Verlustzuweisungsgesellschaften: System?
am 24.10.2005 22:07:04 von Susan SeitzHi,
ich beschäftige mich gerade mit §2b EStG bzw. mit der einkommensteuerlichen
Lage *vor* Einführung dieser Norm. Mit Verlustzuweisungsgesellschaften (bzw.
Abschreibungsgesellschaften) wird ja eine Gesellschaft (meistens KG)
bezeichnet, deren Zweck ist es ist z.B. im Schiffsbau, Verluste zu
produzieren, die die Gesellschafter dann zur temporären Minderung ihres
anderweitig erzielten Gewinns nutzen. Erzielt werden diese Verluste in der
Regel durch Sonder-AfA oder hohe laufende Kosten...
Mir ist nun aber das genaue Prinzip nicht ganz klar, wie dieses
(Steuerspar-) System funktioniert hat.
Bsp.:
Die Z-KG (Schiffsbau) soll ein Kapital von 9000,- haben, das u.a. durch 1
Einlage à 3000,- (= 33%) des Kommanditisten A eingezahlt worden ist. Das zu
versteuernde Einkommen soll aus anderen Einkunftsarten zusammen 4000,-
betragen; A hat das Ziel, im VZ keine Steuern zu bezahlen, also zvE <= 0,-
Dafür muß er ja mindestens einen Verlust aus seiner Beteilgung an der Z-KG
von 4000,- zugewiesen bekommen. Wenn man sich jetzt die persönliche
Steuerlast von Gesellschafter A ansieht, so macht eine Beteiligung an der
Z-KG doch m.E. für A nur Sinn, wenn der ihm zugeteilte Verlust und damit
seine Steuerersparnis größer als...
a) seine zuvor eingezahlte Einlage von 3000,- ist.
b) die konkrete Steuerersparnis in EUR ist.
Wie ist es aber nun möglich, dass A bei einer Einlage von 3000,- einen
Verlust (durch Sonder-AfA auf Anlagevermögen etc.) von weit über dieser
Summe zugeteilt wird? Oder anders gefragt: Wie konnte man pro VZ einen
größeren Verlust im Rahmen einer Verlustzuweisungsgesellschaft zugewiesen
bekommen, der *größer(!)* als die zuvor eingezahlte Kapitalbeteilung war?
Ich kann mir das nur so erklären, dass die Z-KG z.B. auf Kredit
(Verbindlichkeit Bank) teuerste Schiffe als AV ankauft bzw. least (dann aber
nur bei hohen Leasing-Raten pro Jahr) und dann mit Hilfe der deutschen
Steuergesetzgebung (vor Inkrafttreten des 2b EStG) hohe Sonder-AfA Beträge
generiert, die wiederum zu einem (relativ) hohen *steuerlichen* Verlust bei
der GuV der KG führen, der dann schließlich *anteilmäßig*, im Bsp. also
bezüglich Kommanditist A i.H.v. 33% diesem für dessen persönliche
ESt-Veranlagung zugerechnet wird.
Ist das soweit richtig oder mache ich einen Denkfehler?
Vielen lieben dank für Eure Hilfe! ;-))
--
Viele Grüße
Susan
[Reply-Adresse wird nur sporadisch gelesen]