Aufbewahrungspflicht Belege "Spekgewinne"
am 07.11.2005 11:19:52 von Thomas WaltherHallo NG,
Nachdem ich eine Nachfrage vom FA bekam, woher meine erklärten
Kapitaleinkünfte stammen (wundert mich, denn ich habe die von der
Bank ausgestellte Jahressteuerbescheinigung als Beleg angeheftet-
ebenso wie in den Vorjahren) und ich die Höhe des den Kapitaleinkünften
zugrundeliegenden "Vermögen" aufführen soll, gehe ich mal davon aus,
daß die nächste Frage auf die Herkunft des Geldes abzielt, denn
anscheinend erscheint dem FA da etwas nicht plausibel.
Ein Großteil des Geldes stammt aus Aktiengewinnen, welche ich natürlich
auch in der Steuererklärung angab, solange sie innerhalb der "Spekfrist"
lagen. Belege wurden nie verlangt, eine Aufstellung in einer Excel-Tabelle
reichte. Gewinne/Verluste außerhalb dieser "Spekfrist" sind dem FA egal,
sie müssen nicht erklärt und versteuert werden, was mir vor Jahren auch
auf tel. Nachfrage mitgeteilt wurde. Ich hatte vorsorglich die Belege
meist einige Jahre aufgehoben obwohl nach meinem Kenntnisstand dazu keinerlei
Verpflichtung besteht, denn die Steuerbescheide waren in dieser Hinsicht
nach einem Monat bestandskräftig(..leider).
Ich könnte also so ziemlich lückenlos die letzten 3-4 Jahre belegen,
allerdings nicht die Jahre davor, was die Frage aufwirft, ob das FA
dies trotzdem von mir fordern könnte- z.B. daß ich Belege auf meine
Kosten von den Banken auftreibe, was mich natürlich eine Menge
Geld kosten würde (zumal ich dort nicht mehr Kunde bin) oder ist
eventuell die Bank verpflichtet, dem FA diese Belege kostenlos zur
Verfügung zu stellen?
Wie sieht es überhaupt mit Belegen aus, welche ich nur auf elektr.
Wege erhalte und ausdrucken kann, die Bank aber grundsätzlich keine
von ihnen ausgedruckten Belege versendet? Was sagt das FA dazu?
Viele Grüße
Thomas