PKW Anschaffung 2002, halbe Vorsteuer zurückholen

PKW Anschaffung 2002, halbe Vorsteuer zurückholen

am 20.10.2005 18:31:03 von w.troester

Hallo,

ich habe im Jahr 2002 einen PKW gekauft. Damals durfte nur die halbe
Vorsteuer abgezogen werden. Ich habe mir sagen lassen, ich könne mir nun die
andere Hälfte der Vorsteuer abziehen. Dadurch sinkt aber der Nettowert des
Fahrzeugs. Ich benutze lineare Abschreibung. Wenn ich das richtig sehe, muß
also die Abschreibung neu berechnen. Wie ist das mit der 1% Regelung für den
Privatanteil? Wie wird der ab jetzt berechnet? Muß ich sonst noch etwas
beachten? Danke im voraus.

Viele Grüße,

Wolfgang Tröster

Re: PKW Anschaffung 2002, halbe Vorsteuer zurückholen

am 21.10.2005 10:04:54 von Gerhard Faehling

Wolfgang Tröster schrieb:

> Wie ist das mit der 1% Regelung für den Privatanteil? Wie wird der ab
> jetzt berechnet? Muß ich sonst noch etwas beachten? Danke im voraus.

zu dem anderen Kram kann ich nichts sagen. Aber die 1% müssen ohnehin
immer auf den *Brutto*listenpreis berechnet werden, da kann sich also
ohne hin nichts tun.


Ciao

Gerhard

Re: PKW Anschaffung 2002, halbe Vorsteuer zurückholen

am 21.10.2005 10:21:03 von Matthias Kryn

Wolfgang Tröster schrieb:

> ich habe im Jahr 2002 einen PKW gekauft. Damals durfte nur
> die halbe Vorsteuer abgezogen werden. Ich habe mir sagen
> lassen, ich könne mir nun die andere Hälfte der Vorsteuer
> abziehen. Dadurch sinkt aber der Nettowert des Fahrzeugs.

-v, bitte.

> Wie ist das mit der 1% Regelung für den Privatanteil?

Immer noch 1% auf den Bruttolistenpreis -- durch Abschreibungen
ändert sich daran also nichts.

> Wie wird der ab jetzt berechnet?

Unverändert.

Grüße
Matthias

Re: PKW Anschaffung 2002, halbe Vorsteuer zurückholen

am 21.10.2005 23:31:59 von Alexander Schroeder

Wolfgang Tröster wrote:
> ich habe im Jahr 2002 einen PKW gekauft. Damals durfte nur die halbe
> Vorsteuer abgezogen werden. Ich habe mir sagen lassen, ich könne mir nun die
> andere Hälfte der Vorsteuer abziehen. Dadurch sinkt aber der Nettowert des
> Fahrzeugs. Ich benutze lineare Abschreibung. Wenn ich das richtig sehe, muß
> also die Abschreibung neu berechnen.

Das siehst Du falsch. Die Anschaffungskosten als
Abschreibungsbemessungsgrundlage bleiben von der Vorsteueränderung
unberührt (§ 9b Abs. 2 2. Halbsatz EStG). Statt dessen ist die
Vorsteueränderung als Betriebseinnahme zu erfassen (§ 9b Abs. 2 1.
Halbsatz EStG).

Alex