Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 21.10.2005 17:18:16 von hellmag

Ich habe eine Einliegerwohnung an meinen Sohn vermietet.Da nach Ansicht
des Finanzamtes der Mietpreis unter 50 % der ortsüblichen Miete lag,
wurden entsprechende Kürzungen der Werbungskosten vorgenommen (wg.
fehlender Gewinnabsicht). Bei dem Quadratmeterpreis legte das Finanzamt
den zwischen Haus-Wohnungs- und Grundeigentümerverein und Mieterbund
ausgehandelten Mietpreisspiegel zugrunde. Obwohl ich einen anderen
Mietpreisspiegel sowohl 2 aktuelle Mietangebote der Tagespresse
vorgelegt habe, besteht das Finanzamt auf die erstgenannte Referenz.
Die von mir beigebrachten Beispiele liegen bei 7,50 Euro pro qm, der
Spiegel des Finanzamtes bei 9 Euro pro qm. Habe ich hier Chancen mit
einem Einspruch, indem ich auf meine
Beispiele bestehe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 22.10.2005 00:24:48 von Erich Mathild

wrote:

>Ich habe eine Einliegerwohnung an meinen Sohn vermietet.Da nach Ansicht
>des Finanzamtes der Mietpreis unter 50 % der ortsüblichen Miete lag,
>wurden entsprechende Kürzungen der Werbungskosten vorgenommen (wg.
>fehlender Gewinnabsicht). Bei dem Quadratmeterpreis legte das Finanzamt
>den zwischen Haus-Wohnungs- und Grundeigentümerverein und Mieterbund
>ausgehandelten Mietpreisspiegel zugrunde. Obwohl ich einen anderen
>Mietpreisspiegel sowohl 2 aktuelle Mietangebote der Tagespresse
>vorgelegt habe, besteht das Finanzamt auf die erstgenannte Referenz.
>Die von mir beigebrachten Beispiele liegen bei 7,50 Euro pro qm, der
>Spiegel des Finanzamtes bei 9 Euro pro qm. Habe ich hier Chancen mit
>einem Einspruch, indem ich auf meine
>Beispiele bestehe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Eine "Einliegerwohnung ist eine Einliegerwohnung" und unterscheidet
sich somit zumindest im Namen und sicher auch in manchen Kriterien von
einer normalen Mietwohnung. Sonst hieße sie ja auch nicht
"Einliegerwohnung". Im Mietspiegel kommt sie speziell auch gar nicht
vor. Ich würde dem Finanzamt die Nachteile einer Einliegerwohnung -
nicht die Vorteile - gegenüber einer "normalen" Mietwohnung deutlich
machen - wenn dir welche einfallen - und auf einer niedrigeren Miete
bestehen.

Gruß
Erich

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 22.10.2005 07:08:36 von Arnold Nipper

On 22.10.2005 00:24 Erich Mathild wrote

> wrote:
>=20
>>Ich habe eine Einliegerwohnung an meinen Sohn vermietet.Da nach Ansicht=

>>des Finanzamtes der Mietpreis unter 50 % der ortsüblichen Miete lag,
>>wurden entsprechende Kürzungen der Werbungskosten vorgenommen (wg.
>>fehlender Gewinnabsicht). Bei dem Quadratmeterpreis legte das Finanzamt=

>>den zwischen Haus-Wohnungs- und Grundeigentümerverein und Mieterbund
>>ausgehandelten Mietpreisspiegel zugrunde. Obwohl ich einen anderen
>>Mietpreisspiegel sowohl 2 aktuelle Mietangebote der Tagespresse
>>vorgelegt habe, besteht das Finanzamt auf die erstgenannte Referenz.
>>Die von mir beigebrachten Beispiele liegen bei 7,50 Euro pro qm, der
>>Spiegel des Finanzamtes bei 9 Euro pro qm. Habe ich hier Chancen mit
>>einem Einspruch, indem ich auf meine
>>Beispiele bestehe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
>=20
> Eine "Einliegerwohnung ist eine Einliegerwohnung" und unterscheidet
> sich somit zumindest im Namen und sicher auch in manchen Kriterien von
> einer normalen Mietwohnung. Sonst hieße sie ja auch nicht
> "Einliegerwohnung". Im Mietspiegel kommt sie speziell auch gar nicht
> vor. Ich würde dem Finanzamt die Nachteile einer Einliegerwohnung -
> nicht die Vorteile - gegenüber einer "normalen" Mietwohnung deutlich
> machen - wenn dir welche einfallen - und auf einer niedrigeren Miete
> bestehen.
>=20

Eine Einliegerwohnung hat per se keine Vor- oder Nachteile. Siehe etwa=20



--=20
Arnold Nipper, AN45

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 22.10.2005 10:48:10 von Erich Mathild

On Sat, 22 Oct 2005 07:08:36 +0200, Arnold Nipper
<> wrote:

>>Ich würde dem Finanzamt die Nachteile einer Einliegerwohnung -
>> nicht die Vorteile - gegenüber einer "normalen" Mietwohnung deutlich
>> machen - wenn dir welche einfallen - und auf einer niedrigeren Miete
>> bestehen.
>>
>
>Eine Einliegerwohnung hat per se keine Vor- oder Nachteile.

Sag ich doch: "wenn DIR welche einfallen" :-)

Gruß
Erich

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 23.10.2005 19:56:21 von Uwe Olufs

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Ich habe eine Einliegerwohnung an meinen Sohn vermietet.

Du hast Deine Frage an zwei Gruppen ohne Querverweis gestellt.
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Uwe