Re: Riester - Detailfragen

Re: Riester - Detailfragen

am 30.10.2005 14:15:00 von Nils-Oliver Majewski

"Harald Friis" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dk2ah0$9fg$
> Hallo,
>
> ich habe zwei Fragen zu Riester-Verträgen:
>
> - ALG II - Empfänger: Arbeitslose gehören ja zu den geförderten
> Gruppen, Sozialhilfe-Empfänger aber nicht. Wie sieht es mit Leuten aus,
> die von der Arbeitslosigkeit (ALG I) in ALG II kommen?
>
> Ruht dann der Vertrag? Zahlt gar Vater Staat mit?

ALG 1: eigener Anspruch auf Riesterförderung besteht
ALG 2: Anspruch nur über Zulagenvertrag (Ehepartner ist direkt
förderberechtigt und hat einen Vertrag)

Der Vertrag läuft immer weiter. Die Zulagen entfallen. Der Eigenbeitrag
bleibt bestehen. Auf Antrag kann der Vertrag ruhen.

>
> - Frauen im Mutterschutz: Welche Förderung bekommen die?
>

Die 3 Jahre (Mutterschutz und Elternzeit) können ganz normal als direkte
Förderung mit eigenem Vertrag genutzt werden.
Nach den 3 Jahren nur noch mittelbar über den Vertrag des Ehegatten.

Nils

> Danke für eine Info
>
> Gruß
>
> Harald Friis

Re: Riester - Detailfragen

am 30.10.2005 16:23:34 von Harald Friis

"Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dk2h0n$qgu$00$

Hallo,

> ALG 1: eigener Anspruch auf Riesterförderung besteht
> ALG 2: Anspruch nur über Zulagenvertrag (Ehepartner ist direkt
> förderberechtigt und hat einen Vertrag)
>
> Der Vertrag läuft immer weiter. Die Zulagen entfallen. Der
> Eigenbeitrag bleibt bestehen. Auf Antrag kann der Vertrag ruhen.

Also nur noch mittelbare Föderung. Danke.

> > - Frauen im Mutterschutz: Welche Förderung bekommen die?
> >
>
> Die 3 Jahre (Mutterschutz und Elternzeit) können ganz normal
> als direkte Förderung mit eigenem Vertrag genutzt werden.
> Nach den 3 Jahren nur noch mittelbar über den Vertrag des
> Ehegatten.

Innerhalb dieser drei Jahre wird dann die volle Föderung bezahlt, wenn
2% vom Elterngeld (oder wie heißt das aktuell?) in den Vertrag gespart
werden?

Danke für die Infos

Gruß

Harald Friis

Re: Riester - Detailfragen

am 30.10.2005 22:50:18 von Robert Gitler

Hallo,
laut

ist auch der Bezieher von Arbeitslosengeld II direkt/unmittelbar
riesterförderfähig(siehe Seite 4 im PDF-Dokument).
Grüße Robert





"Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dk2h0n$qgu$00$
>
> "Harald Friis" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dk2ah0$9fg$
>> Hallo,
>>
>> ich habe zwei Fragen zu Riester-Verträgen:
>>
>> - ALG II - Empfänger: Arbeitslose gehören ja zu den geförderten
>> Gruppen, Sozialhilfe-Empfänger aber nicht. Wie sieht es mit Leuten aus,
>> die von der Arbeitslosigkeit (ALG I) in ALG II kommen?
>>
>> Ruht dann der Vertrag? Zahlt gar Vater Staat mit?
>
> ALG 1: eigener Anspruch auf Riesterförderung besteht
> ALG 2: Anspruch nur über Zulagenvertrag (Ehepartner ist direkt
> förderberechtigt und hat einen Vertrag)
>
> Der Vertrag läuft immer weiter. Die Zulagen entfallen. Der Eigenbeitrag
> bleibt bestehen. Auf Antrag kann der Vertrag ruhen.
>
>>
>> - Frauen im Mutterschutz: Welche Förderung bekommen die?
>>
>
> Die 3 Jahre (Mutterschutz und Elternzeit) können ganz normal als direkte
> Förderung mit eigenem Vertrag genutzt werden.
> Nach den 3 Jahren nur noch mittelbar über den Vertrag des Ehegatten.
>
> Nils
>
>> Danke für eine Info
>>
>> Gruß
>>
>> Harald Friis
>
>

Re: Riester - Detailfragen

am 31.10.2005 11:10:13 von Markus Harnisch

Hallo,

> ALG 1: eigener Anspruch auf Riesterförderung besteht
> ALG 2: Anspruch nur über Zulagenvertrag (Ehepartner ist direkt
> förderberechtigt und hat einen Vertrag)

Das ist falsch. ALGII-Empfänger sind rentenversicherungspflichtig und als
solche unmittelbar förderberechtigt! Sie bekommen also auch ohne Ehegatten
einen Vertrag.
Aufgrund des geringen Einkommens haben sie eine Förderquote von weit über
50%. Wer es sich leisten, sollte dies also auf jeden Fall tun. Und den
Mindesteigenbeitrag von 5 EUR sollte JEDER investieren, um in den Genuss der
vollen staatlichen Zulage zu kommen!

Mfg

Markus

Re: Riester - Detailfragen

am 02.11.2005 11:56:34 von Nils-Oliver Majewski

-- "Markus Harnisch" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dk4qhi$3cv$
> Hallo,
>
> > ALG 1: eigener Anspruch auf Riesterförderung besteht
> > ALG 2: Anspruch nur über Zulagenvertrag (Ehepartner ist direkt
> > förderberechtigt und hat einen Vertrag)
>
> Das ist falsch. ALGII-Empfänger sind rentenversicherungspflichtig und als
> solche unmittelbar förderberechtigt! Sie bekommen also auch ohne Ehegatten
> einen Vertrag.

Es ist nicht ganz falsch: ALGII Empfänger bekommen die Förderung nur, wenn
diese im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig
waren.

Nils

> Aufgrund des geringen Einkommens haben sie eine Förderquote von weit über
> 50%. Wer es sich leisten, sollte dies also auf jeden Fall tun. Und den
> Mindesteigenbeitrag von 5 EUR sollte JEDER investieren, um in den Genuss
der
> vollen staatlichen Zulage zu kommen!

Stimme ich zu

>
> Mfg
>
> Markus
>
>
>