Ameropa Bahnreise umsatzsteuerpflichtig?
am 22.10.2005 16:37:41 von Sebastian Boston
Habe letzte Woche eine Bahn und Bett-Reise bei der Bahntochter Ameropa
gebucht. Da ich geschäftlich reise, wollte ich eine Rechnung mit
entsprechender Ausweisung der USt. Statt einer Rechnung, gab man mir
allerdings nur einen Beleg über einen Gesamtbetrag. Auf meine Frage
nach einer Rechnung verwies das Unternehmen auf § 25 UStG. Da Ameropa
sowohl Bahnfahrt wie auch das Hotel im eigenen Namen anbietet,
verwundert mich dies. Ich reise geschäftlich in Deutschland und zwar
ohne jeden Drittlandbezug? Warum soll sich Ameropa um eine Rechnung
drücken können, wenn sie selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen
einkaufen und verkaufen?
Danke für jeden Hinweis.
Sebastian
Re: Ameropa Bahnreise umsatzsteuerpflichtig?
am 25.10.2005 15:35:18 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte
Sebastian Boston:
> Habe letzte Woche eine Bahn und Bett-Reise bei der Bahntochter
> Ameropa gebucht. Da ich geschäftlich reise, wollte ich eine Rechnung
> mit entsprechender Ausweisung der USt. Statt einer Rechnung, gab man
> mir allerdings nur einen Beleg über einen Gesamtbetrag. Auf meine
> Frage nach einer Rechnung verwies das Unternehmen auf § 25 UStG. Da
> Ameropa sowohl Bahnfahrt wie auch das Hotel im eigenen Namen
> anbietet, verwundert mich dies. Ich reise geschäftlich in
> Deutschland und zwar ohne jeden Drittlandbezug? Warum soll sich
> Ameropa um eine Rechnung drücken können, wenn sie selbst
> umsatzsteuerpflichtige Leistungen einkaufen und verkaufen?
Es irritiert in der Tat. Allerdings ist die Ameropa GmbH noch eine 100%
DB-AG-Tochter. Deshalb bezieht man sich dort wohl auf die für die
frühere Behördenbahn geschaffene Generalklausel (UStDV 1980 §34
Fahrtausweise als Rechnung). §25 regelt ja nur Leistungen im Drittland.
Ich sehe da einen Anspruch auf eine ordungsgemäße Rechnung gem. §14
UStG.
Gruß
Will