Betriebskostenabrechnung...
am 21.10.2005 16:28:29 von Jens Flucke
Hallo Newsgroup,
wir haben gestern die Betriebskostenabrechung für das Jahr 2004
erhalten. Da wir nur 1 Monat (Januar 2004) in der Wohnung gewohnt haben
fällt diese sehr gering aus. Eigentlich würden wir eine Rückzahlung
erhalten, jedoch wird in der Betriebskostenabrechnung für 2004 eine
Position "Nachzahlung Grundstückssteuer" neben der eigenlichen
"Grundstückssteuer 2004" erwähnt.
Die Position "Grundstückssteuer" ist in den Abrechnungen 2002 und 2003
in ca. der gleichen Höhe wie jetzt in 2004. Nur die Position
"Nachzahlung Grundstückssteuer" für 2002 und 2003 gibt es jetzt in 2004
erstmalig.
Scheinbar war wohl die Grundstückssteuer in diesen Jahren zu gering
angesetzt? Kann das sein bzw. darf diese nachträglich eingefordert
werden? Kann es sein das der Fiskus die Stuer zu gering berechnet und
anschlißend eine Nachzahlung vom Vermieter fordert. Mir kommt das alles
sehr komisch vor.
Wir wohnen ja schon schließlich seit fast 1 3/4 Jahren nicht mehr in der
Wohnung (Januar 2004->October 2005).
Bei Bedraf kann ich die einzelnen Poistionen hierauch mal posten, damit
mehr Klarheit in Spiel kommt!
Wäre für jede Rechtsauskunft dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Jens Flucke
Re: Betriebskostenabrechnung...
am 21.10.2005 17:17:38 von Karl-Heinz Krause
Jens Flucke wrote:
> Hallo Newsgroup,
> wir haben gestern die Betriebskostenabrechung für das Jahr 2004
> erhalten. Da wir nur 1 Monat (Januar 2004) in der Wohnung gewohnt haben
> fällt diese sehr gering aus. Eigentlich würden wir eine Rückzahlung
> erhalten, jedoch wird in der Betriebskostenabrechnung für 2004 eine
> Position "Nachzahlung Grundstückssteuer" neben der eigenlichen
> "Grundstückssteuer 2004" erwähnt.
> Die Position "Grundstückssteuer" ist in den Abrechnungen 2002 und 2003
> in ca. der gleichen Höhe wie jetzt in 2004. Nur die Position
> "Nachzahlung Grundstückssteuer" für 2002 und 2003 gibt es jetzt in 2004
> erstmalig.
Meines unmaßgeblichen Wissens nach müssen Nebenkostenabrechnungen
spätestens 1 Jahr nach dem entsprechenden Abrechnungszeitraum
vorgenommen vorliegen, ansonsten besteht zumindest kein Anspruch mehr
auf Nachzahlungen.
Soweit also heute Beträge gefordert werden, die in die
Abrechnungszeitraum 2002 und/oder 2003 fallen ist dies kritisch zu
prüfen. Dass die Behörden so langsam sind ist durchaus normal. Meines
Wissens muss der Vermieter solche 'verspäteten' Nebenkosten dann
allerdings *unverzüglich* bei seinen Mietern einfordern. Das
(stillschweigende) Draufschlagen auf die nächste Abrechnung wird zwar
überaus gern gemacht, ist aber m.W. nicht zulässig.
KH