Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 08.11.2005 23:12:27 von Jens Petersen
Hallo,
Ich habe mal eine Frage:
Ich verkaufe einen Artikel bei eBay (gewerblich) für 100Euro inc Versand,
Käufer bezahlt, ich verschicke, drucke eine Rechnung.
Käufer schickt die Ware zurück und ich überweise das Geld zurück.
Ist die Rechnung damit "anulliert", oder kaufe ich den Artikel vom Käufer
zurück?
Zählen die 100 Euro als Umsatz meiner Unternehmung?
mfg, Jens
Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 09.11.2005 00:40:42 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 09.11.2005 01:40:44 von Jens Petersen
"Peter Voigt":
> > Ist die Rechnung damit "anulliert", oder kaufe ich den Artikel vom
Käufer
> > zurück?
>
> Gutschrift.
Ist es damit trotzdem noch ein Umsatz von 100 Euro oder kein Umsatz mehr?
Re: Rückgabeinnerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 09.11.2005 04:15:47 von Heinz Hombergs
Jens Petersen wrote:
> Ist es damit trotzdem noch ein Umsatz von 100 Euro oder kein Umsatz m=
ehr?
Kleiner Buchungsexkurs:
Debitor an Erlöse aus Verkauf / USt 100 Euro (Rechnung)
Debitor an Erlöse aus Verkauf / USt -100 Euro (Gutschrift)
Also ist eine Gutschrift genau genommen eine negative Rechnung.
Somit hebt die Gutschrift die entsprechende Rechnung auf.
Das heisst kein Umsatz von 100 Euro.
Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 09.11.2005 09:57:48 von Werner Warweg
This is a multi-part message in MIME format.
--------------020802040701080803020505
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-15; format=flowed
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Heinz Hombergs schrieb:
>
> Debitor an Erlöse aus Verkauf / USt 100 Euro (Rechnung)
> Debitor an Erlöse aus Verkauf / USt -100 Euro (Gutschrift)
>
> Also ist eine Gutschrift genau genommen eine negative Rechnung.
> Somit hebt die Gutschrift die entsprechende Rechnung auf.
> Das heisst kein Umsatz von 100 Euro.
Auch wenn es sich nach Haarspalterei anhört:
negative Beträge gibt es in der "Doppelten Buchführung" nicht.
Korrekt müssen also die Beispielbuchungssätze lauten:
Debitor 116,-- Euro an Erlöse aus Verkauf 100 Euro (Rechnung)
und MwSt 16 Euro
Erlöse aus Verkauf 100 Euro an Debitor 116 Euro (Gutschrift)
und MwSt 16 Euro
Grundsätzlich sind Geschäftsprozesse zu sehen:
Zu prüfen ist, ob es sich um die "Rückgängigmachung einer Lieferung"
oder eine "Rücklieferung" handelt.
siehe BFH-Urteil vom 27.6.1995 (V R 27/94) BStBl. 1995 II S. 756
Indiz für eine Rückgängigmachung sind beispielsweise:
- volle Erstattung des Kaufpreises
- Mängelrüge
- Lieferung unter Bedingung der Bestellung oder Lieferung (z.B. Rückgabe
bei Nichtgefallen.
Eine Rückgängigmachung liegt nicht vor, wenn diese wegen anderer Zusagen
erfolgt z.B.:
Wenn der Kunde das Teil nicht verkauft, wird es zurück genommen.
Wenn er es innerhalb der nächsten 14 Tage irgendwo billiger sieht, wird
es zurück genommen.
Die Konsequenzen sind weitreichend: Vorsteuer/Mehrwertsteuer, Zoll etc.
--
MfG Werner Warweg
[Lohn bei www.kdv-dt.de, Auftrag und Fibu bei www.bws-dt.de]
--------------020802040701080803020505
Content-Type: text/x-vcard; charset=utf-8;
name="werner.warweg.vcf"
Content-Transfer-Encoding: 7bit
Content-Disposition: attachment;
filename="werner.warweg.vcf"
begin:vcard
fn:Werner Warweg
n:Warweg;Werner
org:KDV Kanne Datenverarbeitung GmbH
adr;dom:;;;Detmold;;32756
email;internet:
note;quoted-printable:Lohnbuchhhaltung, Personalzeiterfassung, Bewerberverwaltung, Software f=C3=
=BCr Medizintechnik und =C3=B6ffentlichem Nahverkehr=0D=0A=
=0D=0A=
Finanzbuchhaltung und Faktura: www.bws-dt.de
x-mozilla-html:TRUE
version:2.1
end:vcard
--------------020802040701080803020505--
Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 09.11.2005 17:59:48 von Florian Kleinmanns
Werner Warweg <> schrieb:
>Auch wenn es sich nach Haarspalterei anhört:
>negative Beträge gibt es in der "Doppelten Buchführung" nicht.
Aha? Und wie buchst Du ein schlichtes Storno?
Grüße
Florian
--
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Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 09.11.2005 21:19:51 von Alexander Schroeder
Werner Warweg wrote:
> Heinz Hombergs schrieb:
>
>> Debitor an Erlöse aus Verkauf / USt 100 Euro (Rechnung)
>> Debitor an Erlöse aus Verkauf / USt -100 Euro (Gutschrift)
>>
>> Also ist eine Gutschrift genau genommen eine negative Rechnung.
>> Somit hebt die Gutschrift die entsprechende Rechnung auf.
>> Das heisst kein Umsatz von 100 Euro.
>
> Korrekt müssen also die Beispielbuchungssätze lauten:
>
> Debitor 116,-- Euro an Erlöse aus Verkauf 100 Euro (Rechnung)
> und MwSt 16 Euro
>
> Erlöse aus Verkauf 100 Euro an Debitor 116 Euro (Gutschrift)
> und MwSt 16 Euro
Ihr liegt beide falsch. Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die nicht vom
Leistungserbringer sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14
Abs. 2 Satz 3 UStG). Eine Abrechnung über einen nachträglich vom
Leistungserbringer gewährten Nachlaß kann also keine Gutschrift sein.
Alex
Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 09.11.2005 21:41:47 von Lutz Schulze
On Wed, 09 Nov 2005 21:19:51 +0100, Alexander Schröder
<> wrote:
>Ihr liegt beide falsch. Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die nicht vom
>Leistungserbringer sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14
>Abs. 2 Satz 3 UStG). Eine Abrechnung über einen nachträglich vom
>Leistungserbringer gewährten Nachlaß kann also keine Gutschrift sein.
Wenn ein Kunde mir ein Teil zurückschickt und ich das kulanterweise
zurücknehme, was erstelle ich ihm dann?
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 09.11.2005 23:11:11 von Alexander Schroeder
Lutz Schulze wrote:
> On Wed, 09 Nov 2005 21:19:51 +0100, Alexander Schröder
> <> wrote:
>
>> Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die nicht vom
>> Leistungserbringer sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14
>> Abs. 2 Satz 3 UStG). Eine Abrechnung über einen nachträglich vom
>> Leistungserbringer gewährten Nachlaß kann also keine Gutschrift sein.
>
> Wenn ein Kunde mir ein Teil zurückschickt und ich das kulanterweise
> zurücknehme, was erstelle ich ihm dann?
Ein Dokument, was die durch die Rücknahme unrichtig gewordene Rechnung
berichtigt. Darin muß auf die (ursprüngliche) Rechnung eindeutig Bezug
genommen werden. Als Bezugnahme reicht die Angabe der ursprünglichen
Rechnungsnummer.
Alex
Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 10.11.2005 07:05:13 von Lutz Schulze
On Wed, 09 Nov 2005 23:11:11 +0100, Alexander Schröder
<> wrote:
>>> Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die nicht vom
>>> Leistungserbringer sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14
>>> Abs. 2 Satz 3 UStG). Eine Abrechnung über einen nachträglich vom
>>> Leistungserbringer gewährten Nachlaß kann also keine Gutschrift sein.
>>
>> Wenn ein Kunde mir ein Teil zurückschickt und ich das kulanterweise
>> zurücknehme, was erstelle ich ihm dann?
>
>Ein Dokument, was die durch die Rücknahme unrichtig gewordene Rechnung
>berichtigt. Darin muß auf die (ursprüngliche) Rechnung eindeutig Bezug
>genommen werden. Als Bezugnahme reicht die Angabe der ursprünglichen
>Rechnungsnummer.
Und das könnte ich statt mit Rechnung z.B. mit Gutschrift
überschreiben?
Lutz
--
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Test im IT-Administrator:
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Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 10.11.2005 08:11:45 von Alexander Schroeder
Lutz Schulze wrote:
> On Wed, 09 Nov 2005 23:11:11 +0100, Alexander Schröder
> <> wrote:
>
>>>> Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die nicht vom
>>>> Leistungserbringer sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14
>>>> Abs. 2 Satz 3 UStG). Eine Abrechnung über einen nachträglich vom
>>>> Leistungserbringer gewährten Nachlaß kann also keine Gutschrift sein.
>>> Wenn ein Kunde mir ein Teil zurückschickt und ich das kulanterweise
>>> zurücknehme, was erstelle ich ihm dann?
>> Ein Dokument, was die durch die Rücknahme unrichtig gewordene Rechnung
>> berichtigt. Darin muß auf die (ursprüngliche) Rechnung eindeutig Bezug
>> genommen werden. Als Bezugnahme reicht die Angabe der ursprünglichen
>> Rechnungsnummer.
>
> Und das könnte ich statt mit Rechnung z.B. mit Gutschrift
> überschreiben?
Du könntest alles mögliche darüber schreiben. Eine unrichtige
Bezeichnung hat umsatzsteuerlich keine negativen Konsequenzen.
Alex
Re: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - Umsatz oder kein Umsatz?
am 10.11.2005 11:00:49 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)