Gewinn und Verlust

Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 10:43:15 von Rainer ilgmann

Wenn ich im Jahre 2001 für 10.000 gewerblich Waren kaufe,
habe ich 10.000 Verlust. Geld war auf dem Sparbuch.
Diese sind steuerrechtlich nicht wirksam, weil andere Umstände
keine Steuerwirkung auslösen. Kein Verlustvortrag.

Wenn ich diese Waren in 2005 für 10.000 verkaufe,
habe ich 10.000 Gewinn. Der Markt gibt nicht mehr her.
Das ist nach Tabelle zu versteuern, weil nichtgewerbliche
andere Umstände eine Steuerpflicht auslösen.

Ist das so?
Habe ich dann von meinem versteuerten Erspartem steuerrechtlich
einen Gewinn realisiert, der aber tatsächlich nicht stattfand?
Wo ist der Fehler?
Gruß
Ri

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 10:48:26 von Ralf Geist

"Rainer ilgmann" <
> Wenn ich im Jahre 2001 für 10.000 gewerblich Waren kaufe,
> habe ich 10.000 Verlust. Geld war auf dem Sparbuch.
> Diese sind steuerrechtlich nicht wirksam, weil andere Umstände
> keine Steuerwirkung auslösen. Kein Verlustvortrag.


Hallo Rainer,
welche umstände fürhen bei dir denn zu einer versagten Verlustvortrag/-rücktrag aus 2001?

Viele Grüße
Michael

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 11:07:43 von Rainer ilgmann

"Michael Schmitt" <> wrote in message
news:dit44f$4ot$00$
>
> "Rainer ilgmann" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Wenn ich im Jahre 2001 für 10.000 gewerblich Waren kaufe,
>> habe ich 10.000 Verlust. Geld war auf dem Sparbuch.
>> Diese sind steuerrechtlich nicht wirksam, weil andere Umstände
>> keine Steuerwirkung auslösen. Kein Verlustvortrag.
>
>
> Hallo Rainer,
> welche umstände fürhen bei dir denn zu einer versagten
> Verlustvortrag/-rücktrag aus 2001?
>
Eine Schadenersatzklage führte zu versteuertem Einkommen in nicht
unerheblicher Höhe.
Verluste wurden aufgerechnet.
Diese Einnahme hatte aber nichts mit den gewerblichen Ein- und Ausgaben zu
tun.

M. a. W. sieht die Sache so aus, dass ich zeitverzögert meine Erparnisse als
gewerblichen Gewinn verbuchen soll.
Irgendwie beißt sich das.
Gruß
Ri

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 11:39:36 von axbnospamatall

Am Sun, 16 Oct 2005 10:43:15 +0200, schrieb "Rainer ilgmann"
<> :

>Wenn ich im Jahre 2001 für 10.000 gewerblich Waren kaufe,
>habe ich 10.000 Verlust. Geld war auf dem Sparbuch.
>Diese sind steuerrechtlich nicht wirksam, weil andere Umstände
>keine Steuerwirkung auslösen. Kein Verlustvortrag.

Wenn Du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst und dabei Verluste z.B.
durch Wareneinsatz erzeilst, sind diese zuerst mit anderen Einkünften
(z.B. aus nicht selbständiger Tätigkeit) aus dem selben Jahr zu
auszugleichen. Die nicht ausgleichbaren Verluste werden dann nach § 10
d EStG gesondert festgestellt und können entweder in das vergangene
Jahr (2000) zurückgetragen oder in zukünftige Jahre vorgetragen
werden.

Was Du mit "weil andere Umstände keine Steuerwirkung auslösen" meinst
möchtest Du bitte nochmal erläutern.

>Wenn ich diese Waren in 2005 für 10.000 verkaufe,
>habe ich 10.000 Gewinn. Der Markt gibt nicht mehr her.
>Das ist nach Tabelle zu versteuern, weil nichtgewerbliche
>andere Umstände eine Steuerpflicht auslösen.

Das ist dann entsprechend des Tarifs zu versteuern (Tabellen gibt es
nicht mehr).

Und was sind denn jetzt "nichtgewerbliche andere Umstände"?


Grüße

Axel

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 11:44:14 von axbnospamatall

Am Sun, 16 Oct 2005 11:07:43 +0200, schrieb "Rainer ilgmann"
<> :

>"Michael Schmitt" <> wrote in message
>news:dit44f$4ot$00$
>>
>> "Rainer ilgmann" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>>> Wenn ich im Jahre 2001 für 10.000 gewerblich Waren kaufe,
>>> habe ich 10.000 Verlust. Geld war auf dem Sparbuch.
>>> Diese sind steuerrechtlich nicht wirksam, weil andere Umstände
>>> keine Steuerwirkung auslösen. Kein Verlustvortrag.
>>
>>
>> Hallo Rainer,
>> welche umstände fürhen bei dir denn zu einer versagten
>> Verlustvortrag/-rücktrag aus 2001?
>>
>Eine Schadenersatzklage führte zu versteuertem Einkommen in nicht
>unerheblicher Höhe.
>Verluste wurden aufgerechnet.
>Diese Einnahme hatte aber nichts mit den gewerblichen Ein- und Ausgaben zu
>tun.
>
>M. a. W. sieht die Sache so aus, dass ich zeitverzögert meine Erparnisse als
>gewerblichen Gewinn verbuchen soll.

Nein Du hast Einkünfte aufgrund der Schadenersatzes gehabt (wenn
dieser wirklich steuerpflichtig war). Diese Einkünfte wurden nicht
versteuert, da Du sie mit einem Verlust aus Gewerbebetrieb ausgleichen
konntest. Also hast Du 2001 bereits Steuern auf ein Einkommen von
10.000 gespart.

In 2005 ist dann natürlich der Gewinn aus dem Verkauf der Waren
steuerpflichtig. Den Verlust aus 2001 hast Du ja schon verbraucht.

Im Ergebnis hast Du also, vorausgesetzt der Steuersatz war 2001 und
2005 der Selbe, den Verlusvortrag bereits 2001 zu barem Geld machen
können und nicht erst 2005. Also ein Nullsummenspiel mit dem Effekt
eines zinslosen Darlehens über vier Jahre für Dich.


Grüße

Axel

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 12:02:00 von Michael Gunske

Hallo,

Rainer ilgmann schrieb:
>Wenn ich im Jahre 2001 für 10.000 gewerblich Waren kaufe,
>habe ich 10.000 Verlust. Geld war auf dem Sparbuch.
>Diese sind steuerrechtlich nicht wirksam, weil andere Umstände
>keine Steuerwirkung auslösen. Kein Verlustvortrag.

Nein. Der Warenkauf hat keine Auswirkung auf die GuV-Rechnung, sondern auf
die Bilanz. Die Ware wird aktiviert. Ein Verlust entsteht erst im Falle
einer Wertkorrektur.

>Wenn ich diese Waren in 2005 für 10.000 verkaufe,
>habe ich 10.000 Gewinn. Der Markt gibt nicht mehr her.

Nein. Der Verkauf ist (solange im Vorjahr keine Wertkorrektur auf den
Warenbestand erfolgt ist) nur in Höhe der Differenz zum Einkaufspreis
erfolgswirksam.

>Habe ich dann von meinem versteuerten Erspartem steuerrechtlich
>einen Gewinn realisiert, der aber tatsächlich nicht stattfand?
>Wo ist der Fehler?

M.E. elementare Defizite in Buchführungskenntnissen.

Grüße

Michael

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 12:03:21 von Axel Ceh

Axel Böhm schrieb:
> Am Sun, 16 Oct 2005 10:43:15 +0200, schrieb "Rainer ilgmann"
> <> :
>
>
>>Wenn ich im Jahre 2001 für 10.000 gewerblich Waren kaufe,
>>habe ich 10.000 Verlust. Geld war auf dem Sparbuch.
>>Diese sind steuerrechtlich nicht wirksam, weil andere Umstände
>>keine Steuerwirkung auslösen. Kein Verlustvortrag.
>
>
> Wenn Du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst und dabei Verluste z.B.
> durch Wareneinsatz erzeilst, sind diese zuerst mit anderen Einkünften
> (z.B. aus nicht selbständiger Tätigkeit) aus dem selben Jahr zu
> auszugleichen.


Hmm, "Verluste aus Wareneinsatz", das kann doch eigentlich nur bei
verderblichen Waren der Fall sein, oder? Eigentlich ist der Wareneinsatz
doch erfolgsneutral, weil die Waren, wenn sie nicht verkauft werden, in
der Bilanz aktiviert werden (müssen). Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
wird es wohl anders sein, aber das geht aus dem OP nicht hervor.



> Die nicht ausgleichbaren Verluste werden dann nach § 10
> d EStG gesondert festgestellt und können entweder in das vergangene
> Jahr (2000) zurückgetragen oder in zukünftige Jahre vorgetragen
> werden.
>
> Was Du mit "weil andere Umstände keine Steuerwirkung auslösen" meinst
> möchtest Du bitte nochmal erläutern.
>
>
>>Wenn ich diese Waren in 2005 für 10.000 verkaufe,
>>habe ich 10.000 Gewinn. Der Markt gibt nicht mehr her.
>>Das ist nach Tabelle zu versteuern, weil nichtgewerbliche
>>andere Umstände eine Steuerpflicht auslösen.


Wenn er sie in 2005 wieder zum selben Preis verkauft, hat er gar keinen
Gewinn.

Gruß,
Axel

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 12:27:38 von Ralf Geist

"Michael Gunske" <
> Hallo,
>
> Rainer ilgmann schrieb:
>>Wenn ich im Jahre 2001 für 10.000 gewerblich Waren kaufe,
>>habe ich 10.000 Verlust. Geld war auf dem Sparbuch.
>>Diese sind steuerrechtlich nicht wirksam, weil andere Umstände
>>keine Steuerwirkung auslösen. Kein Verlustvortrag.
>
> Nein. Der Warenkauf hat keine Auswirkung auf die GuV-Rechnung, sondern auf
> die Bilanz. Die Ware wird aktiviert. Ein Verlust entsteht erst im Falle
> einer Wertkorrektur.

Hallo Michael, du weißt doch garnicht, ob Rainer bilanziert oder eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 durchführt!!!

>
>>Wenn ich diese Waren in 2005 für 10.000 verkaufe,
>>habe ich 10.000 Gewinn. Der Markt gibt nicht mehr her.
>
> Nein. Der Verkauf ist (solange im Vorjahr keine Wertkorrektur auf den
> Warenbestand erfolgt ist) nur in Höhe der Differenz zum Einkaufspreis
> erfolgswirksam.
>
>>Habe ich dann von meinem versteuerten Erspartem steuerrechtlich
>>einen Gewinn realisiert, der aber tatsächlich nicht stattfand?
>>Wo ist der Fehler?
>
> M.E. elementare Defizite in Buchführungskenntnissen.

M.E. unterstellts du Umstände, die evtl. garnicht zutreffend sind.

Viele Grüße
Michael

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 13:25:52 von Rainer ilgmann

"Michael Schmitt" <> wrote in message
news:dit9uf$njh$04$
>
>>
>> M.E. elementare Defizite in Buchführungskenntnissen.
>
> M.E. unterstellts du Umstände, die evtl. garnicht zutreffend sind.
>
Ich mache aber Einnahme-Überschuß Rechnung.
Ri

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 13:31:45 von Rainer ilgmann

"Axel Ceh" <> wrote in message
news:
>
> Hmm, "Verluste aus Wareneinsatz", das kann doch eigentlich nur bei
> verderblichen Waren der Fall sein, oder? Eigentlich ist der Wareneinsatz
> doch erfolgsneutral, weil die Waren, wenn sie nicht verkauft werden, in
> der Bilanz aktiviert werden (müssen). Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
> wird es wohl anders sein, aber das geht aus dem OP nicht hervor.
>
Tschuldigung, das war nicht gesagt.
Es ist Einnahme-Überschuß-Rechnung.
>
>
>> Die nicht ausgleichbaren Verluste werden dann nach § 10
>> d EStG gesondert festgestellt und können entweder in das vergangene
>> Jahr (2000) zurückgetragen oder in zukünftige Jahre vorgetragen
>> werden.
>>
>> Was Du mit "weil andere Umstände keine Steuerwirkung auslösen" meinst
>> möchtest Du bitte nochmal erläutern.
>>
Ich habe noch anderes Einkommen, das aber steuerrechtlich wegen hoher
Freibeträge sich in zu zahlende Steuern nicht auswirkt.
>>
>>>Wenn ich diese Waren in 2005 für 10.000 verkaufe,
>>>habe ich 10.000 Gewinn. Der Markt gibt nicht mehr her.
>>>Das ist nach Tabelle zu versteuern, weil nichtgewerbliche
>>>andere Umstände eine Steuerpflicht auslösen.
>
>
> Wenn er sie in 2005 wieder zum selben Preis verkauft, hat er gar keinen
> Gewinn.
>
Ich habe aus dem Ankauf und Verkauf der Produkte keinen Gewinn erzielt.
Aber der Wareneingang (Einkauf) liegt in einem anderen Steuerjahr, als
der Warenausgang (Verkauf).
Also ist im Jahre des Verkaufs 10.000 Erlös angefallen, welcher wegen
fehlendem Wareneinkauf des gleichen Jahres Gewinn wird.
Unterm Strich ist kein Gewinn gemacht worden.
Steuerrechtlich aber doch.
Das kann doch nicht sein.
Oder?
Gruß
Ri

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 14:20:01 von Martin Hentrich

On Sun, 16 Oct 2005 13:31:45 +0200, "Rainer ilgmann"
<> wrote:

>Ich habe noch anderes Einkommen, das aber steuerrechtlich wegen hoher
>Freibeträge sich in zu zahlende Steuern nicht auswirkt.

Welche hohen (?) Freibeträge? Hast du andere Freibeträge als wir?
Meinst du den Grundfreibetrag?

>Also ist im Jahre des Verkaufs 10.000 Erlös angefallen, welcher wegen
>fehlendem Wareneinkauf des gleichen Jahres Gewinn wird.

Lies und verstehe die Antwort von Axel:
<news:>

>Unterm Strich ist kein Gewinn gemacht worden.
>Steuerrechtlich aber doch.

Nein. Steuerrechtlich hast du in dem Jahr des Einkaufes den damit
bewirkten *Verlust* mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnen
können und dies auch getan.

>Das kann doch nicht sein.
>Oder?

Aber immer.

Was du möchtest. das läuft darauf hinaus, so etwas wie "nicht
ausgeschöpften Grundfreibetrag" aus einem Jahr in das Folgejahr zu
verschieben. Dies sieht aber das Steuerrecht nicht vor.

Beispiel 1:
Jahr des Einkaufes: 10.000 Euro Verlust
weitere Einkunftsarten: 17.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen sei nun: 7.000 Euro
Steuern laut Grundtabelle: Null

Jahr des Verkaufs: 10.000 Euro Gewinn
weitere Einkunftsarten: 17.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen ist nun: 27.000 Euro
Steuern laut Grundtabelle: 4.872 Euro

Beispiel 2:
Jahr des Einkaufes: 10.000 Euro Verlust
weitere Einkunftsarten: 10.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen sei nun: 0 Euro
Steuern laut Grundtabelle: Null

Jahr des Verkaufs: 10.000 Euro Gewinn
weitere Einkunftsarten: 10.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen ist nun: 20.000 Euro
Steuern laut Grundtabelle: 2.850 Euro

Beispiel 3:
Jahr des Einkaufes: 10.000 Euro Verlust
weitere Einkunftsarten: 3.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen sei nun: 0 Euro
vorzutragender Verlust: 7.000
Steuern laut Grundtabelle: Null

Jahr des Verkaufs: 10.000 Euro Gewinn
weitere Einkunftsarten: 3.000 Euro
vorgetragener Verlust aus Einkaufsjahr: -7.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen ist nun: 6.000 Euro
Steuern laut Grundtabelle: Null

Martin

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 14:34:17 von axbnospamatall

Am Sun, 16 Oct 2005 13:31:45 +0200, schrieb "Rainer ilgmann"
<> :

>Tschuldigung, das war nicht gesagt.
>Es ist Einnahme-Überschuß-Rechnung.

Davon bin ich auch ausgegangen. Wer nur alle vier Jahre mal Umsätze
macht, wird sicherlich nicht groß bilanzieren. :-)

>>> Was Du mit "weil andere Umstände keine Steuerwirkung auslösen" meinst
>>> möchtest Du bitte nochmal erläutern.
>>>
>
>Ich habe noch anderes Einkommen, das aber steuerrechtlich wegen hoher
>Freibeträge sich in zu zahlende Steuern nicht auswirkt.

Also Deine Einkommensteuer wird aus der Summe Deiner Einkünfte abzgl
Sonderausgaben etc. berechnet. (=zu versteuerndes Einkommen)

In die Summe der Einkünfte fließen alle Einkünfte aus den
verschiedenen Einkunftsarten. Dazu gehören z.B. Einkünfte aus
nichtselbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebtrieb, aus Kapitalvermögen.

Von dieser Summe bleibt dann ein bestimmter Betrag steuerfrei. Der
steuerfreie Teil wird also nicht auf bestimmte Einkünfte gewährt
sondern auf die Summe der Einkünfte.

>Ich habe aus dem Ankauf und Verkauf der Produkte keinen Gewinn erzielt.
>Aber der Wareneingang (Einkauf) liegt in einem anderen Steuerjahr, als
>der Warenausgang (Verkauf).
>Also ist im Jahre des Verkaufs 10.000 Erlös angefallen, welcher wegen
>fehlendem Wareneinkauf des gleichen Jahres Gewinn wird.
>Unterm Strich ist kein Gewinn gemacht worden.
>Steuerrechtlich aber doch.
>Das kann doch nicht sein.
>Oder?

Doch, weil Du eben in 2001 bereits 10.000 an Verlusten anerkannt
bekommen hast. Diese 10.000 wurden dann eben mit den anderen
Einkünften verrechnet.
Wenn deine restlichen Einkünfte jedes Jahr 11.000 DM (5500 EUR)
betragen, dann hast Du einen schlechten Schnitt gemacht.
In 2001 Hats Du dann statt 11.000 DM zu versteuerndes Einkommen nur
1.000 gehabt. In beiden Fällen sind daher keine Steuern angefallen. In
2005 hast Du dann anstatt 5500 EUR 10500 EUR zu versteuern. Das sind
dann anstatt 0 Eur 496 EUR Steuern.

Das ist dann Pech für Dich, ist aber korrekt.
Ein Steuerberater hätte Dir 2001 sicherlich empfohlen den gewinn aus
Deinem Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanz) zu ermitteln, mit
dem von Axel beschriebenen Effekt, dass Du im Ergebnis in beiden
Jahren weder Gewinne noch Verluste aus Gewerbebetrieb gehabt hättest.


Grüße

Axel

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 14:40:55 von Rainer ilgmann

"Axel Böhm" <> wrote in message
news:
>
> Das ist dann Pech für Dich, ist aber korrekt.
> Ein Steuerberater hätte Dir 2001 sicherlich empfohlen den gewinn aus
> Deinem Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanz) zu ermitteln, mit
> dem von Axel beschriebenen Effekt, dass Du im Ergebnis in beiden
> Jahren weder Gewinne noch Verluste aus Gewerbebetrieb gehabt hättest.
>
Danke für die Klarstellung.
Bilanz wäre also richtiger gewesen.
Ich stelle also um.
Gruß
Rainer

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 14:51:19 von Matthias Kryn

Rainer ilgmann schrieb:

> Bilanz wäre also richtiger gewesen.
> Ich stelle also um.

Würde ich bei dieser Konstellation auch machen.

Und eine Bilanz für den Kleinkram dürfte an einem Nachmittag
gemacht sein.

Grüße
Matthias

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 14:56:15 von axbnospamatall

Am Sun, 16 Oct 2005 14:40:55 +0200, schrieb "Rainer ilgmann"
<> :

>Danke für die Klarstellung.
>Bilanz wäre also richtiger gewesen.
>Ich stelle also um.

Bringt Dir aber jetzt auch nicht mehr viel. Das Jahr 2001 dürfte
bereits veranlagt sein, so dass das FA da nichts mehr ändern kann.
Und wenn Du jetzt 2005 bilanzierst kommst Du auf das gleiche Ergebnis,
da Du erst den Übergangsgewinn mit 10.000 ermittelst.


Grüße

Axel

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 15:47:50 von Rainer ilgmann

"Axel Böhm" <> wrote in message
news:
>
>>Danke für die Klarstellung.
>>Bilanz wäre also richtiger gewesen.
>>Ich stelle also um.
>
> Bringt Dir aber jetzt auch nicht mehr viel. Das Jahr 2001 dürfte
> bereits veranlagt sein, so dass das FA da nichts mehr ändern kann.
> Und wenn Du jetzt 2005 bilanzierst kommst Du auf das gleiche Ergebnis,
> da Du erst den Übergangsgewinn mit 10.000 ermittelst.
>
2001 wurde letztens erst beschieden.
Es war i. O. so, da will ich nichts mehr ändern.
Für die Zukunft ist jedoch Änderungsbedarf angesagt.
Für 2005 werde ich das mit der StBin bereden.
Vielen Dank noch einmal.
Gruß
Ri

Re: Gewinn und Verlust

am 16.10.2005 18:23:45 von axbnospamatall

Am Sun, 16 Oct 2005 15:47:50 +0200, schrieb "Rainer ilgmann"
<> :

>2001 wurde letztens erst beschieden.

Wenn noch nicht einem Monat her, dann sofort zum StB. Evtl. kannst Du
auch 2001 dann noch ändern. Aber nur binnen eines Monats.



Grüße

Axel