanzierung zur(!) EÜR zu wechseln.
>>
>> schrieb er das?
>>
>> Lutz
>
>Si! Das schreib er.
Er schrieb IMHO nicht, dass er zum Wechsel aufgefordert wurde, denn
das
>
>> Zitat:
>> beim Übergang von der Gewinnermittlung durch
>> Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs. 1 oder §5 EStG) zur
>> Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die durch den Wechsel der
>> Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im
>> ersten Jahr nach dem Übergang zu Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg
>> vorzunehmen
>> Zitat ende
beschreibt nur die daraus folgenden Konsequenzen.
Ich nehme an, er hat von sich aus gewechselt oder er hat das noch vor.
Lutz
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