Steuerstraftaten Dauerdelikt? (was: Knast wegen nicht gezahlten Unterhalts)
am 18.10.2005 10:22:55 von CENKathinka Wenz schrieb:
>
> Holger Pollmann <> wrote:
>
> Ich bin ein bißchen spät, ich weiß.
Es ist _nie_ zu spät
SCNR
> > Stefan Schmitz <> schrieb:
[Grund der Weiterleitung:]
> > > Gibt es noch andere Straftaten, die das Nichterfüllen einer
> > > dauerhaften Verpflichtung betreffen?
> > Mir fällt jetzt auf Anhieb keine ein. Nichtzahlen von
> > Sozialhilfebeiträgen als Arbeitgeber vielleicht?
>
> Wie wäre es mit Steuerhinterziehung?
Ist meist schon kein Unterlassungsdelikt.
Üblicherweise (ich weiß, es gibt Ausnahmen)
begeht man Steuerhinterziehung, indem man
auf einer tatsächlich eingereichten St.Erkl.
falsche Angaben macht. Und dann ist Tathandlung
die Einreichung.
Das Nichtabgeben einer St.Erkl. obwohl man
müsste, mit dem Vorsatz, Steuern, die "eigentlich"
gezahlt werden müssten, zu umgehen, _könnte_
allerdings ein Untätigkeits-Dauerdelikt sein, ja.
Schaun mer mal bei die Experten?
Zwei XP + ein fup, mit Familienrecht hat das ja
nichts mehr zu tun
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
Der Kluge unterscheidet sich vom Dummen weniger durch die Zahl
seiner Fehler als vielmehr durch die Geschwindigkeit,
mit der er aus ihnen lernt.