Fragen zur KfZ-Haftpflicht

Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 21.10.2005 15:20:06 von Andreas Steinwachs

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur KfZ-Haftpflicht.

Nehmen wir an, VW-Fahrer V. fährt an einem stehenden BMW vorbei und
verschätzt sich mit dem Abstand, dabei berührt der Außenspiegel des VW den
des BMW und beschädigt ihn.

Nun hat V. gerade vor zwei Monaten seine KfZ-Haftpflicht gekündigt und schon
einen Vertrag mit einer neuen Versicherung gemacht. Die "alte" Versicherung
von V. übernimmt den Haftpflichtschaden bzw. die Reparatur des BMW-Spiegel
in Höhe von ca. 404 Euro vollständig.

Nur: Was ist, wenn die alte Versicherung nun die Schadensfreiheitsklasse
o.ä. anpasst? Ist die neue Versicherung dann auch davon betroffen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,
Andreas

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 21.10.2005 15:26:13 von Gunar Klemm

Andreas Steinwachs schrieb:

> Hallo zusammen,
>
> ich habe eine Frage zur KfZ-Haftpflicht.
>
> Nehmen wir an, VW-Fahrer V. fährt an einem stehenden BMW vorbei und
> verschätzt sich mit dem Abstand, dabei berührt der Außenspiegel des=
VW den
> des BMW und beschädigt ihn.
>
> Nun hat V. gerade vor zwei Monaten seine KfZ-Haftpflicht gekündigt und =
schon
> einen Vertrag mit einer neuen Versicherung gemacht. Die "alte" Versicheru=
ng
> von V. übernimmt den Haftpflichtschaden bzw. die Reparatur des BMW-Spie=
gel
> in Höhe von ca. 404 Euro vollständig.
>
> Nur: Was ist, wenn die alte Versicherung nun die Schadensfreiheitsklasse
> o.ä. anpasst? Ist die neue Versicherung dann auch davon betroffen?

Ja, denn die SF-Einstufung des Vorversicherers wird abgefragt und geht
mit zum neuen Versicherer. Dort wird Dein Vertrag in die SF-Klasse
eingestuft, die der Vorversicherer bestätigt.

GK

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 00:00:07 von unknown

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Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 00:49:15 von Andreas Steinwachs

Hallo,

danke für die Antwort.

> Ja, denn die SF-Einstufung des Vorversicherers wird abgefragt und geht
> mit zum neuen Versicherer. Dort wird Dein Vertrag in die SF-Klasse
> eingestuft, die der Vorversicherer bestätigt.

"mein" Vertrag isses aber nicht. ;-)

Nochmal zum Sichergehen: Mir ist schon klar, dass bei Abschluss eines
Vertrages bei einem neuen Versicherer die alte SF-Klasse übernommen wird.
Nur: Der Unfall passierte ja, _nachdem_ bereits der Vertrag beim neuen
Versicherer abgeschlossen war, d.h. der neue Versicherer hat noch die
SF-Klasse vom alten Versicherer übernommen, und zwar _vor_ dem Unfall.

Wird dann jetzt auch beim neuen Versicherer etwas angepasst, oder ist es
einfach Glück, dass der Unfall erst nach Abschluss des Vertrages mit dem
neuen Versicherer passierte, wodurch sich die neue Versicherung nicht
verändert?

Andere Frage: Ist bei dem geringen Betrag (ca. 404 Euro) überhaupt zu
erwarten, dass die SF-Klasse angepasst wird? In welchen Fällen lohnt es, den
Betrag selbst zu zahlen - oder bietet die Versicherung dies selbst zur Wahl?

Viele Grüße,
Andreas

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 10:01:33 von Bernd Meyer

> Wird dann jetzt auch beim neuen Versicherer etwas angepasst,

Ja.
Gruß, Bernd

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 11:26:10 von Enrico.Doerre

Andreas Steinwachs schrieb:
>> Ja, denn die SF-Einstufung des Vorversicherers wird abgefragt und geht
>> mit zum neuen Versicherer. Dort wird Dein Vertrag in die SF-Klasse
>> eingestuft, die der Vorversicherer bestätigt.
>
> "mein" Vertrag isses aber nicht. ;-)
>
> Nochmal zum Sichergehen: Mir ist schon klar, dass bei Abschluss eines
> Vertrages bei einem neuen Versicherer die alte SF-Klasse übernommen wird.
> Nur: Der Unfall passierte ja, _nachdem_ bereits der Vertrag beim neuen
> Versicherer abgeschlossen war, d.h. der neue Versicherer hat noch die
> SF-Klasse vom alten Versicherer übernommen, und zwar _vor_ dem Unfall.

Ich denke mal das die Versicherungen da irgendwie nochmal einen
Datenabgleich machen. Ansonsten würde bald jeder zum Jahresanfang schon
einen neuen Versicherer für das nächste Jahr suchen um so eie
Höherstufung zu umgehen.


> Wird dann jetzt auch beim neuen Versicherer etwas angepasst, oder ist es
> einfach Glück, dass der Unfall erst nach Abschluss des Vertrages mit dem
> neuen Versicherer passierte, wodurch sich die neue Versicherung nicht
> verändert?

Das kann dir wohl nur die neue Versicherung sagen, aber ich denke das
die sich gegen solche Fälle absichern.


> Andere Frage: Ist bei dem geringen Betrag (ca. 404 Euro) überhaupt zu
> erwarten, dass die SF-Klasse angepasst wird?

Wenn die Versicherung nur 1 Ct zahlt wird man höhergestuft. Es geht
dabei um schadenfreie Jahre, da interessiert es nicht ob der Schaden
groß oder klein ist. Sollte man allerdings zuviele Schäden anrichten
kündigt einem der Versicherer schon.


> In welchen Fällen lohnt es, den
> Betrag selbst zu zahlen - oder bietet die Versicherung dies selbst zur Wahl?

Man kann bis Jahresende der Versicherung den gezahlten Schaden
erstatten, einige Versicherungen rechnen einem das aus wann sich da
lohnt. Allerdings ist das eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Ich habe
das neulich für jemanden ausgerechnet, in den AKB steht drin um wieviel
höhergestuft wird. Da kam dann raus das man von SF11 in SF5 gestuft
wird, das sind dann (in dem Fall) allein nächstes Jahr 140¤ und dann
viele Jahre lang eine geringere Summe. Da fiel die Entscheidung leicht
den Schaden von 350¤ selbst zu übernehmen.

Grüße

Enrico

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 12:58:35 von Andreas Steinwachs

HalloBernd,

>> Wird dann jetzt auch beim neuen Versicherer etwas angepasst,
>
> Ja.

aber auf welcher Grundlage?

Der neue Versicherer hat keine Info zum eingetretenen Versicherungsfall, der
nur die alte Versicherung betrifft. Hat der neue Versicherer überhaupt das
Recht, sich nach Vertragsabschluss nochmal beim alten Versicherer zu
informieren?

Bei Vertragsabschluss - ok. Aber danach? Eigentlich sollte doch der
abgeschlossene Vertrag bindend sein, unabhängig davon, ob bis zum Eintreten
des neuen Vertrags beim neuen Versicherer noch etwas passiert.

Viele Grüße,
Andreas

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 13:03:42 von Andreas Steinwachs

Hallo Enrico,

ok, das leuchtet ein.

> Ich denke mal das die Versicherungen da irgendwie nochmal einen
> Datenabgleich machen. Ansonsten würde bald jeder zum Jahresanfang schon
> einen neuen Versicherer für das nächste Jahr suchen um so eie Höherstufung
> zu umgehen.

Naja, da die neue Vers. immer die SF-Klasse der alten Versicherung
übernimmt, lohnt sich das ja für niemanden.

In dem von mir geschilderten Fall passierte der Schaden aber _nachdem_ die
neue Versicherung bereits den Vertrag (mit alter SF-Klasse) angenommen
hatte.

Anders gefragt: Welches Recht hat denn der neue Versicherer, nach Annahme
des Vertrages nochmal beim alten Versicherer nachzufragen und die anfänglich
vertraglich festgelegte SF-Klasse nachträglich anzupassen?

Wenn man eine PKV abschließt und keine Krankheiten hat, dann aber (nach
Inkrafttreten des Vertrages) plötzlich eine bestimmte Krankheit bekommt,
kann die Versicherung diese doch auch nicht nachträglich ausschließen.

Eure Antworten verstehe ich ja. Nur könnt Ihr mir bitte auch eine Grundlage
nennen, aufgrund derer der neue Versicherungsvertrag nach Inkrafttreten (mit
alter SF-Klasse) nochmals angepasst werden kann? Ich glaube kaum, dass die
SF-Klassen irgendwo zentral hinterlegt sind, so dass alle Versicherer darauf
Zugriff haben.

Gruß & danke,
Andreas

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 13:06:07 von Andreas Steinwachs

Hallo Martin,

danke für Deine Antwort.

>>Ist die neue Versicherung dann auch davon betroffen?
>
> Na klar.

Der neue Versicherer müsste in diesem Fall aber explizit nochmal beim alten
Versicherer nachfragen, ob sich zwischen Abschluss des Vertrages und
Inkrafttreten des Vertrages noch ein Schaden ereignet hat. Darf er das
überhaupt, oder ist er nicht an den abgeschlossenen Vertrag mit darin
festgelegter (alter) SF-Klasse gebunden? Welche Grundlage hat das ganze?

Gruß & danke,
Andreas

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 13:37:39 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 13:39:32 von Michael Friese

blablabla .....

vergiss es einfach, der schaden belastet den vertrag.

>>>>>Nur könnt Ihr mir bitte auch eine Grundlage nennen, aufgrund .....

die AKB und die dazugehörigen TB, wer lesen kann ist auf der sicheren seite.

selbst wenn die vorversicherer-anfrage bereits positiv bestätigt ist und
anschließend ein schaden anfällt wird diese dem neuen versicherer
nachgemeldet.

kauf den schaden zurück oder zahl die höhere prämie, andere möglichkeiten
gibt es nicht.

gruß
mf

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 14:15:31 von Andreas Steinwachs

Hallo "Friese",

> blablabla .....

heute Freundlichkeit gefrühstückt?

>>>>>>Nur könnt Ihr mir bitte auch eine Grundlage nennen, aufgrund .....
>
> die AKB und die dazugehörigen TB, wer lesen kann ist auf der sicheren
> seite.

Wie gesagt, es ist nicht meine Versicherung, die Unterlagen liegen mir nicht
vor, und ich hatte bisher selbst noch kein Kfz.

Die einfache Antwort "Schadensfälle werden der neuen Versicherung
nachgemeldet" (dafür: danke) hätte schon gereicht.

Gruß,
Andreas

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 14:17:20 von Andreas Steinwachs

Hallo nochmal,

laut "Friese" wird also der Schaden nachgemeldet, was wohl auch vertraglich
so geregelt ist bzw. in den AKB/TB stehen muss. Mehr wollte ich nicht
wissen, danke.

Gruß,
Andreas

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 14:22:40 von Andreas Steinwachs

Hi Enrico,

> Man kann bis Jahresende der Versicherung den gezahlten Schaden erstatten,
> einige Versicherungen rechnen einem das aus wann sich da lohnt. Allerdings
> ist das eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Ich habe das neulich für
> jemanden ausgerechnet, in den AKB steht drin um wieviel höhergestuft wird.

achso, Du hattest auch schon auf die AKB hingewiesen. Ich werd's mal so
weiterleiten (nicht mein Vertrag, habe keine Unterlagen und wusste bisher
nicht, dass es solche AKB gibt, da ich bisher noch kein eigenes Kfz hatte).

Wenn die Höherstufung in den AKB drinsteht, dann sollte der
Versicherungsmakler ja genau wissen, ob es sich lohnt, die Versicherung
zahlen zu lassen oder nicht. Zumindest sollte er das ausrechnen können.

Gruß & danke,
Andreas

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 22.10.2005 15:21:05 von Bernd Meyer

> Hat der neue Versicherer überhaupt das Recht, sich nach Vertragsabschluss
> nochmal beim alten Versicherer zu informieren?

Ja natürlich,
es kommt ja öfter vor, dass Kunden ihre Versicherung schon beim Eintritt
bescheißen wollen.
Gruß und viel Erfolg,
Bernd

Re: Fragen zur KfZ-Haftpflicht

am 24.10.2005 06:22:48 von Thomas Meyering

Andreas Steinwachs schrieb

> >>Ist die neue Versicherung dann auch davon betroffen?
> >
> > Na klar.
>
> Der neue Versicherer müsste in diesem Fall aber explizit nochmal beim alten
> Versicherer nachfragen, ob sich zwischen Abschluss des Vertrages und

umgekehrt. Die alte Versicherung meldet den Schaden.

> Inkrafttreten des Vertrages noch ein Schaden ereignet hat. Darf er das
> überhaupt, oder ist er nicht an den abgeschlossenen Vertrag mit darin
> festgelegter (alter) SF-Klasse gebunden? Welche Grundlage hat das ganze?

Die Versicherung ist berechtigt, bei einem Schaden den Vertrag
herunterzustufen.