Versicherungsschaden?
am 21.10.2005 10:24:42 von a.j.i
Hallo Experten, beim Dachgeschoßausbau in Berlin ist aus einer
defekten Schlauchleitung Wasser ins Bad des darunterwohnenden Nachbarn
eingedrungen. Der Wasserhahn war nicht abgedreht. Der Schaden ereignete
sich während meiner Abwesenheit (nach 1Woche). Von der Feuerwehr wurde
der Hahn abgedreht. Die Schelle, mit der der Schlauch am
Schraubverschluß befestigt ist, war defekt.
Die Versicherung (Bauherrenhaftpflicht) stellt mir nun folgende Fragen:
1 Wie genau ist der Schaden entstanden? 2. Weshalb konnte das Wasser
nicht abfließen? 3. Worin sehen Sie Ihr Verschulden für den
eingetretenen Schaden? 4. Hätten Sie den Schaden verhindern können,
ggf. wie?
Wie beurteilen Sie die Situation? Wird die Versicherung für den
Schaden eintreten müssen oder muß ich den Schaden (ca. 1200 Euro)
bezahlen weil der Wasserhahn nicht abgedreht war? Bedanke mich für
jeden konstruktiven Hinweis.
Re: Versicherungsschaden?
am 21.10.2005 12:50:53 von Nils-Oliver Majewski
<> schrieb im Newsbeitrag
news:
>Hallo Experten, beim Dachgeschoßausbau in Berlin ist aus einer
>defekten Schlauchleitung Wasser ins Bad des darunterwohnenden Nachbarn
>eingedrungen. Der Wasserhahn war nicht abgedreht. Der Schaden ereignete
>sich während meiner Abwesenheit (nach 1Woche).
Hier liegt sicherlich grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Wasserhahn
während einer so langen Abwesenheit nicht zugedreht wurde.
>Von der Feuerwehr wurde
>der Hahn abgedreht. Die Schelle, mit der der Schlauch am
>Schraubverschluß befestigt ist, war defekt.
>Die Versicherung (Bauherrenhaftpflicht) stellt mir nun folgende Fragen:
>1. Wie genau ist der Schaden entstanden? 2. Weshalb konnte das Wasser
>nicht abfließen? 3. Worin sehen Sie Ihr Verschulden für den
>eingetretenen Schaden? 4. Hätten Sie den Schaden verhindern können,
>ggf. wie?
Einfach nach ´ Bestem Wissen und Gewissen´ beantworten.
>Wie beurteilen Sie die Situation? Wird die Versicherung für den
>Schaden eintreten müssen oder muß ich den Schaden (ca. 1200 Euro)
>bezahlen weil der Wasserhahn nicht abgedreht war? Bedanke mich für
>jeden konstruktiven Hinweis.
Da hier sicherlich eine grobe Fahrlässigkeit deinerseits vorliegt, fällt der
Schaden unter die Haftpflichtversicherung.
Du musst den Fremd-Schaden auf keinen Fall selbst bezahlen, denn entweder
reguliert die Versicherung den Schaden oder sie wehrt unberechtigte
Ansprüche ab.
Deinen eigenen Schaden(sofern vorhanden) wirst Du vermutlich selbst zahlen
müssen. Dies hängt von Deinem Vertrag (Bauleistungsversicherung bzw.
Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung ) ab.
Nils Majewski
Re: Versicherungsschaden?
am 23.10.2005 09:41:43 von Martin Gerken
On 21 Oct 2005 01:24:42 -0700, wrote:
>beim Dachgeschoßausbau in Berlin ist aus einer
>defekten Schlauchleitung Wasser ins Bad des darunterwohnenden Nachbarn
>eingedrungen. Der Wasserhahn war nicht abgedreht. Der Schaden ereignete
>sich während meiner Abwesenheit (nach 1Woche). Von der Feuerwehr wurde
>der Hahn abgedreht. Die Schelle, mit der der Schlauch am
>Schraubverschluß befestigt ist, war defekt.
Wasserhahn = Hauptwasserhahn oder lief tatsächlich seit einer Woche
Wasser in Waschbecken? Oder wohin?
cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: