Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 24.10.2005 19:42:31 von Yvonne.Lebhardt

Hallo,

die Eigenheimzulage wird ja wohl demnächst fallen.

Wir haben das Baugesuch eingereicht und zurück. In zwei Wochen ist
Baubeginn. Wenn die z.B. Anfang 2006 abgeschafft wird, habe ich dann
Chancen die trotzdem noch zu bekommen? Den Antrag kann ich ja jetzt
noch nicht stellen, weil nicht bezugsertig.

Vielen Dank für Eure Antworten

Yvonne

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 24.10.2005 20:32:33 von Bernd Meyer

Jetzt nehmen wir mal die vollelektronische Kristallkugel.
Sie sagt:
die EZ wird nicht zum Januar 2006 abgeschafft, eher 2007.
Gruß, Bernd

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 24.10.2005 21:40:56 von Martin Hentrich

On 24 Oct 2005 10:42:31 -0700, wrote:

>Wenn die z.B. Anfang 2006 abgeschafft wird, habe ich dann
>Chancen die trotzdem noch zu bekommen?

Sicher hast du Chancen.

Diese liegen zwischen 0% und 100%.

Martin

PS: Welche Antwort hast du in Kenntnis der gegenwärtigen politischen
Situation eigentlich erwartet?

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 25.10.2005 08:12:48 von Mueller Michael

Martin Hentrich wrote:
> PS: Welche Antwort hast du in Kenntnis der gegenwärtigen politischen
> Situation eigentlich erwartet?

Er hatte gehofft, dass etwas in seiner Argumentation falsch
oder unvollsatendig war, so dass das Fazit gewesen waere, dass
er sich keine Sorgen machen muss, weil er die Zulage auf jeden Fall
noch bekommt...

Michael Mueller

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 25.10.2005 08:55:15 von Martin Hentrich

On Tue, 25 Oct 2005 08:12:48 +0200, Michael Mueller
<> wrote:

>Er hatte gehofft,...

Du hast gelesen, daß *Er* eigentlich Yvonne heißt? ;-)

Du bist ein Frauenversteher?... ;-)

Martin

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 25.10.2005 11:00:18 von Mueller Michael

Martin Hentrich wrote:
> On Tue, 25 Oct 2005 08:12:48 +0200, Michael Mueller
> <> wrote:
>
>
>>Er hatte gehofft,...
>
>
> Du hast gelesen, daß *Er* eigentlich Yvonne heißt? ;-)

Oh, was fuer ein Fauxpas!

Michael Mueller

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 25.10.2005 15:06:57 von Gerd Kluger

<
> Hallo,
>
> die Eigenheimzulage wird ja wohl demnächst fallen.
>
> Wir haben das Baugesuch eingereicht und zurück. In zwei Wochen ist
> Baubeginn. Wenn die z.B. Anfang 2006 abgeschafft wird, habe ich dann
> Chancen die trotzdem noch zu bekommen? Den Antrag kann ich ja jetzt
> noch nicht stellen, weil nicht bezugsertig.

Mensch, jetzt macht die arme Yvonne doch nicht so wuschig. ;-)
Da bedarf es auch keiner Kristallkugel.

Wenn es sich um einen Neubau handelt (und davon gehe ich
bei obiger Beschreibung aus) ist für die Gewährung einzig
und allein das Datum des Bauantrags relevant. Die 8 Jahre
laufen dann ab Fertigstellung, weshalb es sich empfiehlt,
im Jahr der Fertigstellung einzuziehen. Wieviel Jahre
zwischen dem Antrag und der Fertigstellung liegen ist
uninteressant. Das ist der große Vorteil beim Neubau.
Beim Gebrauchtkauf zählt hingegen immer der Termin des
Kaufvertrags.

Gruß
Gerd

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 25.10.2005 20:28:31 von Yvonne.Lebhardt

Naja, die Frage wann und ob die Eigenheimzulage fällt bedarf sicher
einer Kristallkugel. Mir geht es darum, dass mir jeder sagt das
Baugesuch ist ausschlaggebend, ich das aber aus dem
Eigenheimzulagegesetz nicht rauslesen kann.

Die Frage ist dann noch ob es so eine Art ungeschriebenes Gesetz gibt.
Bei der letzten Kürzung der EHZ war es ja auch so, dass der der das
Baugesuch vorher hatte noch die alte EHZ bekommen hat. Die Frage ist
nur ob das Kulanz ist, weil man nicht die Knapp-Kalkulierer in den Ruin
treiben will :-) oder ob man sich darauf verlassen kann.

Gruss Yvonne

> PS: Welche Antwort hast du in Kenntnis der gegenwärtigen politischen
> Situation eigentlich erwartet?

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 25.10.2005 21:02:52 von Yvonne.Lebhardt

Meine konkrete Frage ist wo steht das, dass der Bauantrag relevant ist.
Das kann ich im EHZ-Gesetz nirgends entdecken? In der Vergangenheit war
das bei Kürzungen so, aber ist das tatsächlich garantiert?

Danke & Gruss

Yvonne

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 25.10.2005 21:50:40 von Daniel Zauft

wrote:
> Meine konkrete Frage ist wo steht das, dass der Bauantrag relevant ist.
> Das kann ich im EHZ-Gesetz nirgends entdecken? In der Vergangenheit war
> das bei Kürzungen so, aber ist das tatsächlich garantiert?
>
> Danke & Gruss
>
> Yvonne
>
Hi,

Da die Finanzbeamten vor dem gleichen Problem stehen, findet man in den
Verwaltungsanweisungen meistens Rat ;-)

BMF, 10.02.1998, IV B 3 - EZ 1010 - 11/98, BStBl I 1998, 190 (kannst du
irgendwo auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums finden)

Rz. 119
"Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine
Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag
gestellt wird, bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen
einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht
werden."

P.S. Nach § 19 (8) EigZulG war schon für die 2004-Kürzung der Zeitpunkt
des Bauantrags maßgebend. Selbst im (damals geplanten) § 19 (9), der die
Streichung der EigZul vorsah, wurde auf den Zeitpunkt der Herstellung
abgezielt (Siehe DIP - den parlamentarischen Info-Dienst über
Bundestagsdrucksachen u.ä.)

Grüße

Daniel

Re: Eigenheimzulage sicher wenn Baugesuch und Bauanfang?

am 26.10.2005 01:19:21 von Frank Kozuschnik

schrieb:

> Mir geht es darum, dass mir jeder sagt das
> Baugesuch ist ausschlaggebend, ich das aber aus dem
> Eigenheimzulagegesetz nicht rauslesen kann.

Eigentlich ist es logisch, dass du das jetzt noch nicht aus dem Gesetz
herauslesen kannst, denn um die Eigenheimzulage zu streichen, muss das
Eigenheimzulagengesetz ja erst geänder werden.

> Die Frage ist dann noch ob es so eine Art ungeschriebenes Gesetz gibt.
> Bei der letzten Kürzung der EHZ war es ja auch so, dass der der das
> Baugesuch vorher hatte noch die alte EHZ bekommen hat.

Bisher war bei jeder Gesetzesänderung der Zeitpunkt des Kaufvertrags
oder des Bauantrags dafür maßgeblich, ob noch das jeweils ältere Recht
galt. Man nennt das "Vertrauensschutz".

> Die Frage ist
> nur ob das Kulanz ist, weil man nicht die Knapp-Kalkulierer in den Ruin
> treiben will :-) oder ob man sich darauf verlassen kann.

Gute Frage. Einerseits kann es der Gesetzgeber beim nächsten Mal
natürlich anders regeln. Andererseits kann man den Vertrauensschutz
als ein rechtsstaatliches Prinzip sehen, und man hätte wohl gewisse
Chancen, beim Bundesverfassungsgericht dagegen vorzugehen.