Umsatzsteuer Haftung!?!
am 30.10.2005 13:03:41 von Bernhard Niemeier
Ich bin Gewerbetreibender; Vermittlung von Dienstleistungsverträgen.
Für von mir an den Dienstleister vermittelte Kunden erhalte ich vom
jeweiligen Dienstleister entsprechende Provisionen, die zuzüglich
Umsatzsteuer an mich ausgezahlt werden. Zu Beginn dieser Tätigkeit musste
ich dem Dienstleister einen Nachweis erbringen (Gewerbeanmeldung und
Bestätigung meines Steuerberaters), dass ich ein angemeldetes bzw.
umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen führe.
Nun beabsichtige ich einen "Untervermittler" zu beschäftigen, dem ich bei
erfolgreicher Vermittlung ebenso entsprechende Provisionen (zuzüglich
Umsatzsteuer) auszahlen möchte. Was aber passiert (mir), wenn dieser die von
mir ausbezahlten Provisionen / ausbezahlte Umsatzsteuer nicht entsprechend
versteuert/abführt?
Wie kann/muss ich mich hierzu absichern? Reicht´s, wenn ich mir seinen
Gewerbenachweis (Gewerbeanmeldung) zeigen lasse und ihn unterschreiben
lasse, dass er bestätigt, ein umsatzsteuerpflichtiges Umternehmen (gemäß dem
Umsatzsteuergesetz, welches zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) führt und
mich von jeglicher Haftung für an ihn gezahlte Umsatzsteuer freistellt?
Für jeden Hinweis dankbar!
Re: Umsatzsteuer Haftung!?!
am 30.10.2005 14:37:50 von axbnospamatall
Am Sun, 30 Oct 2005 13:03:41 +0100, schrieb "Bernhard Niemeier"
<> :
>Nun beabsichtige ich einen "Untervermittler" zu beschäftigen, dem ich bei
>erfolgreicher Vermittlung ebenso entsprechende Provisionen (zuzüglich
>Umsatzsteuer) auszahlen möchte. Was aber passiert (mir), wenn dieser die von
>mir ausbezahlten Provisionen / ausbezahlte Umsatzsteuer nicht entsprechend
>versteuert/abführt?
Nichts.
>Wie kann/muss ich mich hierzu absichern?
Gar nicht.
>Reicht´s, wenn ich mir seinen
>Gewerbenachweis (Gewerbeanmeldung) zeigen lasse und ihn unterschreiben
>lasse, dass er bestätigt, ein umsatzsteuerpflichtiges Umternehmen (gemäß dem
>Umsatzsteuergesetz, welches zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) führt und
>mich von jeglicher Haftung für an ihn gezahlte Umsatzsteuer freistellt?
Er schreibt Dir für die erbrachte Leistung eine Rechnung und weist
dort Umsatzsteuer aus oder nicht. Du musst hierfür gar nichts prüfen.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer Haftung!?!
am 30.10.2005 17:13:19 von Matthias Kryn
Bernhard Niemeier schrieb:
> Provisionen (zuzüglich Umsatzsteuer) auszahlen möchte. Was
> aber passiert (mir), wenn dieser die von mir ausbezahlten
> Provisionen / ausbezahlte Umsatzsteuer nicht entsprechend
> versteuert/abführt?
Nichts.
> Wie kann/muss ich mich hierzu absichern?
Auch das nicht.
> Reicht´s, wenn ich
> mir seinen Gewerbenachweis (Gewerbeanmeldung) zeigen lasse
> und ihn unterschreiben lasse, dass er bestätigt, ein
> umsatzsteuerpflichtiges Umternehmen (gemäß dem
> Umsatzsteuergesetz, welches zum Vorsteuerabzug berechtigt
> ist) führt und mich von jeglicher Haftung für an ihn gezahlte
> Umsatzsteuer freistellt?
Wozu das?
Grüße
Matthias
Re: Umsatzsteuer Haftung!?!
am 30.10.2005 19:15:12 von Wolfgang Uhr
Hallo
>>Provisionen (zuzüglich Umsatzsteuer) auszahlen möchte. Was
>>aber passiert (mir), wenn dieser die von mir ausbezahlten
>>Provisionen / ausbezahlte Umsatzsteuer nicht entsprechend
>>versteuert/abführt?
>
> Nichts.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es handelt sich hier um einen
Untervermittler, der wahrscheinlich sein gesamtes Einkommen über einen
Auftraggeber vermittelt. Das ist dann Scheinselbständigkeit. Und hier
gibt es nach meinen Informationen einen Auftraggeberhaftung für
a) Umsatzsteuer
b) Beiträge für die Sozialversicherung
Jedenfalls habe ich es mal so gelernt.
Herzliche Grüße
Wolfgang
--
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Re: Umsatzsteuer Haftung!?!
am 30.10.2005 19:30:51 von Christoph Neumann
Wolfgang Uhr schrieb:
>>> Provisionen (zuzüglich Umsatzsteuer) auszahlen möchte. Was
>>> aber passiert (mir), wenn dieser die von mir ausbezahlten
>>> Provisionen / ausbezahlte Umsatzsteuer nicht entsprechend
>>> versteuert/abführt?
>>
>> Nichts.
>
> Da wäre ich mir nicht so sicher. Es handelt sich hier um einen
> Untervermittler, der wahrscheinlich sein gesamtes Einkommen über einen
> Auftraggeber vermittelt. Das ist dann Scheinselbständigkeit.
Kann sein, muß aber noch lange nicht. Möglicherweise ist er auch "nur"
als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber und ohne Arbeitnehmer
rentenversicherungspflichtig nach §2 Nr.9 SGB VI.
> Und hier
> gibt es nach meinen Informationen einen Auftraggeberhaftung für
>
> a) Umsatzsteuer
*Wenn* der Untervermittler scheinselbständig ist, ist er
umsatzsteuerrechtlich kein Unternehmer, daher kann es in diesen Fällen
auch keine Auftraggeberhaftung geben (zumal dann eh ein
Beschäftigungsverhältnis vorliegt und es dementsprechend einen
Arbeitgeber und keinen Auftraggeber mehr gibt). Dem Arbeitgeber wird
dann aber natürlich der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen seinen
Arbeitnehmers versagt.
> b) Beiträge für die Sozialversicherung
Der "Auftraggeber" ist Arbeitgeber und haftet damit nicht für
SV-Beiträge, sondern schuldet sie selbst.
--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm
Re: Umsatzsteuer Haftung!?!
am 30.10.2005 20:05:47 von axbnospamatall
Am Sun, 30 Oct 2005 19:15:12 +0100, schrieb Wolfgang Uhr
<> :
>Da wäre ich mir nicht so sicher. Es handelt sich hier um einen
>Untervermittler, der wahrscheinlich sein gesamtes Einkommen über einen
>Auftraggeber vermittelt. Das ist dann Scheinselbständigkeit. Und hier
>gibt es nach meinen Informationen einen Auftraggeberhaftung für
>
>a) Umsatzsteuer
Woher soll die kommen?
Wenn der Untervermittler Unternehmer ist dann schuldet er die
Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 2 UStG. Ist der Untervermittler kein
Unternehmer schuldet er die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c UStG.
Eine Steuerschuld des Leistungsempfängers gibt es, ausser in den
Fällen des § 13b UStG, nicht.
>b) Beiträge für die Sozialversicherung
Das kann natürlich sein. Hat der OP aber nicht wissen wollen.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer Haftung!?!
am 30.10.2005 21:09:27 von Matthias Kryn
Wolfgang Uhr schrieb:
> Hallo
>
> > > Provisionen (zuzüglich Umsatzsteuer) auszahlen möchte. Was
> > > aber passiert (mir), wenn dieser die von mir ausbezahlten
> > > Provisionen / ausbezahlte Umsatzsteuer nicht entsprechend
> > > versteuert/abführt?
> >
> > Nichts.
>
> Da wäre ich mir nicht so sicher. Es handelt sich hier um einen
> Untervermittler, der wahrscheinlich sein gesamtes Einkommen
> über einen Auftraggeber vermittelt. Das ist dann
> Scheinselbständigkeit.
Denkbar - das wollte der OP aber nicht wissen und hat mit USt
nix zu tun.
> Und hier gibt es nach meinen
> Informationen einen Auftraggeberhaftung für
>
> a) Umsatzsteuer
Völlig unmöglich. USt wird vom Auftrag_nehmer_ evtl. geschuldet
nach §14 Abs 3 UStG. Die Umkehr der Steuerschuld nach 13B UStG
gilt hier offensichtlich nicht.
> b) Beiträge für die Sozialversicherung
.... mit viel "falls, wenn, evtl.".
Grüße
Matthias