Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 21.10.2005 14:08:54 von Mueller Michael

Hallo,

ich bin gar nicht mehr auf dem Laufenden.

Angenommen, ich moechte 2006 ein Eigenheim erwerben,
was sind denn nun die Schranken, unterhalb derer
das Einkommen liegen muss?
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss man
das Einkommen von 2005 und 2004 beruecksichtigen.

Kann man bei Ehepaaren waehlen, welcher von beiden
die Eigenheimzulage beantragen soll, falls einer unter
der Grenze, beide aber drueber liegen wuerden?
Muss sich das dann in der Eigentuemerschaft des Hauses
widerspiegeln?

Michael Mueller

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 21.10.2005 14:27:05 von Uwe Olufs

"Michael Mueller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> ich bin gar nicht mehr auf dem Laufenden.
>
> Angenommen, ich moechte 2006 ein Eigenheim erwerben,
> was sind denn nun die Schranken, unterhalb derer
> das Einkommen liegen muss?
> Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss man
> das Einkommen von 2005 und 2004 beruecksichtigen.
>
> Kann man bei Ehepaaren waehlen, welcher von beiden
> die Eigenheimzulage beantragen soll, falls einer unter
> der Grenze, beide aber drueber liegen wuerden?
> Muss sich das dann in der Eigentuemerschaft des Hauses
> widerspiegeln?

Das Einkommen (richtig: die Summe der positiven Einkünfte) 2004 und 2005 der
Ehegatten wird zusammengerechnet und darf 140.000 EUR plus 30.000 EUR je
Kind nicht übersteigen.

Sowohl die CDU als auch die SPD beabsichtigen, die Eigenheimzulage
abzuschaffen oder stark einzugrenzen.
Du solltest mit dem Kauf also nicht allzulange warten.

Uwe

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 21.10.2005 23:33:52 von Frank Kozuschnik

Michael Mueller schrieb:

> Angenommen, ich moechte 2006 ein Eigenheim erwerben,
> was sind denn nun die Schranken, unterhalb derer
> das Einkommen liegen muss?

Wenn du keine Kinder hast, darf die Summe der Einkünfte der Jahre 2005
und 2006 zusammen höchstens 70.000 Euro betragen. Bist du verheiratet,
dann gilt eine Höchstgrenze von 140.000 Euro für euer gemeinsames
Einkommen; für jedes Kind erhöht sie sich um 30.000 Euro.

Falls die Einkünfte in den Jahren 2005/2006 zu hoch sind, später aber
unter die Grenze fallen, kannst du dann noch Eigenheimzulage für den
verbleibenden Rest des achtjährigen Förderzeitraums beantragen.

> Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss man
> das Einkommen von 2005 und 2004 beruecksichtigen.

Das hast du nicht ganz richtig in Erinnerung.

> Kann man bei Ehepaaren waehlen, welcher von beiden
> die Eigenheimzulage beantragen soll, falls einer unter
> der Grenze, beide aber drueber liegen wuerden?

Früher konnte man in so einem Fall die getrennte Veranlagung zur
Einkommensteuer wählen. Das nützt inzwischen aber nichts mehr.

> Muss sich das dann in der Eigentuemerschaft des Hauses
> widerspiegeln?

Eigentümer kann der Ehemann, die Ehefrau oder können beide sein. Das
ist ziemlich egal.

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 24.10.2005 11:18:49 von Mueller Michael

Hallo Frak und Uwe,

danke fuer Eure Antworten!

Eine Bitte habe ich noch:
Welche Jahre sind denn nun tatsaechlich ausschlaggebend bei einem Kauf 2006?

2004 und 2005 oder 2005 oder 2006?
In dem Punkt habt Ihr unterschiedliche Angaben gemacht.

Koennt Ihr Eure Aussage belegen?

Michael Mueller

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 24.10.2005 11:59:13 von Martin Hentrich

On Mon, 24 Oct 2005 11:18:49 +0200, Michael Mueller
<> wrote:

>Welche Jahre sind denn nun tatsaechlich ausschlaggebend bei einem Kauf 2006?

Lies §5:

Erläuterungen:


Martin

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 24.10.2005 12:30:44 von Uwe Olufs

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Wenn du keine Kinder hast, darf die Summe der Einkünfte der Jahre 2005
> und 2006 zusammen höchstens 70.000 Euro betragen. Bist du verheiratet,
> dann gilt eine Höchstgrenze von 140.000 Euro für euer gemeinsames
> Einkommen; für jedes Kind erhöht sie sich um 30.000 Euro.
>
> Falls die Einkünfte in den Jahren 2005/2006 zu hoch sind, später aber

Achtung.
Es werden weder die Einkünfte noch die Summe der Einkünfte zugrunde gelegt.
Anzusetzen ist die Summe der *positiven* Einkünfte.

Uwe

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 24.10.2005 13:02:56 von Frank Kozuschnik

Michael Mueller wrote:

> Welche Jahre sind denn nun tatsaechlich ausschlaggebend
> bei einem Kauf 2006?

> 2004 und 2005 oder 2005 oder 2006?



Der Förderzeitraum beginnt mit dem Jahr der Fertigstellung oder
Anschaffung, in diesem Fall also 2006.



Wenn du die Eigenheimzulage von Anfang an haben willst, muss die Summe
der positiven Einkünfte im ersten Jahr des Förderzeitraums (also 2005)
zuzüglich derer des Vorjahres (also 2006) im Rahmen der Grenze bleiben.

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 24.10.2005 13:33:14 von Frank Kozuschnik

Uwe Olufs wrote:

> Frank Kozuschnik schrieb...

>> Wenn du keine Kinder hast, darf die Summe der Einkünfte der Jahre 2005
>> und 2006 zusammen höchstens 70.000 Euro betragen. Bist du verheiratet,
>> dann gilt eine Höchstgrenze von 140.000 Euro für euer gemeinsames
>> Einkommen; für jedes Kind erhöht sie sich um 30.000 Euro.

> Achtung.
> Es werden weder die Einkünfte noch die Summe der Einkünfte zugrunde
> gelegt. Anzusetzen ist die Summe der *positiven* Einkünfte.

Damit hast du natürlich recht.

Gefragt war hier aber in erster Linie, welche Jahre relevant sind.
Bleibst du da bei deiner Aussage?

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 24.10.2005 14:50:13 von Martin Hentrich

On Mon, 24 Oct 2005 13:02:56 +0200, Frank Kozuschnik
<> wrote:

>im ersten Jahr des Förderzeitraums (also 2005)
>zuzüglich derer des Vorjahres (also 2006)

....Jahre andersrum!... :-)

Martin

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 24.10.2005 17:02:11 von Uwe Olufs

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>
> Gefragt war hier aber in erster Linie, welche Jahre relevant sind. Bleibst
> du da bei deiner Aussage?

Maßgebend ist das Jahr der Inanspruchnahme der Zulage und das Jahr davor.
Wenn also der OP in 2006 kauft und einzieht, dann sind die Werte aus 2006
und 2005 anzusetzen.

Das deckt sich mit Deiner Aussage.

Uwe

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 25.10.2005 16:40:04 von Karl Boder

> Achtung.
> Es werden weder die Einkünfte noch die Summe der Einkünfte zugrunde
> gelegt.
> Anzusetzen ist die Summe der *positiven* Einkünfte.

pos. Einkünfte = Bruttojahresgehalt minus Werbungskostenpauschale
oder?

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 25.10.2005 17:50:02 von Daniel Zauft

Karl Boder wrote:
>> Achtung.
>> Es werden weder die Einkünfte noch die Summe der Einkünfte zugrunde
>> gelegt.
>> Anzusetzen ist die Summe der *positiven* Einkünfte.
>
> pos. Einkünfte = Bruttojahresgehalt minus Werbungskostenpauschale
> oder?
>
>
Ja, wenn keine anderen positiven Einkünfte (dazu zählen auch priv.
Veräußerungsgeschäfte) oder höhere Werbungskosten als die Pauschale
angefallen sind.

Grüße

Daniel

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 25.10.2005 19:33:31 von Uwe Olufs

"Karl Boder" <> schrieb im Newsbeitrag
news:435e43be$0$12650$
>

>
> pos. Einkünfte = Bruttojahresgehalt minus Werbungskostenpauschale
> oder?

Das ist nur eine Position der Einkünfte.
Es gibt weitere.
Entscheidend ist: Verluste (z.B. aus Vermietung) werden bei der Berechnung
nicht mehr berücksichtigt.

Uwe

Re: Eigenheimzulage - aktuelle Bedingungen

am 26.10.2005 00:49:42 von Frank Kozuschnik

Martin Hentrich schrieb:

> Frank Kozuschnik wrote:
>
> >im ersten Jahr des Förderzeitraums (also 2005)
> >zuzüglich derer des Vorjahres (also 2006)
>
> ...Jahre andersrum!... :-)

Auweja, stimmt natürlich.