Eigenheimzulage - kurze Frage

Eigenheimzulage - kurze Frage

am 24.10.2005 17:26:17 von Karl Boder

Wenn die 2006 gestrichen wird.
Dann doch nur für Neuanträge oder?
Wenn man sie schon erhält läuft sie normal weiter oder?

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 24.10.2005 17:59:48 von Martin Hentrich

On Mon, 24 Oct 2005 17:26:17 +0200, "Karl Boder"
<> wrote:

>Wenn die 2006 gestrichen wird.
>Dann doch nur für Neuanträge oder?

Ja.

>Wenn man sie schon erhält läuft sie normal weiter oder?

Ja. Sei beruhigt... :-)

Martin

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 25.10.2005 15:14:27 von Karl Boder

So da ich grad am Ausfüllen bin hab ich noch eine Frage.

Reicht dem Finanzamt eine Kopie des Kaufvertrages? Oder soll ich eine der
beglaubigten Kopien mit einreichen die ich vom Notar bekommen hab?

Bekommt man die ganzen Dkoumente die man einriecht (Kaufvertrag,
Meldebestätigung, Quittungen etc.) eigentlich wieder zurück??

Danke für Antwort

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 25.10.2005 15:17:17 von Karl Boder

> So da ich grad am Ausfüllen bin hab ich noch eine Frage.
>
> Reicht dem Finanzamt eine Kopie des Kaufvertrages? Oder soll ich eine der
> beglaubigten Kopien mit einreichen die ich vom Notar bekommen hab?
>
> Bekommt man die ganzen Dkoumente die man einriecht (Kaufvertrag,
> Meldebestätigung, Quittungen etc.) eigentlich wieder zurück??
>
> Danke für Antwort

Oh ach ja und was ist mit den Rechnungnen für Grundwrwerbststeuer,
Maklerprovision etc.??
Die hab ich ja nur einmal als Original hier, reicht da eine Kopie??
Nicht dass ich das Original einreiche und dann gehts verloren??

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 25.10.2005 19:39:29 von Uwe Olufs

"Karl Boder" <> schrieb im Newsbeitrag
news:435e3057$0$23956$
>

Die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage ist auf 125.000 EUR
begrenzt.
Mach dem Finanzamt erst einmal eine Aufstellung Deiner Kosten.
Und die fordern dann schon die Belege an.
Normale Kopien reichen.
Hilfreich wird sein, die wesentlichen Kosten direkt zu belegen (Kaufvertrag,
Bauvertrag - die wesentlichen Seiten reichen meist aus.

Uwe

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 25.10.2005 20:24:57 von Karl Boder

> Die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage ist auf 125.000 EUR
> begrenzt.

Ja das ist mir bekannt ;-)

> Mach dem Finanzamt erst einmal eine Aufstellung Deiner Kosten.
> Und die fordern dann schon die Belege an.
> Normale Kopien reichen.
> Hilfreich wird sein, die wesentlichen Kosten direkt zu belegen
> (Kaufvertrag, Bauvertrag - die wesentlichen Seiten reichen meist aus.

Ja das versteh ich ja alles, es wird aber nirgends geschrieben in welcher
form sie die "Belege" wollen.
Ich habe hier 2 beglaubigte kopien vom kaufvertrag. soll ich da eine nun mit
einschicken? bekomm ich die dann wieder zurück?
oder reicht vom kaufvertrag ne normale kopie die ich von der beglaubigten
kopie machen?
(Das original haben wir ja nicht, wer hat das eigentlich, noch der notar?
das grundbuchamt?)

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 26.10.2005 01:05:41 von Mueller Michael

Karl Boder wrote:
> Ja das versteh ich ja alles, es wird aber nirgends geschrieben in welcher
> form sie die "Belege" wollen.
> Ich habe hier 2 beglaubigte kopien vom kaufvertrag. soll ich da eine nun mit
> einschicken? bekomm ich die dann wieder zurück?
> oder reicht vom kaufvertrag ne normale kopie die ich von der beglaubigten
> kopie machen?

Normalerweise reicht eine unbeglaubigte Kopie.

Im Zweifeldfall ruf dort einfach an oder gib Deinen Antrag so ab,
sie schreiben Dir dann, was Du nachreichen musst.

Michael Mueller

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 26.10.2005 01:08:01 von Frank Kozuschnik

Karl Boder schrieb:

> > Reicht dem Finanzamt eine Kopie des Kaufvertrages? Oder soll ich eine der
> > beglaubigten Kopien mit einreichen die ich vom Notar bekommen hab?
> >
> > Bekommt man die ganzen Dkoumente die man einriecht (Kaufvertrag,
> > Meldebestätigung, Quittungen etc.) eigentlich wieder zurück??
>
> Oh ach ja und was ist mit den Rechnungnen für Grundwrwerbststeuer,
> Maklerprovision etc.??
> Die hab ich ja nur einmal als Original hier, reicht da eine Kopie??
> Nicht dass ich das Original einreiche und dann gehts verloren??

Übertreiben würde ich es jedenfalls nicht. Wenn Nachweise fehlen, wird
sie das Finanzamt schon anfordern. Das gilt erst recht, wenn du eine
Kopie einreichst, das Finanzamt aber das Original sehen will - nach
meiner Erfahrung ziemlich unwahrscheinlich.

Du musst dem Finanzamt im Wesentlichen nur plausibel machen, dass die
Anschaffungskosten mindestens 125.000 Euro betragen, und dass die
Wohnung selbst genutzt wird.

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 26.10.2005 01:16:07 von Karl Boder

"Frank Kozuschnik" <>


> Du musst dem Finanzamt im Wesentlichen nur plausibel machen, dass die
> Anschaffungskosten mindestens 125.000 Euro betragen, und

Äh wo hast du denn den Schmarrn gelesen? ;-)
Man bekommt 1% jährlich als Grundbetrag maximal aber 1.250 euro (plus
Kinderzuschläge)
Wenn man ne Wohnung für 40.000 kauft bekommt man halt 400 als Grundbetrag
(plus evtuelle Kinderzuschläge, falls vorhanden)

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 26.10.2005 15:23:15 von Uwe Olufs

"Karl Boder" <> schrieb im Newsbeitrag
news:435ebcb0$0$23947$


>> Du musst dem Finanzamt im Wesentlichen nur plausibel machen, dass die
>> Anschaffungskosten mindestens 125.000 Euro betragen, und
>
> Äh wo hast du denn den Schmarrn gelesen? ;-)

Sollte maximal heißen.
Tschuldigung.

Uwe

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 26.10.2005 15:24:51 von Uwe Olufs

"Karl Boder" <> schrieb im Newsbeitrag
news:435e7873$0$12676$

>
> Ja das versteh ich ja alles, es wird aber nirgends geschrieben in welcher
> form sie die "Belege" wollen.
> Ich habe hier 2 beglaubigte kopien vom kaufvertrag. soll ich da eine nun
> mit einschicken? bekomm ich die dann wieder zurück?
> oder reicht vom kaufvertrag ne normale kopie die ich von der beglaubigten
> kopie machen?
> (Das original haben wir ja nicht, wer hat das eigentlich, noch der notar?
> das grundbuchamt?)

Mach Dir das Leben doch nicht so schwer.
Reiche unbeglaubigte Kopien ein und schreibe dazu, dass Du sie wiederhaben
willst.

Das Original der Urkunde liegt übrigens beim Notar.

Uwe

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 27.10.2005 22:08:33 von Frank Kozuschnik

Karl Boder schrieb:

> Frank Kozuschnik
>
> > Du musst dem Finanzamt im Wesentlichen nur plausibel machen, dass die
> > Anschaffungskosten mindestens 125.000 Euro betragen, und
>
> Äh wo hast du denn den Schmarrn gelesen? ;-)

Das gilt natürlich nur für den - allerdings recht häufigen - Fall, wo
die Anschaffungskosten tatsächlich mindestens 125.000 Euro betragen.
Wenn sie in Wirklichkeit niedriger sind, geht das freilich nicht.

> Man bekommt 1% jährlich als Grundbetrag maximal aber 1.250 euro (plus
> Kinderzuschläge)
> Wenn man ne Wohnung für 40.000 kauft bekommt man halt 400 als Grundbetrag
> (plus evtuelle Kinderzuschläge, falls vorhanden)

In dem Fall tust du natürlich besser daran, jeden noch so kleinen
Teilbetrag der Anschaffungskosten im Antrag mit anzugeben. Gleiches
gilt dann auch für Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung
in den ersten zwei Jahren.

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 27.10.2005 22:18:33 von Frank Kozuschnik

Uwe Olufs schrieb:

> Karl Boder schrieb...
>
> >> Du musst dem Finanzamt im Wesentlichen nur plausibel machen, dass die
> >> Anschaffungskosten mindestens 125.000 Euro betragen, und
> >
> > Äh wo hast du denn den Schmarrn gelesen? ;-)
>
> Sollte maximal heißen.
> Tschuldigung.

Macht ja nichts, der "Schmarrn" war ja auch von mir. Es sollte aber
nicht "maximal" heißen.

Re: Eigenheimzulage - kurze Frage

am 28.10.2005 00:16:02 von Eric Lorenz

Karl Boder schrieb:
> Wenn die 2006 gestrichen wird.
> Dann doch nur für Neuanträge oder?
> Wenn man sie schon erhält läuft sie normal weiter oder?

Im Normalfall sollte das so sein, da aber in der Politik nichts normal
kann das aber auch ins Auge gehen.

Es ist noch nichts bekannt! Warte also ab!!

Eric