Aufbewahrungspflicht Geschäftsunterlagen

Aufbewahrungspflicht Geschäftsunterlagen

am 01.11.2005 18:20:07 von Martin Blanke

Hallo Leser und Berater,
Geschäftsunterlagen (Rechnungen etc.) müssen meiner Kenntnis nach mindestens
10 Jahre aufbewahrt werden für evtl. Nachprüfungen durch das Finanzamt. Gilt
das auch dann noch, wenn die betreffende Firma gar nicht mehr existiert?
Und wenn ja: wer ist dann für die Aufbewahrung verantwortlich? Der frühere
Eigentümer oder dessen Erben? Die früheren Gesellschafter (bei einer GmbH)?
Der frühere Geschäftsführer (der inzwischen ganz woanders arbeitet)?
Und wo müssten die Sachen aufbewahrt werden? Bei den genannten Personen im
Wohnzimmerregal vielleicht?
Hoffe auf Tipps (auch für Verweise auf sichere Quellen). Danke!
MfG, M.B.

Re: Aufbewahrungspflicht Geschäftsunterlagen

am 01.11.2005 18:28:32 von Matthias Kryn

Martin Blanke schrieb:

> Hallo Leser und Berater,
> Geschäftsunterlagen (Rechnungen etc.) müssen meiner Kenntnis
> nach mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden für evtl.
> Nachprüfungen durch das Finanzamt.

> Und wo müssten die Sachen aufbewahrt werden? Bei den
> genannten Personen im Wohnzimmerregal vielleicht?

Keller reicht. Gemieteter Lagerraum auch. Oder aber die Methode
von

einsetzen.

> Hoffe auf Tipps (auch für Verweise auf sichere Quellen).

§257 HGB.

Grüße
Matthias

Re: Aufbewahrungspflicht Geschäftsunterlagen

am 03.11.2005 08:35:17 von Martin Blanke

"Matthias Kryn" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4367a5b2$0$21955$
>
> §257 HGB.
> ------------------------
Danke, Matthias.
Da steht zwar nicht ausdrücklich etwas über den Fall "Aufbewahrungspflicht
nach Erlöschen der Firma", aber daraus darf man wohl schließen, dass die
Unterlagen auch in diesem Fall aufbewahrt werden müssen.
MfG, M.B.