Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 01.11.2005 11:46:07 von Thomas Ott
Hallo Leute
ich frage mich gerade ob ich mein Lohnsteuerprogramm (Tax 2005) auch für die
erstellung der Lohnsteuer für z.B. meine Schwägerin benutzen darf? Wenn ja,
darf ich das für sie machen oder muss sie Ihre Lohnsteuer allein machen? Die
Frage bezieht sich darauf das ja nur ausgebildete Leute für andere die
Steuererklärung machen dürfen oder irre ich da?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Thomas
Re: Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 01.11.2005 12:01:06 von Martin Hentrich
On Tue, 1 Nov 2005 11:46:07 +0100, "Thomas Ott" <>
wrote:
>ja nur ausgebildete Leute für andere die
>Steuererklärung machen dürfen oder irre ich da?
Verwandte dürfen auch...
selbst wenn sie keinerlei Ahnung haben...
Martin
Re: Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 01.11.2005 12:12:07 von Thomas Ott
Martin Hentrich wrote:
> On Tue, 1 Nov 2005 11:46:07 +0100, "Thomas Ott" <>
> wrote:
>
>> ja nur ausgebildete Leute für andere die
>> Steuererklärung machen dürfen oder irre ich da?
>
> Verwandte dürfen auch...
> selbst wenn sie keinerlei Ahnung haben...
>
> Martin
Danke schonmal für die Antwort. Also ausschließlich Verwandte? Weiter unten
meine ich einen Beitrag gelesen zu haben, wo einer schreibt er sitzt gerade
an der Steuererklärung für einen Kumpel. Also darf ich für meine Schwägerin
das alles erledigen? Unten auf der Steuererklärung taucht immer die Frage
auf ob jemand bei der Erstellung geholfen hat und wenn ja wer. Muss man die
in diesem Fall beantworten?
Gruß, Thomas
Re: Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 01.11.2005 13:22:46 von Andreas Montag
"Thomas Ott" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43674d83$0$41144$
> Danke schonmal für die Antwort. Also ausschließlich Verwandte? Weiter
> unten meine ich einen Beitrag gelesen zu haben, wo einer schreibt er
> sitzt gerade an der Steuererklärung für einen Kumpel. Also darf ich
> für meine Schwägerin das alles erledigen? Unten auf der
> Steuererklärung taucht immer die Frage auf ob jemand bei der
> Erstellung geholfen hat und wenn ja wer. Muss man die in diesem Fall
> beantworten?
>
> Gruß, Thomas
Wenn Du ausfüllst, dass Du geholfen hast, musst Du allerdings auch damit
rechnen, dass das Finanzamt Dich bei Rückfragen anruft oder anschreibt.
Die Angaben sind eigentlich für Steuerberater und Lohnsteuerhilfe
Vereine etc. gedacht. Wem Du privat bei der Erstellung der
Steuererklärung hilfst, ist Deine Sache - solange keiner davon erfährt.
Außerhalb der Verwandtschaft könnte es sonst unerlaubte Hilfeleistung in
Steuersachen sein.
Gruß Andreas
Re: Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 01.11.2005 13:24:02 von Martin Hentrich
On Tue, 1 Nov 2005 12:12:07 +0100, "Thomas Ott" <>
wrote:
>Also ausschließlich Verwandte?
Willst du zu einer klugen Antwort auch noch getragen werden?
Wer kann denn was kontrollieren?
>Weiter unten
>meine ich einen Beitrag gelesen zu haben, wo einer schreibt er sitzt gerade
>an der Steuererklärung für einen Kumpel.
Und?
>Also darf ich für meine Schwägerin
>das alles erledigen?
Ja. Die Verantwortung für ihre eigene Steuererklärung kannst du ihr
nicht abnehmen. *Sie* muß unterschreiben.
Im Übrigen: Haftest du auch für Fehler? Ein Steuerberater muß dies!
>Unten auf der Steuererklärung taucht immer die Frage
>auf ob jemand bei der Erstellung geholfen hat und wenn ja wer. Muss man die
>in diesem Fall beantworten?
Und warum sollte man? Das ist eher für den Steuerberater reserviert
IMHO. Unabhängig davon, ob man die erklärung selber macht oder nicht,
ist man selbst für die abschließende Unterschrift zuständig und für
die Richtigkeit des Inhalts verantwortlich.
Martin
Re: Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 01.11.2005 17:31:37 von Matthias Reichelt
Hallo Martin,
die Frage ist doch schnucklig und sollte sauber gelöst werden:
Darf ein Angehöriger das Feld "Mithilfe bei der Steuererklärung"
ausfüllen????
M.E. Ja!
1) Es liegt kein Verstoß StBerG, da Ausnahme nach 6 Nr. 2 StBerG
M.E. dient das Feld zum Überprüfen der Hilfeleistung.
Vollmacht wird nicht begründet.
Vielleicht auch Hilfe für die Veranlagung, den Sachverhalt allumfassend
aufzuklären §88 AO.
2) § 80 AO läßt Beistände und Bevollmächtigte zu.
Beistand: Beistand und Beteiligter(stpfl.) geben gemeinsam Antwort (also nur
Verhandlungen/Besprechungen im FA)
Bevollmächtigter: kann ohne Beteiligten Erklärungen abgeben (natürlich auch,
wenn der Beteiligte anwesend ist).
Muss eigentlich der Bevollmächtigte zwingend das Feld "Mitwirkung ausfüllen?
3) Haftung (=Schadensersatz)
> Im Übrigen: Haftest du auch für Fehler? Ein Steuerberater muß dies!
Als Angehöriger §15 und Bevollmächtigter: Ja §§662, 280 und 823 BGB
Als Steuerberater §§611 oder 631 Abs.2 , 280 und 823 BGB.
Also kein Unterschied.
Gruß Matti
Re: Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 01.11.2005 17:37:20 von Florian Kleinmanns
"Matthias Reichelt" <> schrieb:
>> Im Übrigen: Haftest du auch für Fehler? Ein Steuerberater muß dies!
>Als Angehöriger §15 und Bevollmächtigter: Ja §§662, 280 und 823 BGB
Unsinn. In aller Regel dürfte ein Haftungsausschluss für leichte
Fahrlässigkeit konkludent vereinbart sein; darüber hinaus ist der
Tatbestand von § 823 BGB offensichtlich nicht erfüllt.
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 01.11.2005 17:50:46 von Karl-Heinz Krause
Matthias Reichelt wrote:
> die Frage ist doch schnucklig und sollte sauber gelöst werden:
> Darf ein Angehöriger das Feld "Mithilfe bei der Steuererklärung"
> ausfüllen????
können daran irgendwelche ernstlichen Zweifel bestehen?
völlig ratlos,
KH
P.S. Deine ?-Taste klemmt.
Re: Verwendung eigenes Steuerprogramm für andere
am 02.11.2005 01:29:42 von Timo Kloy
"Thomas Ott" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4367476b$0$41139$
> Hallo Leute
> ich frage mich gerade ob ich mein Lohnsteuerprogramm (Tax 2005) auch für
> die erstellung der Lohnsteuer für z.B. meine Schwägerin benutzen darf?
> Wenn ja, darf ich das für sie machen oder muss sie Ihre Lohnsteuer allein
> machen? Die Frage bezieht sich darauf das ja nur ausgebildete Leute für
> andere die Steuererklärung machen dürfen oder irre ich da?
>
> Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
>
> Thomas
Moin,
ich denke nicht das man in einem solchen Fall irgendwelche Bedenken haben
müsste.
Auch das zu Rate ziehen des StBerG ist m.E. völlig überflüssig.
Hier fehlt es an Nachhaltigkeit sowie dem "nicht privaten Kreis" von
Leistungs-
empfängern und somit an Nachhaltigkeit.
mfg,
Timo