Wohnungskauf für Schwiegereltern
Wohnungskauf für Schwiegereltern
am 06.11.2005 14:01:47 von tlehder_nospam
Hallo,
die Schwiegereltern wollen sich eine Wohnung zur Selbstnutzung kaufen.
Der Kaufvertrag soll gleich auf meine Frau laufen. Der Großteil des Geldes
stammt von den Schwiegereltern.
Da der Kaufbetrag deutlich unter dem Schenkungsfreibetrag (ich glaub ca.
200k? für Kinder) liegt, sollte das doch eigentlich kein Problem sein.
Um dies nachzuweisen, werden Geldflüsse auf das Verkäuferkonto direkt von
den Schwiegereltern getätigt.
Das Wohngeld wird natürlich dann von den Schwiegereltern gezahlt und
irgendwelche Mietzahlungen sind nicht geplant.
Es gibt damit für uns keine Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung.
Müssen wir da noch etwas beachten, damit dies vor den "deutschen Behörden"
sauber gelöst ist?
- Mietvertrag mit 1 EUR??
- schriftliche Nutzungsüberlassung ??
- ...??
Danke & ciao
Tom
Re: Wohnungskauf für Schwiegereltern
am 06.11.2005 14:19:11 von spammermuell
Thomas G. Lehder schrieb:
> Hallo,
> die Schwiegereltern wollen sich eine Wohnung zur Selbstnutzung kaufen.
> Der Kaufvertrag soll gleich auf meine Frau laufen. Der Großteil des Geldes
> stammt von den Schwiegereltern.
>
> Da der Kaufbetrag deutlich unter dem Schenkungsfreibetrag (ich glaub ca.
> 200k? für Kinder) liegt, sollte das doch eigentlich kein Problem sein.
> Um dies nachzuweisen, werden Geldflüsse auf das Verkäuferkonto direkt von
> den Schwiegereltern getätigt.
> Das Wohngeld wird natürlich dann von den Schwiegereltern gezahlt und
> irgendwelche Mietzahlungen sind nicht geplant.
> Es gibt damit für uns keine Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung.
>
> Müssen wir da noch etwas beachten, damit dies vor den "deutschen Behörden"
> sauber gelöst ist?
> - Mietvertrag mit 1 EUR??
Meines Wissens läuft das so nicht... Mindestens 50% der ortsüblichen
Miete müssen versteuert werden.
> - schriftliche Nutzungsüberlassung ??
> - ...??
Ich würde mal einen Steuerberater aufsuchen. Vielleicht klappt das ja
auf dem Weg "Nießbrauch"
Und einen Rechtsanwalt um wasserdichte Verträge aufzusetzen. Gerade im
Hinblick auf spätere Pflegebedürftigkeit usw.
Hans-Jürgen
Re: Wohnungskauf für Schwiegereltern
am 06.11.2005 15:06:36 von Martin Schoenbeck
Hallo Hans-Jürgen,
Hans-Jürgen Meyer schrieb:
> Meines Wissens läuft das so nicht... Mindestens 50% der ortsüblichen
> Miete müssen versteuert werden.
Das gilt nur, wenn man die Kosten der Wohnung steuerlich geltend machen
will.
> Ich würde mal einen Steuerberater aufsuchen. Vielleicht klappt das ja
> auf dem Weg "Nießbrauch"
>
> Und einen Rechtsanwalt um wasserdichte Verträge aufzusetzen. Gerade im
> Hinblick auf spätere Pflegebedürftigkeit usw.
Ja, das ist heutzutage wichtig, daß man mit seinen eigenen Eltern
wasserdichte Verträge macht. Insbesondere, wenn man was geschenkt bekommt.
Da muß ja was dahinter stecken.
Ich fasse es nicht.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Wohnungskauf für Schwiegereltern
am 06.11.2005 15:40:07 von Eric Lorenz
Hans-Jürgen Meyer schrieb:
Hallo!
> Meines Wissens läuft das so nicht... Mindestens 50% der ortsüblichen
> Miete müssen versteuert werden.
Nein, die Aussage ist falsch. Diese 50% Regel bezog sich auf die
Anerkennung als Vermietung und dem daraus resultierenden
Werbungskostenabzug.
> Ich würde mal einen Steuerberater aufsuchen. Vielleicht klappt das ja
> auf dem Weg "Nießbrauch"
Nießbrauch? Nee, über den Weg wohl net.
Andere Variante:
Darlehen an die Tochter. Die kauft das Haus und räumt den Eltern ein
Mietrecht mit mindestens 75% der ortsüblichen Miete ein.
Eric
Re: Wohnungskauf für Schwiegereltern
am 06.11.2005 16:57:35 von spammermuell
Martin Schoenbeck schrieb:
> Hallo Hans-Jürgen,
>
> Hans-Jürgen Meyer schrieb:
>
>
>>Meines Wissens läuft das so nicht... Mindestens 50% der ortsüblichen
>>Miete müssen versteuert werden.
>
>
> Das gilt nur, wenn man die Kosten der Wohnung steuerlich geltend machen
> will.
>
>
>>Ich würde mal einen Steuerberater aufsuchen. Vielleicht klappt das ja
>>auf dem Weg "Nießbrauch"
>>
>>Und einen Rechtsanwalt um wasserdichte Verträge aufzusetzen. Gerade im
>>Hinblick auf spätere Pflegebedürftigkeit usw.
>
>
> Ja, das ist heutzutage wichtig, daß man mit seinen eigenen Eltern
> wasserdichte Verträge macht. Insbesondere, wenn man was geschenkt bekommt.
> Da muß ja was dahinter stecken.
>
> Ich fasse es nicht.
>
Dann wirst Du es vielleicht irgendwann teuer bezahlen müssen wenn Du
sowas nicht fassen kannst.
Es geht absolut nicht um Misstrauen zu den Eltern. Meines wissens ist es
so, das Schenkungen bei Bedürftigkeit der Eltern 10 Jahre
zurückgefordert werden können. Dies kann sehr weit reichende Folgen
haben - für die Tochter.
Anderes Beispiel: Die Tochter macht Schulden ohne Ende. Und plötzlich
stehen die Eltern auf der Strasse. Das möchte man sicher auch vermeiden.
Shit häppens. Aber nun gut - du fasst es ja nicht.
Hans-Jürgen
Re: Wohnungskauf für Schwiegereltern
am 06.11.2005 18:08:51 von Martin Schoenbeck
Hallo Hans-Jürgen,
Hans-Jürgen Meyer schrieb:
> Dann wirst Du es vielleicht irgendwann teuer bezahlen müssen wenn Du
> sowas nicht fassen kannst.
Kaum.
> Es geht absolut nicht um Misstrauen zu den Eltern. Meines wissens ist es
> so, das Schenkungen bei Bedürftigkeit der Eltern 10 Jahre
> zurückgefordert werden können. Dies kann sehr weit reichende Folgen
> haben - für die Tochter.
Und Du glaubst, _das_ könntest Du vermeiden, wenn Du über die Schenkung
einen 'wasserdichten' Vertrag machst?
> Anderes Beispiel: Die Tochter macht Schulden ohne Ende. Und plötzlich
> stehen die Eltern auf der Strasse. Das möchte man sicher auch vermeiden.
Sag ich ja: Mißtrauen wohin man sieht.
> Shit häppens. Aber nun gut - du fasst es ja nicht.
Eben.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Wohnungskauf für Schwiegereltern
am 06.11.2005 18:47:24 von spammermuell
Martin Schoenbeck schrieb:
> Hallo Hans-Jürgen,
>
> Hans-Jürgen Meyer schrieb:
>
>
>>Dann wirst Du es vielleicht irgendwann teuer bezahlen müssen wenn Du
>>sowas nicht fassen kannst.
>
>
> Kaum.
>
>
>>Es geht absolut nicht um Misstrauen zu den Eltern. Meines wissens ist es
>>so, das Schenkungen bei Bedürftigkeit der Eltern 10 Jahre
>>zurückgefordert werden können. Dies kann sehr weit reichende Folgen
>>haben - für die Tochter.
>
>
> Und Du glaubst, _das_ könntest Du vermeiden, wenn Du über die Schenkung
> einen 'wasserdichten' Vertrag machst?
>
Vielleicht - ich weiss es nicht. Darum würde ich ja einen Rechtsanwalt
und Steuerberater zu Rate ziehen. Vielleicht gibt es ja auch andere als
die angedachte Lösung. Außerdem kann man evt. Folgen einer solchen
Situation abfedern.
>
>>Anderes Beispiel: Die Tochter macht Schulden ohne Ende. Und plötzlich
>>stehen die Eltern auf der Strasse. Das möchte man sicher auch vermeiden.
>
>
> Sag ich ja: Mißtrauen wohin man sieht.
>
Erkläre mir bitte, was das mit Mißtrauen zu tun hat. Ich gehe im
Gegensatz zu Dir nicht davon aus, dass die Tochter sich ändert. Aber
vielleicht ändert sich Ihre Lebenssituationen. Das geht heute schneller
als man denkt. Arbeitslosikeit wäre eine solche Situation. Krankheit,
Scheidung usw. sollen auch häufig vorkommen und bringen evt. einen
höheren Geldbedarf mit sich.
>
>>Shit häppens. Aber nun gut - du fasst es ja nicht.
>
>
> Eben.
>
Gut, das Du es erkennst :)
Hans-Jürgen
Re: Wohnungskauf für Schwiegereltern
am 06.11.2005 19:38:10 von tlehder_nospam
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:436e15d2$0$7435$
> Hans-Jürgen Meyer schrieb:
> Hallo!
>> Meines Wissens läuft das so nicht... Mindestens 50% der ortsüblichen
>> Miete müssen versteuert werden.
>
> Nein, die Aussage ist falsch. Diese 50% Regel bezog sich auf die
> Anerkennung als Vermietung und dem daraus resultierenden
> Werbungskostenabzug.
Das hatte ich auch so erwartet.
Da die Wohnung nicht finanziert wird, können die Kosten logischerweise auch
nicht irgendwie abgesetzt werden.
Dann muss ich auch keine Einnahmen angeben, oder?
>> Ich würde mal einen Steuerberater aufsuchen. Vielleicht klappt das ja auf
>> dem Weg "Nießbrauch"
> Nießbrauch? Nee, über den Weg wohl net.
> Andere Variante:
> Darlehen an die Tochter. Die kauft das Haus und räumt den Eltern ein
> Mietrecht mit mindestens 75% der ortsüblichen Miete ein.
Was ist wohl der "Nießbrauch"??? Entweder stehe ich gerade auf der Leitung
....
Im Prinzip haben wir (oder genauer meine Frau) die Wohnung ja nicht gekauft,
sondern ihre Eltern haben die Wohnung bezahlt und ihr geschenkt.
Dann dürfte es doch aber kein Problem geben, oder?
Ciao Tom
Re: Wohnungskauf fürSchwiegereltern
am 09.11.2005 00:44:24 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)