Kontopflicht?

Kontopflicht?

am 03.11.2005 16:03:53 von info

Hi,
ein Bekannter von mir hat ein Büro gemietet.
Jetzt hat der Vermieter darum gebeten das Geld zukünftig bar zuzahlen.
Das alte Konto ist wohl gelöscht. Oder er hat sonstige Probleme.
Mein Bekannter stellt sich jetzt auf den Standpunkt keine
Kontoverbindung keine Zahlung. Das Finanzamt würde das so nicht
akzeptieren. Mir fällt aber bei besten Willen kein Grund ein warum.
Ist dem so das für bestimmte Zahlungen ein Konto vorschrieben ist?


mfg
Michael



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Re: Kontopflicht?

am 03.11.2005 16:11:52 von Matthias Koehler

[Michael:]

> Jetzt hat der Vermieter darum gebeten das Geld zukünftig bar zuzahlen.
> Das alte Konto ist wohl gelöscht. Oder er hat sonstige Probleme.
> Mein Bekannter stellt sich jetzt auf den Standpunkt keine
> Kontoverbindung keine Zahlung. Das Finanzamt würde das so nicht
> akzeptieren. Mir fällt aber bei besten Willen kein Grund ein warum.

Mir auch nicht. Die Art und Weise des Geldflusses kann zwischen den beiden
Vertragspartnern frei vereinbart werden. Und dem Finanzamt ist das auch
egal, so lange Belege existieren. Wobei ich zugebe, dass es nervig wäre,
jeden Monat die Miete in bar zu überbringen. Wurde denn im Mietvertrag eine
bestimmte Form der Zahlung vereinbart? Wenn da steht, dass die Miete zum
Stichtag auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen ist und der
Vermieter möchte es nun in bar haben, dann muss er eine Änderungskündigung
aussprechen. Da könnte Dein Kumpel dann sicher eine geringere Miete
aushandeln, als Entschädigung für den höheren Aufwand der Barzahlung.

Matthias




--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Kontopflicht?

am 03.11.2005 18:10:47 von Matthias Kryn

Michael Dannenhöfer schrieb:

> Mein Bekannter stellt sich jetzt auf den Standpunkt keine
> Kontoverbindung keine Zahlung. Das Finanzamt würde das so
> nicht akzeptieren.

Mit welcher Begründung? Die Zahlung kann z.B. durch eine
Quittung belegt werden.

> Mir fällt aber bei besten Willen kein
> Grund ein warum.

Mir auch nicht.

Grüße
Matthias

Re: Kontopflicht?

am 03.11.2005 22:04:07 von michael

Michael Dannenhöfer wrote:
> ein Bekannter von mir hat ein Büro gemietet.
> Jetzt hat der Vermieter darum gebeten das Geld zukünftig bar zuzahlen.

Aber er stellt für die Barzahlung auch ordentliche Quittungen aus?
Oder will der Vermieter das Geld einfach schwarz einstreichen?

Ciao, Michael.

Re: Kontopflicht?

am 03.11.2005 22:47:21 von Erich Mathild

Michael Ströder <> wrote:

>Aber er stellt für die Barzahlung auch ordentliche Quittungen aus?
>Oder will der Vermieter das Geld einfach schwarz einstreichen?

Als ich mir noch einen Steuerberater leistete, pflegte der mich in
solchen Situationen ein einen alten Ehrenkodex zu erinnern:
"Bitte verwenden Sie nur schwarzes Geld für schwarze Arbeit".

Gruß
Erich

Re: Kontopflicht?

am 03.11.2005 22:52:20 von Florian Kleinmanns

Michael Dannenhöfer <> schrieb:
>ein Bekannter von mir hat ein Büro gemietet.
>Jetzt hat der Vermieter darum gebeten das Geld zukünftig bar zuzahlen.
>Das alte Konto ist wohl gelöscht. Oder er hat sonstige Probleme.
>Mein Bekannter stellt sich jetzt auf den Standpunkt keine
>Kontoverbindung keine Zahlung. Das Finanzamt würde das so nicht
>akzeptieren. Mir fällt aber bei besten Willen kein Grund ein warum.

Das Finanzamt wird die Ausgabe problemlos anerkennen und dann beim
Zahlungsempfänger nachforschen, ob dieser die Zahlung auch in der
Steuererklärung erfasst hat.

Grüße
Florian
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Re: Kontopflicht?

am 04.11.2005 00:00:06 von Matthias Kryn

Erich Mathild schrieb:

> Als ich mir noch einen Steuerberater leistete, pflegte der
> mich in solchen Situationen ein einen alten Ehrenkodex zu
> erinnern: "Bitte verwenden Sie nur schwarzes Geld für
> schwarze Arbeit".

Den muss ich merken.

Grüße
Matthias

Re: Kontopflicht?

am 04.11.2005 11:10:14 von Frank Hucklenbroich

Am Thu, 03 Nov 2005 16:03:53 +0100 schrieb Michael Dannenhöfer:

> Mein Bekannter stellt sich jetzt auf den Standpunkt keine
> Kontoverbindung keine Zahlung. Das Finanzamt würde das so nicht
> akzeptieren.

Das ist doch Unsinn. Wir hatten bei uns in der Firma auch jahrelang eine
Garage für ein Firmenfahrzeug gemietet, und die Vermieterin war eine alte
Dame um die 80. Die verlangte ihr Geld auch immer in bar (weil sie halt eh
selten zur Bank kam), wir haben dann eine Quittung vorbereitet, die hat sie
unterschrieben und gut wars. Ist vom FA nie beanstandet worden, warum auch?

Grüße,

Frank

Re: Kontopflicht?

am 06.11.2005 02:04:55 von Ralf Geist

"Michael Dannenhöfer" <
> Das Finanzamt würde das so nicht
> akzeptieren. Mir fällt aber bei besten Willen kein Grund ein warum.
> Ist dem so das für bestimmte Zahlungen ein Konto vorschrieben ist?

Ist der Vermieter deines Bekannten vieleicht ein naher Angehöriger zu ihm??
Denn um Familienverträge steuerlich haltbar zu machen, verlangt das Finanzamt unter anderem die tatsächliche Durchführung des
Vertrages. Dies kann üblicherweise nur mit Überweisungen nachgewiesen werden. Barzahlungen werden hierbei nur schwerlich vom Fiskus
akzeptiert.

Viele Grüße
Michael

Re: Kontopflicht?

am 06.11.2005 13:55:12 von info

On Sun, 6 Nov 2005 02:04:55 +0100, "Michael Schmitt" <>
wrote:

>
>"Michael Dannenhöfer" <
>> Das Finanzamt würde das so nicht
>> akzeptieren. Mir fällt aber bei besten Willen kein Grund ein warum.
>> Ist dem so das für bestimmte Zahlungen ein Konto vorschrieben ist?
>
>Ist der Vermieter deines Bekannten vieleicht ein naher Angehöriger zu ihm??
>Denn um Familienverträge steuerlich haltbar zu machen, verlangt das Finanzamt unter anderem die tatsächliche Durchführung des
>Vertrages. Dies kann üblicherweise nur mit Überweisungen nachgewiesen werden. Barzahlungen werden hierbei nur schwerlich vom Fiskus
>akzeptiert.
>
>Viele Grüße
>Michael
>

Hi,
Nein ist hier nicht der Fall.
Warum aber die Überweisung die Durchführung des Vertrages nachweist,
un die Barzahlung nicht, ist mir nicht klar.

mfg
Michael

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Re: Kontopflicht?

am 06.11.2005 15:06:41 von Matthias Hanft

Michael Dannenhöfer schrieb:

> Warum aber die Überweisung die Durchführung des Vertrages nachweist,
> un die Barzahlung nicht, ist mir nicht klar.

Die Barzahlung könnte nicht stattgefunden haben. Dann würde eine
Betriebsausgabe (die Miete) gebucht, die gar nicht stattgefunden
hat.

Klar, auch bei Überweisung könnte der Zahlungsempfänger das Geld
wieder bar (="schwarz") zurückgeben. Aber es wird halt etwas
schwieriger gemacht.

Gruß Matthias.