Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 21.10.2005 17:12:07 von hellmag

Ich habe eine Einliegerwohnung an meinen Sohn vermietet.Da nach Ansicht
des Finanzamtes der Mietpreis unter 50 % der ortsüblichen Miete lag,
wurden entsprechende Kürzungen der Werbungskosten vorgenommen. Bei dem
Quadratmeterpreis legte das Finanzamt den zwischen Haus-Wohnungs- und
Grundeigentümerverein und Mieterbund ausgehandelten Mietpreisspiegel
zugrunde. Obwohl ich einen anderen Mietpreisspiegel sowohl 2 aktuelle
Mietangebote der Tagespresse vorgelegt habe, besteht das Finanzamt auf
die erstgenannte Referenz. Die von mir beigebrachten Beispiele liegen
bei 7,50 Euro pro qm, der Spiegel des Finanzamtes bei 9 Euro pro qm.
Habe ich hier Chancen mit einem Einspruch, indem ich auf meine
Beispiele bestehe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 21.10.2005 19:10:10 von Eric Lorenz

schrieb:
> Ich habe eine Einliegerwohnung an meinen Sohn vermietet.Da nach Ansicht
> des Finanzamtes der Mietpreis unter 50 % der ortsüblichen Miete lag,
> wurden entsprechende Kürzungen der Werbungskosten vorgenommen. Bei dem
> Quadratmeterpreis legte das Finanzamt den zwischen Haus-Wohnungs- und
> Grundeigentümerverein und Mieterbund ausgehandelten Mietpreisspiegel
> zugrunde. Obwohl ich einen anderen Mietpreisspiegel sowohl 2 aktuelle
> Mietangebote der Tagespresse vorgelegt habe, besteht das Finanzamt auf
> die erstgenannte Referenz. Die von mir beigebrachten Beispiele liegen
> bei 7,50 Euro pro qm, der Spiegel des Finanzamtes bei 9 Euro pro qm.
> Habe ich hier Chancen mit einem Einspruch, indem ich auf meine
> Beispiele bestehe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
>
Hast Du die Kaltmiete oder die Warmmiete berücksichtigt?

Eric

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 21.10.2005 20:28:08 von Ralf Geist

schrieb:

> Bei dem Quadratmeterpreis legte das Finanzamt den zwischen
>Haus-Wohnungs- und Grundeigentümerverein und Mieterbund
> ausgehandelten Mietpreisspiegel
>zugrunde. Obwohl ich einen anderen Mietpreisspiegel sowohl 2 aktuelle
>Mietangebote der Tagespresse vorgelegt habe,

Es kann nur einen gültigen Mietspiegel geben. Welchen hast Du denn
vorgelegt? Selbst gedruckt?

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 21.10.2005 21:23:55 von hellmag

Ich habe die Kaltmiete zugrunde gelegt.

Hellmag

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 21.10.2005 22:05:18 von hellmag

Aus www.focus.de

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 22.10.2005 00:28:39 von Eric Lorenz

schrieb:
> Ich habe die Kaltmiete zugrunde gelegt.

Hallo!

Und nu schauen wir mal in die EStR 162:

R 162. Verbilligt überlassene Wohnung

1 In den Fällen des § 21 Abs. 2 EStG ist von der ortsüblichen
Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung
auszugehen. 2 Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche
Kaltmiete zuzüglich der nach der Zweiten Berechnungsverordnung
umlagefähigen Kosten.

Der Ansatz nach dem Mietspiegel ist übrigens o.K. soweit du
nicht nachweisen kannst, das Deine Wohnung hiernach nicht
fällt (wegen Lage etc.)

Jedenfalls kommt man somit meist wieder schnell über die 50%. Nun gab es
aber eine Änderung: 56% bis 75% muss u.U. eine Überschussprognosse
erstellt werden.


Eric

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 22.10.2005 13:25:39 von Ralf Geist

schrieb:

>Aus www.focus.de

ungefähr passt der für meine Stadt. Ist aber nicht sehr qualifiziert
und dürfte vor keinem Gericht Bestand haben.

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 22.10.2005 19:23:07 von hellmag

Eric, vielen Dank! Bei Berücksichtigung der Warmmiete sollte es
wirklich kein Problem sein, über die 56 % zu kommen.

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 23.10.2005 19:50:02 von Uwe Olufs

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Aus www.focus.de

Das hilft Dir nicht weiter.

Es muss schon der Mietspiegel aus Deiner Stadt sein.

Uwe

Re: Mietpreisfestsetzung durch das Finanzamt

am 23.10.2005 19:53:31 von Uwe Olufs

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
>Eric, vielen Dank! Bei Berücksichtigung der Warmmiete sollte es
>wirklich kein Problem sein, über die 56 % zu kommen.

Und jetzt hast Du das Problem, dem Finanzamt eine
Überschusserzielungsabsicht nachzuweisen.
Offensichtlich hast Du Deine "Miete" zu knapp kalkuliert.

Uwe