Forderungen im Jahreswechsel

Forderungen im Jahreswechsel

am 06.11.2005 22:47:16 von Ralph Schoenfelder

Hallo,

ich habe eine kurze Frage.

Ich bekomme Rechnungen zu bereits ausgeführten Dienstleistungen nach
Erfüllung der Dienstleistung zum buchen.

z. B.
Eine Dienstleistung wird im Dezember 2005 erbracht. Im Januar 2006 wird die
entsprechende Rechnung mit dem Datum 15.01.06 erstellt.
Ich erhalte die Daten in elektronischer Form und es wird automatisch in die
Finanzbuchhaltung eingespielt.
Der Buchungsmonat ist also 01/06. Die Leistungen entsprechen aber 12/05.
Gibt es hier eine bestimmt Form der Abgrenzung die in der Bilanz 2005
gebildet werden kann/muss?
Ich würde ungern die Forderungen als periodenfremd in 2006 angeben.

In der Bilanz 2005 würde dadurch ein ganzer Leistungsmonat (12/05) fehlen.

Wer kann mir helfen?

Gruß

Ralph Schoenfelder

Re: Forderungen im Jahreswechsel

am 06.11.2005 23:22:52 von Alexander Schroeder

Ralph Schoenfelder wrote:
> Eine Dienstleistung wird im Dezember 2005 erbracht. Im Januar 2006 wird die
> entsprechende Rechnung mit dem Datum 15.01.06 erstellt.
> Ich erhalte die Daten in elektronischer Form und es wird automatisch in die
> Finanzbuchhaltung eingespielt.
> Der Buchungsmonat ist also 01/06. Die Leistungen entsprechen aber 12/05.
> Gibt es hier eine bestimmt Form der Abgrenzung die in der Bilanz 2005
> gebildet werden kann/muss?

In der Bilanz zum 31.12.2005 muß eine Forderung ausgewiesen werden
(Realisationsprinzip). Auf die Rechnungsstellung kommt es nicht an,
weder bilanzrechtlich noch umsatzsteuerrechtlich. Die automatische
Buchung muß also korrigiert werden. Es ist nicht möglich, durch
verspätete Rechnungsstellung Gewinne ins Folgejahr zu verlagern.

Alex

Re: Forderungen im Jahreswechsel

am 07.11.2005 09:34:14 von Matthias Hanft

Alexander Schröder schrieb:

> In der Bilanz zum 31.12.2005 muß eine Forderung ausgewiesen werden
> (Realisationsprinzip). Auf die Rechnungsstellung kommt es nicht an,
> weder bilanzrechtlich noch umsatzsteuerrechtlich. Die automatische
> Buchung muß also korrigiert werden. Es ist nicht möglich, durch
> verspätete Rechnungsstellung Gewinne ins Folgejahr zu verlagern.

Wobei die enthaltene USt auf das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abzieh-
bar" gebucht wird und in der Bilanz bei den Aktiva steht.

Gruß Matthias.

Re: Forderungen im Jahreswechsel

am 09.11.2005 20:41:01 von Ralph Schoenfelder

Hallo Matthias, Hallo Alexander,

ich danke für die Hinweise. So hab ich es mir auch eher gedacht!!

Danke

Gruß

Ralph

Re: Forderungen im Jahreswechsel

am 09.11.2005 20:50:28 von Alexander Schroeder

Matthias Hanft wrote:
> Alexander Schröder schrieb:
>
>> In der Bilanz zum 31.12.2005 muß eine Forderung ausgewiesen werden
>> (Realisationsprinzip). Auf die Rechnungsstellung kommt es nicht an,
>> weder bilanzrechtlich noch umsatzsteuerrechtlich. Die automatische
>> Buchung muß also korrigiert werden. Es ist nicht möglich, durch
>> verspätete Rechnungsstellung Gewinne ins Folgejahr zu verlagern.
>
> Wobei die enthaltene USt auf das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abzieh-
> bar" gebucht wird und in der Bilanz bei den Aktiva steht.

Wie kommst Du bei einer Ausgangsrechnung auf Vorsteuer?
Die richtige Buchung lautet:
Forderungen aus Lief u Leist an Umsatzerlöse
an Umsatzsteuer

Die USt entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums Dezember 2005.

Alex

Re: Forderungen im Jahreswechsel

am 09.11.2005 22:24:54 von Eric Lorenz

Alexander Schröder schrieb:
>
> Wie kommst Du bei einer Ausgangsrechnung auf Vorsteuer?
> Die richtige Buchung lautet:
> Forderungen aus Lief u Leist an Umsatzerlöse
> an Umsatzsteuer
>
> Die USt entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums Dezember 2005.

War im OP irgendetwas zu IST/SOLL Versteuerung gesagt?

Wir hätten heuer dann noch "USt noch nicht fällig"!

Eric

P.s. Sicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit!

Re: Forderungen im Jahreswechsel

am 10.11.2005 09:24:24 von Matthias Hanft

Alexander Schröder schrieb:

> Wie kommst Du bei einer Ausgangsrechnung auf Vorsteuer?

Wie kommst Du auf eine Ausgangsrechnung? Im OP stand
"Ich bekomme Rechnungen ..."

Das hielte ich für Eingangsrechnungen...?!

> Die richtige Buchung lautet:
> Forderungen aus Lief u Leist an Umsatzerlöse
> an Umsatzsteuer
>
> Die USt entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums Dezember 2005.

Bei Ausgangsrechnungen ist das natürlich korrekt.

Gruß Matthias.

Re: Forderungen im Jahreswechsel

am 10.11.2005 18:08:21 von Alexander Schroeder

Matthias Hanft wrote:
> Alexander Schröder schrieb:
>
>> Wie kommst Du bei einer Ausgangsrechnung auf Vorsteuer?
>
> Wie kommst Du auf eine Ausgangsrechnung? Im OP stand
> "Ich bekomme Rechnungen ..."
>
> Das hielte ich für Eingangsrechnungen...?!

Im OP war aber von Forderungen die Rede.

Alex

Re: Forderungen im Jahreswechsel

am 18.11.2005 09:45:53 von Matthias Hanft

Alexander Schröder schrieb:

> Im OP war aber von Forderungen die Rede.

Äh, ja. Hatte ich irgendwie flhsca interpretiert mit dem
"ich bekomme Rechnungen". Asche auf mein Haupt :-)

Gruß Matthias.