Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 00:25:12 von Peter Fahsel

Hallo zusammen,

ich habe ein Auto bestellt, das voraussichtlich erst 2006 geliefert und
bezahlt wird.

Da ja zum Jahreswechsel eine Umsatzsteuererhöhung droht: Muss ich nun
damit rechnen, dass mein Fzg. entsprechend teuerer wird oder gilt die
Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Bestellung?

Gruß, Peter.

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 09:09:33 von Matthias Hanft

Peter Fahsel schrieb:

> Da ja zum Jahreswechsel eine Umsatzsteuererhöhung droht: Muss ich nun
> damit rechnen, dass mein Fzg. entsprechend teuerer wird oder gilt die
> Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Bestellung?

IANAStb, aber so ausm Bauch raus: Umsatzsteuer gilt eigentlich immer
zum Zeitpunkt der "Lieferung und Leistung".

Falls Du Verbraucher bist, müßte Dir der Händler allerdings Endpreise
(inkl. Mwst.) angeboten haben (und dann selber einfach mehr Mwst. ab-
führen, falls sie sich bis dahin erhöht hat), aber wenn Du mal das
Kleingedruckte in hellgrauer 1-Punkt-Schrift auf der Rückseite genauer
studierst, steht da bestimmt drin, daß Änderungen der Mwst. vorbehalten
sind (sonst wäre der Händler schön blöd).

Abgesehen davon stand heute in der Zeitung, daß die höhere Mwst. erst
am 1. Juli 2006 kommen soll (dann aber gleich 20%).

Gruß Matthias.

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 10:08:36 von Lutz Schulze

On Sat, 29 Oct 2005 09:09:33 +0200, Matthias Hanft <>
wrote:

>Abgesehen davon stand heute in der Zeitung, daß die höhere Mwst. erst
>am 1. Juli 2006 kommen soll (dann aber gleich 20%).

War das wieder die mit dem Bild im Text?

Lutz
--
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Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 11:05:44 von Matthias Hanft

Lutz Schulze schrieb:

> War das wieder die mit dem Bild im Text?

Was? Äh, nein, die hier:

Gruß Matthias.

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 14:03:46 von Lutz Schulze

On Sat, 29 Oct 2005 11:05:44 +0200, Matthias Hanft <>
wrote:

>Lutz Schulze schrieb:
>
>> War das wieder die mit dem Bild im Text?
>
>Was? Äh, nein, die hier:

Jo, wie auch immer - endlich kommt langsam mal wieder Bewegung ins
Land.

Egal wie es kommt - mit sachlichen und unsachlichen Kommentaren sollte
man noch solange warten, bis das Gesamtpaket auf dem Tisch liegt.

Im letzten Fokus ist übrigens eine Grafik, die die Zusammensetzung des
Bundesetats (sowohl Einnahmen als auch Ausgaben) und die mehr als
engen Spielräume verdeutlicht.

Lutz
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Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 15:22:39 von Peter Fahsel

Matthias Hanft schrieb:

> IANAStb, aber so ausm Bauch raus: Umsatzsteuer gilt eigentlich immer
> zum Zeitpunkt der "Lieferung und Leistung".
>
> Falls Du Verbraucher bist, müßte Dir der Händler allerdings Endpreise
> (inkl. Mwst.) angeboten haben (und dann selber einfach mehr Mwst. ab-
> führen, falls sie sich bis dahin erhöht hat), aber wenn Du mal das
> Kleingedruckte in hellgrauer 1-Punkt-Schrift auf der Rückseite genauer
> studierst, steht da bestimmt drin, daß Änderungen der Mwst. vorbehalten
> sind (sonst wäre der Händler schön blöd).

So ist es. Der einzige Satz zur Umsatzsteuer in den AGB ist der folgende:

"Der Preis des Fahrzeugs versteht sich ohne Skonto und sonstige
Nachlässe inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 16%)"

Den Satz finde ich missverständlich, für mich als Laien kann es beides
bedeuten.

Folgender Link behauptet aber, dass eine Vereinbarung zur Erhöhung der
Umsatzsteuer in den AGB ohnehin nichtig wäre und nur eine
Vertragsergänzung dies wirksam festlegen könnte:

(2. Absatz von unten)

Gruß, Peter.

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 15:50:45 von Lutz Schulze

On Sat, 29 Oct 2005 14:03:46 +0200, Lutz Schulze
<> wrote:

>Egal wie es kommt - mit sachlichen und unsachlichen Kommentaren sollte
>man noch solange warten, bis das Gesamtpaket auf dem Tisch liegt.

Öhm - hatte mich etwas missverständlich ausgedrückt. Damit meine ich
ausdrücklich nicht dein Posting. War mehr so ein allgemeines
Statement.

Lutz
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Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 20:28:26 von Ulrich Hoffmann

"Peter Fahsel" schrieb:

> "Der Preis des Fahrzeugs versteht sich ohne Skonto und sonstige
> Nachlässe inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 16%)"
>
> Den Satz finde ich missverständlich, für mich als Laien kann es beides
> bedeuten.

Was an "inkl. MwSt" ist unverständlich?

Natürlich kann der Hersteller seine Preise anheben. Das dürfte Dich
aber kaum betreffen, wenn Du bereits einen Vertrag hast.


UH

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 29.10.2005 21:24:49 von Florian Kleinmanns

Peter Fahsel <> schrieb:
>Folgender Link behauptet aber, dass eine Vereinbarung zur Erhöhung der
>Umsatzsteuer in den AGB ohnehin nichtig wäre und nur eine
>Vertragsergänzung dies wirksam festlegen könnte:
>
> (2. Absatz von unten)

Richtig ist: eine Vereinbarung zur Erhöhung der Umsatzsteuer in den AGB
ist selbstverständlich unwirksam, weil die Umsatzsteuer vom Gesetzgeber
erhöht wird und nicht vom AGB-Verwender.

Richtig ist auch: eine einseitige Preiserhöhung durch den AGB-Verwender
ist unwirksam, auch wenn dieser eine Umsatzsteuererhöhung als Grund für
die Preiserhöhung vorschiebt.

Grüße
Florian
--
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Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 30.10.2005 07:24:53 von Matthias Hanft

Florian Kleinmanns schrieb:

> Richtig ist auch: eine einseitige Preiserhöhung durch den AGB-Verwender
> ist unwirksam, auch wenn dieser eine Umsatzsteuererhöhung als Grund für
> die Preiserhöhung vorschiebt.

Hm. In meinen AGB steht (wie übrigens auch in denen der Telekom :-),
daß die Basis die Nettopreise sind und die _jeweils_ gültige Mwst.
draufgeschlagen wird. Insofern hätte ich dann schon sang- und klang-
los den Bruttopreis von 5,80 EUR auf 6,00 EUR erhöht. Habe allerdings
zu 99,937% auch nur gewerbliche Kunden, keine Verbraucher.

Irgendwelche Einwände?

Gruß Matthias.

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 30.10.2005 09:27:37 von Matthias Koehler

[Hanft:]

> Irgendwelche Einwände?

Ja! :-)

Bei Geschäften mit Gewerbetreibenden oder Behörden hast Du vollkommen Recht,
aber in den Zeiten, wo Verbraucher für so unmündig gehalten werden, dass sie
nicht mal eine simple Umsatzsteuer-Erhöhung rechnerisch nachvollziehen
können, darf man an einem mit dem Endkunden vereinbarten Preis eben
hinterher nichts mehr verändern, weil ja sonst die Preistransparenz verloren
geht. Den Endkunden muss nur der Brutto-... äh... Netto-... nein... der
Bruttopreis interessieren und alles, was davon abgeht, hat der Unternehmer
selbst zu tragen.

Allerdings wird eine solche Erhöhung ja doch rechtzeitig angesagt, so dass
es selten sein dürfte, dass zwischen Bestellung und Lieferung so viel Zeit
vergeht, dass man keine Möglichkeit hatte, diese Erhöhung schon vorher in
den Endpreis reinzurechnen.

Die Baumafia macht es noch anders, die schlagen immer gleich pauschal 100
Prozent drauf, da kann denen eine popelige Umsatzsteuer-Erhöhung ziemlich
wurscht sein.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 30.10.2005 09:56:05 von Matthias Hanft

Matthias Koehler schrieb:

> Den Endkunden muss nur der Brutto-... äh... Netto-... nein... der
> Bruttopreis interessieren und alles, was davon abgeht, hat der Unternehmer
> selbst zu tragen.
> Allerdings wird eine solche Erhöhung ja doch rechtzeitig angesagt, so dass
> es selten sein dürfte, dass zwischen Bestellung und Lieferung so viel Zeit
> vergeht, dass man keine Möglichkeit hatte, diese Erhöhung schon vorher in
> den Endpreis reinzurechnen.

Ja, das gilt alles für "Bestellung - Lieferung - Zahlung" von irgend-
welchen körperlichen Dingen. Aber was ist mit "Dauer-Dienstleistungen"?

Der Kunde hat sich z.B. irgendwann mal bei mir angemeldet, daß er
sagenwirmal für 5,80 im Monat meine hübsche Homepage anschauen
darf :-)

In den von ihm unterschriebenen AGB steht:
"Die Preisbasis sind die angegebenen Nettopreise. Diese werden in der
monatlichen Rechnung addiert und schließlich für inländische oder
private EU-Kunden die jeweilige deutsche Umsatzsteuer aufgeschlagen
(derzeit 16%)."

Da ich das im wesentlichen von

abgeschrieben habe (Nr. 2 Abs. 2), kann das doch so falsch nicht
sein?!

Dort steht sogar noch ausdrücklich "Bei einer Änderung des Umsatz-
steuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst."
(könnte ich in meine AGB ja auch noch wörtlich aufnehmen).

Wenn sowas für Verbraucher Gültigkeit hat, würde ich meine Rech-
nungen ebenso schamlos von 5,80 auf 6,00 anheben.

Möglicherweise hat ein Verbraucher dann ein Sonderkündigungs-
recht, aber zumindest eine neue Unterschrift unter einen neuen
Vertrag (mit Bruttopreisen) brauche ich doch sicher nicht (da
würde die Telekom ja wahnsinnig). Oder?

Gruß Matthias.

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 30.10.2005 12:21:57 von Lutz Schulze

On Sun, 30 Oct 2005 09:27:37 +0100, Matthias Koehler
<> wrote:

>Die Baumafia macht es noch anders, die schlagen immer gleich pauschal 100
>Prozent drauf, da kann denen eine popelige Umsatzsteuer-Erhöhung ziemlich
>wurscht sein.

Sind die Baupreise nicht im Keller?

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 30.10.2005 13:16:06 von Matthias Koehler

[Lutz:]

> Sind die Baupreise nicht im Keller?

Wenn Du die Preise meinst, die ein Bauhai dem Handwerker zahlt, dann ja.
Aber dann gibt es ja auch noch die Preise, die der Bauhai vom Bauherrn
verlangt. Und da ist ein Aufschlag von 100 Prozent wohl normal.

Keine Ahnung, warum die Leute sowas mitmachen.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 30.10.2005 15:24:37 von Florian Kleinmanns

Matthias Hanft <> schrieb:
>> Richtig ist auch: eine einseitige Preiserhöhung durch den AGB-Verwender
>> ist unwirksam, auch wenn dieser eine Umsatzsteuererhöhung als Grund für
>> die Preiserhöhung vorschiebt.
>
>Hm. In meinen AGB steht [...],
>daß die Basis die Nettopreise sind und die _jeweils_ gültige Mwst.
>draufgeschlagen wird. [...] Habe allerdings
>zu 99,937% auch nur gewerbliche Kunden, keine Verbraucher.

Dann sind ja wohl Nettopreise vereinbart. Auf die hat eine
Umsatzsteueränderung keinerlei Einfluss.

Grüße
Florian
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Re: Umsatzsteuer: Bestellt 2005 / geliefert und bezahlt 2006

am 30.10.2005 15:29:15 von Matthias Hanft

Matthias Koehler schrieb:

> Wenn Du die Preise meinst, die ein Bauhai dem Handwerker zahlt, dann ja.
> Aber dann gibt es ja auch noch die Preise, die der Bauhai vom Bauherrn
> verlangt. Und da ist ein Aufschlag von 100 Prozent wohl normal.
>
> Keine Ahnung, warum die Leute sowas mitmachen.

Weil die Preise, die der Bauhai vom Bauherrn verlangt, aufgrund von
Bauhai-/Handwerker-Knebelverträgen immer noch günstiger sind als
das, was der Handwerker ansonsten direkt vom Bauherrn verlangen
würde.

Eigene Erfahrung.

Gruß Matthias.