Spekulationssteuer bei Eigenheim ?
am 23.10.2005 15:32:42 von Mueller Michael
Hallo,
fuer Immobolien gilt bekanntlich eine Frist von 10
Jahren. Verkauft man innerhalb dieser Frist, muss man
Spekulationssteuer zahlen.
Gilt dies auch beim Eigenheim, sprich bei selbstgenutztem
Haus ohne Vermietung?
Michael Mueller
Re: Spekulationssteuer bei Eigenheim ?
am 23.10.2005 15:50:05 von Peter Wolber
Michael Mueller schrieb:
Hallo Michael,
> fuer Immobolien gilt bekanntlich eine Frist von 10
> Jahren. Verkauft man innerhalb dieser Frist, muss man
> Spekulationssteuer zahlen.
Es gibt keine Spekulationssteuer. ;-)
> Gilt dies auch beim Eigenheim, sprich bei selbstgenutztem
> Haus ohne Vermietung?
Nach § 23 Abs. 1 Nr 1. EStG sind von den privaten Veräußerungsgeschäften
Wirtschaftsgüter ausgenommen, die im Zeitraum zwischen
Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen
Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden
vorangegangenen Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Gruss
Peter
--
"Das Vergleichen mit anderen ist das Ende des Gluecks
und der Anfang der Unzufriedenheit." (Soeren Kierkegaard)
Re: Spekulationssteuer bei Eigenheim ?
am 23.10.2005 19:54:05 von Uwe Olufs
"Michael Mueller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> fuer Immobolien gilt bekanntlich eine Frist von 10
> Jahren. Verkauft man innerhalb dieser Frist, muss man
> Spekulationssteuer zahlen.
>
> Gilt dies auch beim Eigenheim, sprich bei selbstgenutztem
> Haus ohne Vermietung?
>
Nein.
Uwe