Zwangsverwaltung Vermietung

Zwangsverwaltung Vermietung

am 05.11.2005 17:15:59 von Michael Freund

Hallo NG

vielleicht kann mir jemand helfen...
Ein ehemals vermietetes Objekt(Einkünfte V+V) steht jetzt unter
Zwangsveraltung und soll versteigert werden, da die Darlehen nicht bedient
werden können.

Frage: Kann mann die Verluste aus V+V wie zB Afa und Schuldzinsen weiter in
der EKST ansetzen, obwohl keine Einkünfte durch Vermietung vorhanden sind?

Vielen Dank für die Hilfe

Und falls ich hier falsch bin, nennt mir doch bitte die richtige NG-----

Re: Zwangsverwaltung Vermietung

am 06.11.2005 11:01:21 von Uwe Olufs

"Michael Freund" <> schrieb im Newsbeitrag
news:436cda75$0$21960$
> Hallo NG
>
> vielleicht kann mir jemand helfen...
> Ein ehemals vermietetes Objekt(Einkünfte V+V) steht jetzt unter
> Zwangsveraltung und soll versteigert werden, da die Darlehen nicht bedient
> werden können.
>
> Frage: Kann mann die Verluste aus V+V wie zB Afa und Schuldzinsen weiter
> in der EKST ansetzen, obwohl keine Einkünfte durch Vermietung vorhanden
> sind?
>

Zwangsverwaltung bedeutet ja nicht, dass Du keine Einnahmen erzielst.
Die behält nur die Bank zur Schuldentilgung!
Also: Ganz normale Steuererklärung abgeben. Mit den Einnahmen (die die Bank
behalten hat) und den dazugehörigen Kosten.

Uwe

Re: Zwangsverwaltung Vermietung

am 06.11.2005 17:41:01 von Michael Freund

Danke soweit für die Antwort, aber...
lehnt nicht das Finanzamt die negativen Einkünfte wegen fehlender
Gewinnerzielungsabsicht ab?
Das Objekt soll durch die Bank ja zwangsversteigert werden, und
Mieteinkünfte existieren auch nicht,weil das Haus jetzt leer steht und die
Bank keine neuen Mieter wünscht...



"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dkkkao$rhu$
>
> "Michael Freund" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:436cda75$0$21960$
>> Hallo NG
>>
>> vielleicht kann mir jemand helfen...
>> Ein ehemals vermietetes Objekt(Einkünfte V+V) steht jetzt unter
>> Zwangsveraltung und soll versteigert werden, da die Darlehen nicht
>> bedient werden können.
>>
>> Frage: Kann mann die Verluste aus V+V wie zB Afa und Schuldzinsen weiter
>> in der EKST ansetzen, obwohl keine Einkünfte durch Vermietung vorhanden
>> sind?
>>
>
> Zwangsverwaltung bedeutet ja nicht, dass Du keine Einnahmen erzielst.
> Die behält nur die Bank zur Schuldentilgung!
> Also: Ganz normale Steuererklärung abgeben. Mit den Einnahmen (die die
> Bank behalten hat) und den dazugehörigen Kosten.
>
> Uwe
>

Re: Zwangsverwaltung Vermietung

am 06.11.2005 18:13:29 von Eric Lorenz

Michael Freund schrieb:

Hi!
> Danke soweit für die Antwort, aber...
> lehnt nicht das Finanzamt die negativen Einkünfte wegen fehlender
> Gewinnerzielungsabsicht ab?
> Das Objekt soll durch die Bank ja zwangsversteigert werden, und
> Mieteinkünfte existieren auch nicht,weil das Haus jetzt leer steht und die
> Bank keine neuen Mieter wünscht...

Erstmal bitte kein TOFU machen!

Mal zum Hintergrund der ganzen Geschichte:

Die Bank hat das Haus als Sicherheit genommen? Besteht die Möglichkeit
der Rückgabe?

Wenn das Objekt verkauft werden soll, dann kein Ansatz bei V+V möglich.
allerdings wäre zu prüfen, ob ein Ansatz bei den Privaten
Veräußerungsgeschäften möglich wäre.

Eric

Re: Zwangsverwaltung Vermietung

am 06.11.2005 19:10:45 von Michael Freund

Danke für die Info---werde den Sachverhalt mit dem Finanzbeamten direkt
klären müssen...StB zu teuer :-(


Aber was anderes--was heist "TOFU"machen???



"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:436e39c4$0$7435$
> Michael Freund schrieb:
>
> Hi!
>> Danke soweit für die Antwort, aber...
>> lehnt nicht das Finanzamt die negativen Einkünfte wegen fehlender
>> Gewinnerzielungsabsicht ab?
>> Das Objekt soll durch die Bank ja zwangsversteigert werden, und
>> Mieteinkünfte existieren auch nicht,weil das Haus jetzt leer steht und
>> die Bank keine neuen Mieter wünscht...
>
> Erstmal bitte kein TOFU machen!
>
> Mal zum Hintergrund der ganzen Geschichte:
>
> Die Bank hat das Haus als Sicherheit genommen? Besteht die Möglichkeit der
> Rückgabe?
>
> Wenn das Objekt verkauft werden soll, dann kein Ansatz bei V+V möglich.
> allerdings wäre zu prüfen, ob ein Ansatz bei den Privaten
> Veräußerungsgeschäften möglich wäre.
>
> Eric