Mehr Mehrwertsteuer in laaangen Perioden?

Mehr Mehrwertsteuer in laaangen Perioden?

am 06.11.2005 15:25:12 von Matthias Hanft

Hallo,

so ganz dunkel kann ich mich dran erinnern, daß man auch
schon vor dem 1.4.1998 Umsätze mit 16% Mwst. in Rechnung
stellen mußte, wenn der Zeitpunkt der Lieferung und Lei-
stung erst später lag - und umgekehrt konnte man auch
nach dem 1.4.1998 noch 15%-Umsätze in Rechnung stellen,
wenn der Leistungszeitpunkt davor lag.

Das waren allerdings alles Leistungen, die zu einem
bestimmten Zeitpunkt stattgefunden haben (z.B. Verkauf
eines PC, aber auch Dienstleistungen vom "April 1998"
o.ä.).

Wie verhält es sich nun bei Dauerleistungen, die im Voraus
bezahlt werden? Ich denke da z.B. an jährliche Software-
Wartungsverträge (Updates während der Laufzeit). Da wird
ja schon der Nettobetrag abgegrenzt; muß man das mit der
Mwst. auch machen?

Bei gleichbleibender Mwst. sieht die Buchung ja so aus:

Debitor an Nettoerlös (12 Monate)
Debitor an Ust.
Nettoerlös Anteil 2006 an Passive Rechnungsabgrenzung

und im Folgejahr (2006) dann

Passive Rechnungsabgrenzung an Nettoerlös

also z.B. bei 120 EUR + Mwst., die am 30.11.05 für den Zeit-
raum 12/05-11/06 in Rechnung gestellt werden:

- 19,20 EUR USt. in die 11/05-Voranmeldung
- 10 EUR als Erlös für 2005 in die GuV
- und 110 EUR Passive Rechnungsabgrenzung in die Bilanz.

Soweit richtig? Ich hoffe doch.

So, und nun mal angenommen, die Mwst. stiege z.B. am 01.07.06
auf 20%. Müßte man die obige Rechnung vom 30.11.05 dann wie
folgt ausstellen:

Zeitraum 12/05-06/06 70 EUR + 16% Mwst.
Zeitraum 07/06-11/06 50 EUR + 20% Mwst.

oder wäre sowas Humbug? (Der Anteil zu 20% müßte dann ja in der
11/05-Voranmeldung im Feld "Umsätze zu anderen Steuersätzen"
stehen, solange es da noch keine Kennziffern für 20% gibt.)

Falls obiges allerdings zuträfe, und die Regierung das erst im
Dezember 2005 entscheiden würde, wären ja die Rechnungen vom
30.11.05 schon gestellt - müßten die dann entsprechend korri-
giert werden?

Sagt bitte, daß das alles nicht wahr ist... :-)

Gruß Matthias.