Zwangsverwaltung Vermietung

Zwangsverwaltung Vermietung

am 05.11.2005 17:18:11 von Michael Freund

Hallo NG

vielleicht kann mir jemand helfen...
Ein ehemals vermietetes Objekt(Einkünfte V+V) steht jetzt unter
Zwangsveraltung und soll versteigert werden, da die Darlehen nicht bedient
werden können.

Frage: Kann mann die Verluste aus V+V wie zB Afa und Schuldzinsen weiter in
der EKST ansetzen, obwohl keine Einkünfte durch Vermietung vorhanden sind?

Vielen Dank für die Hilfe

Und falls ich hier falsch bin, nennt mir doch bitte die richtige NG-----