Frage zu Ansparabschreibung bei Selbstständige

Frage zu Ansparabschreibung bei Selbstständige

am 29.10.2005 09:56:07 von Ron Baker

Hallo,
es ist doch möglich als Selbstständiger für bewegliche Wirtschaftsgüter,
z.B. Auto, PC. etc. eine Ansparabschreibung
bis zu 40% des Neukaufs vorzunehmen. Meine Frage muss die Ansparabschreibung
konkret in der Einnahmen-Überschussrechnung spezifiziert sein,
z.B. 2004 Auto - 20% - 5000,00EUR , PC - 20% - 400,00EUR? Gesamt 5400,00EUR

Was ist, wenn 2005 ein PC gekauft wird, wo der Neupreis 1500,00EUR ist, kann
dann nur 400,00EUR von der Ansparabschreibung aktiviert werden,
oder 600,00 EUR, da doch gesamt 5400,00EUR im Topf sind?

Und abschließende Frage, was sind die gesetzlichen Grundlagen?

Danke
Ron

Re: Frage zu Ansparabschreibung bei Selbstständige

am 29.10.2005 10:18:50 von Matthias Hanft

Ron Baker schrieb:

> es ist doch möglich als Selbstständiger für bewegliche Wirtschaftsgüter,
> z.B. Auto, PC. etc. eine Ansparabschreibung
> bis zu 40% des Neukaufs vorzunehmen. Meine Frage muss die Ansparabschreibung
> konkret in der Einnahmen-Überschussrechnung spezifiziert sein,
> z.B. 2004 Auto - 20% - 5000,00EUR , PC - 20% - 400,00EUR? Gesamt 5400,00EUR

Du kannst von _jedem_ Wirtschaftsgut _jeweils_ 40% ansparabschreiben.

Sie wollens aber ganz genau wissen, für was - es gibt sogar ein Form-
blatt dafür:
(ist aber nur eine Ausfüllhilfe und nicht verpflichtend; ich habe
das einfach "formlos" meiner Bilanz beigefügt).

Aber für ein Auto ansparen und davon dann einen PC kaufen "is nich".

> Was ist, wenn 2005 ein PC gekauft wird, wo der Neupreis 1500,00EUR ist, kann
> dann nur 400,00EUR von der Ansparabschreibung aktiviert werden,
> oder 600,00 EUR, da doch gesamt 5400,00EUR im Topf sind?

Nur der Betrag, der _für_das_jeweilige_Wirtschaftsgut_ angespart
wurde. Das können aber auch 40% sein; bei einem PC-Preis von
1.500 EUR also 600 EUR.

> Und abschließende Frage, was sind die gesetzlichen Grundlagen?



Gruß Matthias.