Est-Frist 30.9./StB bzw. eigene Erklärung

Est-Frist 30.9./StB bzw. eigene Erklärung

am 07.11.2005 11:58:17 von Markus Reiter

Hallo,

bekanntlich ist ja die Steuererklärung für Otto-Normalbürger bis zum
30.9. abzugeben, außer Sie wird von einem Steuerberater abgegeben. Der
Steuerberater hat eine Verlängerung der Frist beantragt, ich möchte
aber nun nur den Abschluß (EÜR) vom Steuerbüro machen lassen. Die ESt-,
UST und Gewerbesteuererklärung möchte ich jetzt dann selber machen, ist
dies noch möglich?

Dem Finanzamt teile ich mit, daß die Post wieder mir zugestellt werden
soll! Habe ich dem Finanzamt sonst noch was mitzuteilen, wenn ich in
Zukunft die Steuererklärungen wieder selber erstelle?

Grüße
Markus

Re: Est-Frist 30.9./StB bzw. eigene Erklärung

am 07.11.2005 12:06:55 von Matthias Hanft

Markus Reiter schrieb:

> bekanntlich ist ja die Steuererklärung für Otto-Normalbürger bis zum
> 30.9. abzugeben, außer Sie wird von einem Steuerberater abgegeben.

Aber nicht doch. Richtig ist: bis 31.5., mit Stb bis 30.9.

Wobei ichs schon erlebt habe, daß Stb noch bis Mai des Folgejahres
verlängert haben...

> Der
> Steuerberater hat eine Verlängerung der Frist beantragt, ich möchte
> aber nun nur den Abschluß (EÜR) vom Steuerbüro machen lassen. Die ESt-,
> UST und Gewerbesteuererklärung möchte ich jetzt dann selber machen, ist
> dies noch möglich?

Du kriegst gelegentlich diese "Aufforderung zur Abgabe der Steuer-
erklärung" vom Finanzamt. Da kann man auf der Rückseite angeben,
warum man die Steuererklärung noch nicht abgegeben hat. Da würde
ich dann eintragen "weil mir noch nicht alle Unterlagen zur Ver-
fügung stehen (Jahresabschluß meines Gewerbes vom Steuerberater)"
oder so ähnlich.

Bis 30.9. kriegst Du so unbesehen Verlängerung, und wenn Du bis
dahin nicht abgegeben hast, wirst Du das nächste Mal ca. Mitte
November daran erinnert. Dann kannst Dus nochmal mit der gleichen
Begründung verlängern... sollte eigentlich schon gehen. Habe auch
schon mal telefonisch verlängert, die Leute im FA sind eigentlich
recht nett (bzw. wie man in den Wald reinruft, schallt's zurück -
das gilt auch für Finanzbeamte).

> Dem Finanzamt teile ich mit, daß die Post wieder mir zugestellt werden
> soll! Habe ich dem Finanzamt sonst noch was mitzuteilen, wenn ich in
> Zukunft die Steuererklärungen wieder selber erstelle?

Nö.

Gruß Matthias.