Nebenerwerb, versteuerung

Nebenerwerb, versteuerung

am 03.11.2005 21:15:07 von Ralf Geist

Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung einer Nebentätigkeit zum Hauptberuf.

Wenn ich als Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehe, die ganz normal über
den Arbeitgeber versteuert wird, wie verhält es sich mit einer
Nebentätigkeit, in der ich EUR 370,- dazuverdienen kann.

Wird der "Minijob" mit EUR 370,- pauschal besteuert oder wird der Betrag
meinem Gehalt dazugerechnet und normal versteuert?

Meine Frau hat derzeit ein "Minijob" mit EUR 360,- die eben pauschal
besteuert werden. Wenn sie nun einen zweiten "Minijob" mit weiteren EUR
370,- annimmt, müßen wir dann mehr Steuern abführen?

Könnt Ihr mir dazu kurz was sagen? Wäre super.

Gruss,
Maxi

Re: Nebenerwerb, versteuerung

am 03.11.2005 22:22:01 von Bernd Meyer

Jeder darf einen pauschalversteuerten Minijob (bis 400 Euro) haben, auch
neben seinem normalen Job.
Zwei solche für Deine Frau geht nicht.
Gruß, Bernd

Re: Nebenerwerb, versteuerung

am 04.11.2005 09:04:44 von Martin Hentrich

On Thu, 3 Nov 2005 21:15:07 +0100, "Maximilian Tescher"
<> wrote:

>Wenn ich als Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehe, die ganz normal über
>den Arbeitgeber versteuert wird, wie verhält es sich mit einer
>Nebentätigkeit, in der ich EUR 370,- dazuverdienen kann.
>
>Wird der "Minijob" mit EUR 370,- pauschal besteuert oder wird der Betrag
>meinem Gehalt dazugerechnet und normal versteuert?

Das kommt drauf an, wie das der Arbeitgeber anbietet.

a) der Arbeitgeber zahlt 2% pauschalsteuern, dann ist der MiniJob für
dich steuerfrei.

b) der Arbeitgeber verlangt von dir eine Lohnsteuerkarte, das kann nur
eine mit Klasse 6 sein, dann zahlst du viel Lohnsteuer, der MiniJob
wird bei der Einkommensteuer mit dem Hauptjob addiert.

>Meine Frau hat derzeit ein "Minijob" mit EUR 360,- die eben pauschal
>besteuert werden. Wenn sie nun einen zweiten "Minijob" mit weiteren EUR
>370,- annimmt, müßen wir dann mehr Steuern abführen?

Ja. Der zweite MiniJob ist nicht mehr steuerfrei
-- > Lohnsteuerkarte 6.

Es sind zwar dann Steuern zu zahlen, aber es bleibt immer mehr übrig
als ohne den MiniJob.

>Könnt Ihr mir dazu kurz was sagen? Wäre super.

Siehe auch:



Martin

Re: Nebenerwerb, versteuerung

am 04.11.2005 15:00:40 von Christoph Neumann

Martin Hentrich schrieb:

>> Wenn ich als Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehe, die ganz
>> normal über den Arbeitgeber versteuert wird, wie verhält es sich mit
>> einer Nebentätigkeit, in der ich EUR 370,- dazuverdienen kann.
>>
>> Wird der "Minijob" mit EUR 370,- pauschal besteuert oder wird der
>> Betrag meinem Gehalt dazugerechnet und normal versteuert?
>
> Das kommt drauf an, wie das der Arbeitgeber anbietet.
>
> a) der Arbeitgeber zahlt 2% pauschalsteuern, dann ist der MiniJob für
> dich steuerfrei.
>
> b) der Arbeitgeber verlangt von dir eine Lohnsteuerkarte, das kann nur
> eine mit Klasse 6 sein, dann zahlst du viel Lohnsteuer, der MiniJob
> wird bei der Einkommensteuer mit dem Hauptjob addiert.

ACK.

>> Meine Frau hat derzeit ein "Minijob" mit EUR 360,- die eben pauschal
>> besteuert werden. Wenn sie nun einen zweiten "Minijob" mit weiteren
>> EUR 370,- annimmt, müßen wir dann mehr Steuern abführen?
>
> Ja. Der zweite MiniJob ist nicht mehr steuerfrei
> -- > Lohnsteuerkarte 6.

Oder pauschal versteuern mit 20% zzgl. Soli und
Halleluja-Mafia-Aufschlag, §40a Abs.2a EStG.

> Es sind zwar dann Steuern zu zahlen, aber es bleibt immer mehr übrig
> als ohne den MiniJob.

Vorsicht! Wenn sie keinen sozialversicherungspflichtige
Hauptbeschäftigung hat, werden die "Minijobs" nach §8 Abs.2 SGB IV
zusammengerechnet und werden beide (!) voll sozialversicherungspflichtig
(wenn auch in der Gleitzone, da Gesamtarbeitsentgelt <800,- EUR).

--
"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs