Google und die Ust

Google und die Ust

am 09.11.2005 13:43:01 von Daniel Weimer

Hallo,

ich habe Werbekosten (Google) die ich verbuchen müsste. Ich habe aufgrund
meiner USt-IdNr. keine irische Ust zahlen müssen (Googlesitz: Irland) und
muss jetzt natürlich die deutsche Ust an mein Finanzamt entrichten. Aber wie
zum Geier buche ich das? :-(
P.S. Arbeite mit Lexware Buchhalter *lol*

Danke für einen Tipp, es ist schon ironisch dass ich zu dem Thema nichts bei
Google gefunden habe...

Gruß,
Daniel

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 14:50:11 von Bernd Meyer

Du buchst die bezahlte USt. auf 1570.
Gruß, Bernd

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 15:18:51 von Daniel Weimer

"Bernd Meyer" <> schrieb:
> Du buchst die bezahlte USt. auf 1570.

OK, danke. Das heißt ich buche:

Nettobetrag: 3120 (ohne ust) an 1200
Ustbetrag: 1570 an 1200

Irgendwie steh ich grad voll auf dem Schlauch... ist das so richtig?

Viele verwirrte Grüße,
Daniel

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 15:35:52 von ray

Hi,

> meiner USt-IdNr. keine irische Ust zahlen müssen (Googlesitz: Irland) und
> muss jetzt natürlich die deutsche Ust an mein Finanzamt entrichten.
Ein Versuch das etwas verboser :) als Bernd zu beantworten:
Wie "natuerlich", welche deutsche USt? :) Da Du eine UStID hast
nehme ich an, dass Du Unternehmer bist, das heisst Umsatzsteuer bekommst
Du von Deinen Kunden und fuehrst sie an das FA ab. Google ist da aber kein
Kunde sondern Lieferant, waere der im Inland und Du haettest eine Rechnung
mit USt koenntest Du diese gezahlte USt als Vorsteuer verbuchen, das
wuerde dann die an das FA abzufuehrende USt mindern. Da Du aber nun eine
Rechnung ohne USt von Google hast ist darin einfach keine abzugsfaehige
Vorsteuer enthalten, Du buchst den vollen Betrag als Ausgabe aber eben
ohne Deine abzufuehrende USt zu mindern.

> P.S. Arbeite mit Lexware Buchhalter *lol*
Dazu kann ich nichts sagen, aber normal waere wohl die Rechnung auf
einem Aufwandskonto ohne Vorsteuer oder sowas zu buchen?

(:ul8er,

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 16:14:20 von Karl-Heinz Krause

Florian Kirstein wrote:

>> meiner USt-IdNr. keine irische Ust zahlen müssen (Googlesitz: Irland) und
>> muss jetzt natürlich die deutsche Ust an mein Finanzamt entrichten.
> Ein Versuch das etwas verboser :) als Bernd zu beantworten:
> Wie "natuerlich", welche deutsche USt? :) Da Du eine UStID hast
> nehme ich an, dass Du Unternehmer bist, das heisst Umsatzsteuer bekommst
> Du von Deinen Kunden und fuehrst sie an das FA ab. Google ist da aber kein
> Kunde sondern Lieferant, waere der im Inland und Du haettest eine Rechnung
> mit USt koenntest Du diese gezahlte USt als Vorsteuer verbuchen, das
> wuerde dann die an das FA abzufuehrende USt mindern. Da Du aber nun eine
> Rechnung ohne USt von Google hast ist darin einfach keine abzugsfaehige
> Vorsteuer enthalten, Du buchst den vollen Betrag als Ausgabe aber eben
> ohne Deine abzufuehrende USt zu mindern.

und Du bist sicher, dass Du die Problematik richtig verstanden hast?

Er muss die deutsche MwSt abführen und kann sie bei Vorliegen einer
ordnungsgemäßen Rechnung (die er von goolge aber nie im Leben bekommen
wird) als geleistete Vorsteuer gleich wieder abziehen.

soweit jedenfalls mein Verständnis.

KH

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 17:31:16 von Lutz Schulze

On Wed, 09 Nov 2005 16:14:20 +0100, Karl-Heinz Krause
<> wrote:

>und Du bist sicher, dass Du die Problematik richtig verstanden hast?
>
>Er muss die deutsche MwSt abführen und kann sie bei Vorliegen einer
>ordnungsgemäßen Rechnung (die er von goolge aber nie im Leben bekommen
>wird) als geleistete Vorsteuer gleich wieder abziehen.

Google stellt für Adwords IMHO korrekte Rechnungen mit
Umsatzsteuer-ID. Der Rechnungsempfänger ist Steuerschuldner und kann
diese gezahlte Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abziehen.

Korrigiert mich, wenn ich da was verwechsle.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 18:10:01 von Karl-Heinz Krause

Lutz Schulze wrote:
> On Wed, 09 Nov 2005 16:14:20 +0100, Karl-Heinz Krause
> <> wrote:
>
>> und Du bist sicher, dass Du die Problematik richtig verstanden hast?
>>
>> Er muss die deutsche MwSt abführen und kann sie bei Vorliegen einer
>> ordnungsgemäßen Rechnung (die er von goolge aber nie im Leben bekommen
>> wird) als geleistete Vorsteuer gleich wieder abziehen.
>
> Google stellt für Adwords IMHO korrekte Rechnungen mit
> Umsatzsteuer-ID. Der Rechnungsempfänger ist Steuerschuldner und kann
> diese gezahlte Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abziehen.
>
> Korrigiert mich, wenn ich da was verwechsle.

kriegst Du die Rechnung per Post oder mit qualifizierter elektronischer
Signatur?

Ist der Hinweis auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft gem. § 14a V
UStG auf der Rechnung enthalten?

Korrigiert mich, wenn ich da was verwechsle.

KH

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 18:55:03 von ray

Hi,

> und Du bist sicher, dass Du die Problematik richtig verstanden hast?
Bisher habe ich das Gefuehl, dass ich das als einziger (neben Bernd
evtl.:) hier im Thread habe...

> Er muss die deutsche MwSt abführen
Ja aber das ist ein voellig unabhaengiger Vorgang. MwSt/USt muss er
von Dingen abfuehren die seine Kunden ihm bezahlen (das ist sein
Umsatz, daher Umsatzsteuer :), weil er denen wohl Rechnungen inkl. USt
schreibt, das heisst er kassiert fuer das FA USt und musss diese eben
dann abfuehren. Hat nur mit Google nix zu tun, denn die haben ihm
kein Geld gezahlt, ergo kein Umsatz fuer ihn.

> und kann sie bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung (die er
> von goolge aber nie im Leben bekommen wird) als geleistete Vorsteuer
> gleich wieder abziehen.
1) Das ganze wird verstaendlicher wenn man die USt nicht irgendwie als
durchlaufenden Posten betrachtet, aus Deinem "gleich wieder" folgere
ich, dass Du die als etwas siehst dass er von google auf der
Rechnung hat und es seinem Kunden wieder weiterberechnet. Dem ist
nicht so :) Abgesehen davon dass es gut sein koennte, dass er die
Werbung fuer sich selber, und nicht fuer einen Kunden geschaltet hat,
der Begriff Werbungskosten legt das nahe. Aber das tut nichts zur
Sache, denn:
2) Er sagt er hat mit Google per USt-ID gearbeitet. Das bedeutet er
bekommt von Google eine Rechnung die KEINE Umsatzsteuer enthaelt (ohne
USt-ID haette er wohl eine bekommen in der Irlaendische USt enthalten
waere, waer doof). Heisst Google hat eine Leistung fuer 100 EUR Netto
erbracht und ihm eine Rechnung ueber 100 EUR Rechnungsbetrag gestellt.
Waere ein deutsches Google sein Geschaeftspartner, haette er eine
Rechnung ueber 100+16=116 EUR bekommen, von der er selber dann wieder
16 EUR als Vorsteuer geltend haette machen koennen. So bekommt er
eine Rechnung ueber 100 EUR von der er 0 EUR als Vorsteuer geltend machen
kann. Unter'm Strich kein Unterschied, er fuehrt zum Monats/Quartals/Jahres-
Ende 16 EUR mehr an das Finanzamt ab, hat dafuer aber 16 EUR weniger
an Google ueberwiesen.

> soweit jedenfalls mein Verständnis.
Und jetzt? Ach ja, IANAStB :)

(:ul8er,

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 19:04:02 von Matthias Hanft

Karl-Heinz Krause schrieb:

> Lutz Schulze wrote:
>
>> Google stellt für Adwords IMHO korrekte Rechnungen mit
>> Umsatzsteuer-ID. Der Rechnungsempfänger ist Steuerschuldner und kann
>> diese gezahlte Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abziehen.
>>
>> Korrigiert mich, wenn ich da was verwechsle.

Lutz hat {r|R}echt. Das haben wir hier In This Newsgroup[tm] aber
auch schon oft durchgekaut! (Oder nebenan in debs.)

Nettobetrag auf 3120 im SKR03 buchen, USt/VSt auf 1786/1579 und
in der USt-VAM in die Felder (nicht Zeilen) 52/53 sowie 67.

In der USt-Erklärung dann auch noch irgendwohin (bitte selber
suchen :-)

> kriegst Du die Rechnung per Post oder mit qualifizierter elektronischer
> Signatur?

Also einen Vorsteuerabzug für eine Umsatzsteuer, die _ich_selber_
abführe, genehmige ich mir auch ohne diese Dinge! (Sagt auch der
Stb.)

> Ist der Hinweis auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft gem. § 14a V
> UStG auf der Rechnung enthalten?

Seit wann gilt das deutsche UStG in Irland? _Ich_ muß das gemäß
UStG auf Rechnungen ins Ausland draufschreiben.

_Versteuern_ muß ich das aber auch lt. deutschem UStG, wenns
_nicht_ draufsteht :-)

Gruß Matthias.

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 19:08:53 von Franz Heilmeier

"Daniel Weimer" <
> Hallo,
>
> ich habe Werbekosten (Google) die ich verbuchen müsste. Ich habe aufgrund
> meiner USt-IdNr. keine irische Ust zahlen müssen (Googlesitz: Irland) und
> muss jetzt natürlich die deutsche Ust an mein Finanzamt entrichten. Aber wie
> zum Geier buche ich das? :-(
> P.S. Arbeite mit Lexware Buchhalter *lol*

Du musst keine USt. an das FA entrichten, da du Unternehmer bist.
Also ganz einfach:
Stapelbuchung Bank 1200:
Konto 4610 (Werbekosten)
dabei einstellen: "Steuer: keine".
Das war´s!

Grüße, Franz

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 20:02:31 von Lutz Schulze

On Wed, 09 Nov 2005 19:04:02 +0100, Matthias Hanft <>
wrote:

>> Ist der Hinweis auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft gem. § 14a V
>> UStG auf der Rechnung enthalten?
>
>Seit wann gilt das deutsche UStG in Irland? _Ich_ muß das gemäß
>UStG auf Rechnungen ins Ausland draufschreiben.

Was passiert eigentlich in dem Fall (eigene Rechnung an Kunden in EU),
wenn du es nicht draufschreibst?

Lutz
--
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Test im IT-Administrator:
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Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 20:04:28 von Lutz Schulze

On Wed, 9 Nov 2005 17:55:03 +0000 (UTC),
(Florian Kirstein) wrote:

>Unter'm Strich kein Unterschied, er fuehrt zum Monats/Quartals/Jahres-
>Ende 16 EUR mehr an das Finanzamt ab, hat dafuer aber 16 EUR weniger
>an Google ueberwiesen.

Er führt mehr ab? Wegen diesen Rechnungen habe ich noch nie mehr
abgeführt.

Lutz
--
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Test im IT-Administrator:
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Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 20:32:09 von Matthias Hanft

Lutz Schulze schrieb:

[Hinweis auf Reverse Charge]
> Was passiert eigentlich in dem Fall (eigene Rechnung an Kunden in EU),
> wenn du es nicht draufschreibst?

IMHO nichts. Im UStG ist vieles vorgeschrieben, aber wenig
sanktioniert :-)

Gruß Matthias.

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 21:39:47 von Lutz Schulze

On Wed, 09 Nov 2005 20:32:09 +0100, Matthias Hanft <>
wrote:

>Lutz Schulze schrieb:
>
>[Hinweis auf Reverse Charge]
>> Was passiert eigentlich in dem Fall (eigene Rechnung an Kunden in EU),
>> wenn du es nicht draufschreibst?
>
>IMHO nichts. Im UStG ist vieles vorgeschrieben, aber wenig
>sanktioniert :-)

Ich habe es befürchtet ;-)

Lutz
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Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 21:48:57 von Daniel Weimer

"Florian Kirstein" <> schrieb:
> > Er muss die deutsche MwSt abführen
> Ja aber das ist ein voellig unabhaengiger Vorgang. MwSt/USt muss er
> von Dingen abfuehren die seine Kunden ihm bezahlen (das ist sein
> Umsatz, daher Umsatzsteuer :), weil er denen wohl Rechnungen inkl. USt
> schreibt, das heisst er kassiert fuer das FA USt und musss diese eben
> dann abfuehren. Hat nur mit Google nix zu tun, denn die haben ihm
> kein Geld gezahlt, ergo kein Umsatz fuer ihn.

Es sind Werbekosten für mein Unternehmen. Die Rechnung ist ohne
Mehrwertsteuerbetrag. Das beste ist, dass Google auf die Rechnung schreibt:
Gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtline ist der Empfänger dieser Dienste
verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen

> > und kann sie bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung (die er
> > von goolge aber nie im Leben bekommen wird) als geleistete Vorsteuer
> > gleich wieder abziehen.
> 1) Das ganze wird verstaendlicher wenn man die USt nicht irgendwie als
> durchlaufenden Posten betrachtet, aus Deinem "gleich wieder" folgere
> ich, dass Du die als etwas siehst dass er von google auf der
> Rechnung hat und es seinem Kunden wieder weiterberechnet. Dem ist
> nicht so :) Abgesehen davon dass es gut sein koennte, dass er die
> Werbung fuer sich selber, und nicht fuer einen Kunden geschaltet hat,
> der Begriff Werbungskosten legt das nahe. Aber das tut nichts zur
> Sache, denn:

Genau. Die Werbungskosten betreffen mein Unternehmen.

> 2) Er sagt er hat mit Google per USt-ID gearbeitet. Das bedeutet er
> bekommt von Google eine Rechnung die KEINE Umsatzsteuer enthaelt (ohne
> USt-ID haette er wohl eine bekommen in der Irlaendische USt enthalten
> waere, waer doof).

Exakt. Rechnung ohne Ust.

> Heisst Google hat eine Leistung fuer 100 EUR Netto
> erbracht und ihm eine Rechnung ueber 100 EUR Rechnungsbetrag gestellt.
> Waere ein deutsches Google sein Geschaeftspartner, haette er eine
> Rechnung ueber 100+16=116 EUR bekommen, von der er selber dann wieder
> 16 EUR als Vorsteuer geltend haette machen koennen. So bekommt er
> eine Rechnung ueber 100 EUR von der er 0 EUR als Vorsteuer geltend machen
> kann. Unter'm Strich kein Unterschied, er fuehrt zum
Monats/Quartals/Jahres-
> Ende 16 EUR mehr an das Finanzamt ab, hat dafuer aber 16 EUR weniger
> an Google ueberwiesen.

Ganz richtig. Ich hätte an Google IMHO mehr überweisen müssen, die MwSt. in
Irland beträg doch 21%, oder?

Mir geht es um folgendes:
Wie muss ich den Vorgang buchen, damit ich an das Finanzamt die 16 Euro (im
Beispiel) Buchhalterich korrekt abführe?

Den Nettobetrag verbuche ich ja so:
3120 (ohne ust) an 1200

Aber wie gehts dann weiter? *grübel*
Hätte ich nur nicht im Unterricht so oft geschlafen :-(

Gruß,
Daniel

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 21:52:37 von Daniel Weimer

Ich selbst schrieb:

[...]
> muss jetzt natürlich die deutsche Ust an mein Finanzamt entrichten. Aber
wie
[...]

Ich Tor! Ich meine natürlich die Vst. *arghhhhh*

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 21:55:16 von Daniel Weimer

"Lutz Schulze" <> schrieb:
> Google stellt für Adwords IMHO korrekte Rechnungen mit
> Umsatzsteuer-ID. Der Rechnungsempfänger ist Steuerschuldner und kann
> diese gezahlte Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abziehen.
>
> Korrigiert mich, wenn ich da was verwechsle.

Nee, müsste passen: Re-Nr. und beide USt-IdNr. sind auf der Rechnung.

Gruß,
Daniel

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 22:44:26 von axbnospamatall

Am Wed, 9 Nov 2005 19:08:53 +0100, schrieb "Franz Heilmeier"
<> :

>Du musst keine USt. an das FA entrichten, da du Unternehmer bist.

Und ich dachte immer, dass gerade Unternehmer Umsatzsteuer an das FA
abführen müssen. Wieder was dazu gelernt.


Grüße

Axel

Re: Google und die Ust

am 09.11.2005 22:55:04 von axbnospamatall

Am Wed, 9 Nov 2005 13:43:01 +0100, schrieb "Daniel Weimer"
<> :

>Hallo,
>
>ich habe Werbekosten (Google) die ich verbuchen müsste. Ich habe aufgrund
>meiner USt-IdNr. keine irische Ust zahlen müssen (Googlesitz: Irland) und
>muss jetzt natürlich die deutsche Ust an mein Finanzamt entrichten. Aber wie
>zum Geier buche ich das? :-(
>P.S. Arbeite mit Lexware Buchhalter *lol*

Es gibt spezielle Steuerkonten für Umsatzsteuer, die nach § 13b UStG
geschuldet wird (1579 bzw. 1786 im SKR03). Forsche mal in Deinem
Kontenrahmen. Bei Datev gibt es hierfür auch einen speziellen
Umsatzsteuerschlüssel. Glaube es war 94.


Grüße

Axel

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 03:58:10 von ray

Hi,

> Er führt mehr ab?
Das war ein Vergleich mit dem hypothetischen, hoffentlich allen hier
vertrauten, Szenario, "wenn er bei einem deutschen Dienstleister
gekauft haette". Dann haette er 16 EUR mehr abziehbare Vorsteuer,
also muesste er 16 EUR weniger an das FA abfuehren. Heisst umgekehrt,
dadurch dass er bei Google Irland gekauft hat fuehrt er zwar 16 EUR
mehr an das FA ab (unter der annahme er hat ueberhaupt abzufuehrende USt
eingenommen :), hat dafuer aber 16 EUR weniger an Google ueberwiesen.

> Wegen diesen Rechnungen habe ich noch nie mehr abgeführt.
Zu einem Vergleich ("mehr als...") gehoeren zwei Szenarien. Du willst
mir sicher sagen "dadurch dass ich bei google irland kaufe fuehre ich
nicht mehr USt ab, als wenn ich garnichts kaufen wuerde". Das ist klar :)
Aber Du fuehrst eben mehr an das FA ab, als WENN Du bei einem inlaendischen
Abieter kaufen wuerdest - denn da wuerde die USt dann ueber den zum FA
laufen, drum ist sie da ja abzugsfaehig.

Allerdings frage ich mich, wenn Dir klar ist, dass die Google Rechnung
keine USt enthaelt, was meinst Du dann mit:
> Der Rechnungsempfänger ist Steuerschuldner und kann
> diese gezahlte Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abziehen.
etwas "oben rechts" von hier im Thread? Die Rechnung enthaelt eben
keine Umsatzsteuer, es gibt keine Vorsteuer an dieser Stelle, das
wird einfach Umsatzsteuerneutral netto gebucht. Dafuer hat man die
USt-ID :)

Der Vollstaendigkeit halber: haette man keine USt-ID bekaeme man eine
Rechnung von Google Irland, in der Irlaendische Umsatzsteuer von 21%
enthalten ist, statt 100 EUR waere der Rechnungsbetrag also 121 EUR,
nur dummerweise ist Irlaendische Umsatzsteuer hier auch keine
abzugsfaehige Vorsteuer, das heisst man haette dann Kosten von
echten 121 EUR und damit 21 EUR einfach verschenkt (also wenn man
vorsteuerabzugsberechtigt ist und eine USt-ID haette haben koennen,
oder gar eine hat aber sie nicht angegeben hat).

(:ul8er,

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 04:40:33 von ray

Hi,

> Mehrwertsteuerbetrag. Das beste ist, dass Google auf die Rechnung schreibt:
> Gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtline ist der Empfänger dieser Dienste
> verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen
So jetzt schafft ihr es langsam mich zu verwirren :) Aber meinem
gesamten Verstaendnis dieses Vorganges nach betrifft Dich das nicht
direkt, also in einer Form dass Du irgendwas tun muesstest... Die 6.
EU-Richtlinie betrifft Dich IMHO ohnehin nicht, nur das was davon in
nationales Recht, also bei uns wohl das UStG, umgesetzt wurde...

> Ganz richtig. Ich hätte an Google IMHO mehr überweisen müssen, die MwSt. in
> Irland beträg doch 21%, oder?
Haettest Du, wenn Du keine USt-ID haettest. Genau dafuer ist die USt-ID da
und genau deswegen solltest Du als im EU-Ausland einkaufender Unternehmer
auf Anbieter achten, die auch mit einer USt-ID umgehen koennen, sonst
zahlst Du drauf (siehe mein anderes Posting von gerade eben letzter Absatz).

> Wie muss ich den Vorgang buchen, damit ich an das Finanzamt die 16 Euro (im
> Beispiel) Buchhalterich korrekt abführe?
Da musst Du garnichts machen, denn das Beispiel war ja mit einem
deutschen Dienstleister. Du musst USt von Deinen UMSAETZEN abfuehren,
das heisst von Geld das Du von Deinen KUNDEN EINNIMMST. Bei Dienstleistungen
die Du einkaufst wird die Umsatzsteuer von Deinen Lieferanten abgefuehrt,
an das deutsche Finanzamt natuerlich nur von deutschen Lieferanten -
deswegen kannst Du die da auch als Vorsteuer wieder gegenrechnen.
Haettest Du keine UStID haette Google eine Rechnung ueber 121 EUR
gestellt und dann in Irland 21 EUR an das irische FA abgefuehrt, Du
haettest aber trotzdem keine Vorsteuer geltend machen konnen - das kaeme
effektiv einer Doppelbesteuerung in beiden Laendern gleich, daher bekommst
Du mit UStid eine Rechnung ueber 100 EUR und das irische FA bekommt nix.

Jetzt wirst Du wieder fragen "hae? Warum doppelt? Das heisst ja ich
muss hier in jedem Fall was zahlen?" - Jein, denn:

> Den Nettobetrag verbuche ich ja so:
> 3120 (ohne ust) an 1200
Ohne Deinen Kontenrahmen auswendig zu kennen: ja irgendsowas. Wichtig
eben die Einstellung "ohne USt", also rein netto.

> Aber wie gehts dann weiter? *grübel*
Das war's dann einfach schon :) Nochmal, auch wenn ich es jetzt denke
ich schon x mal in diesem Thread geschrieben habe ohne dass es jemand
wirklich nachvollziehen will:
- Lieferung im Inland: Du zahlst 116 EUR an Lieferant und minderst Deine
(aus ANDEREN Vorgaengen, naemlich UMSAETZEN mit Deinen Kunden resultierende)
USt-Abfuehrung an das FA um 16 EUR abzugsfaehige Vorsteuer.
- Lieferung von Google Irland: Du zahlst 100 EUR und minderst Deine USt-
Abfuehrung an das FA nicht um irgendwas. Einfach 100 EUR von Dir an
Google, sonst nix.

DADURCH bekommt das FA effektiv die 16 EUR, aber es ist nicht so, dass das
FA 16 EUR von Dir durch diesen Vorgang "mehr" bekommt. Vielmehr ist es so,
dass das FA 16 EUR von DIR weniger bekaeme (im Normalfall MINDERT der
Eikauf von Dienstleistungen Deine USt-Schuld ggue. dem Finanzamt ja),
haettest Du bei einem deutschen Lieferanten gekauft. Nur wuerde DIESER
dann eben die 16 EUR wieder an das FA abfuehren -> alles bleibt wie gehabt.

> Hätte ich nur nicht im Unterricht so oft geschlafen :-(
Woher kommt denn die ganze Zeit die Idee, dass Du fuer eine von DIR
EINGEKAUFTE Dienstleistung irgendeine USt abzufuehren haettest?
Das ist einfach Unsinn :) Umsatzsteuerschuld gegenueber dem FA entsteht
durch Deine Umsaetze, und das sind Gelder die Du von Deinen Kunden
einnimmst und fuer die Du denen Rechnungen schreibst. Rechnungen die
Du von Lieferanten bekommst koennen Deine Umsatzsteuerschuld mindern wenn
sie den Richtlinien entsprechen und entsprechend USt ausweisen, wenn sie
das nicht tun mindern sie eben nichts. Aber sie erhoehen auch nichts.
Du buchst sie einfach ohne USt. Eigentlich einfacher als der inlaendische
Vorgang :)

MfG, Florian (und jetzt erwarte ich fundierten Widerspruch wenn ich
irgendwo wirklich daneben liegen sollte, oder gebe auf das nochmal
zu wiederholen :)

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 07:12:00 von Lutz Schulze

On Thu, 10 Nov 2005 02:58:10 +0000 (UTC),
(Florian Kirstein) wrote:

>Allerdings frage ich mich, wenn Dir klar ist, dass die Google Rechnung
>keine USt enthaelt, was meinst Du dann mit:
>> Der Rechnungsempfänger ist Steuerschuldner und kann
>> diese gezahlte Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abziehen.
>etwas "oben rechts" von hier im Thread?

Der Rechnungsempfänger ist Steuerschuldner gegenüber seinem Finanzamt,
dieser Betrag wird auch in der UStVA eingetrage (also fiktiv gezahlt)
und dann als Vorsteuer in einer weiteren Zeile eingetragen (also
fiktiv erstattet). Ganz unten steht dann wie immer der Saldo.

Wobei 'gezahlte Umsatzsteuer' missverständlich ausgedrückt ist, real
gezahlt wird sie nicht.

>Die Rechnung enthaelt eben
>keine Umsatzsteuer, es gibt keine Vorsteuer an dieser Stelle, das
>wird einfach Umsatzsteuerneutral netto gebucht. Dafuer hat man die
>USt-ID :)

Aber in die UStVA eingetragen. Was passiert eigentlich, wenn nicht?

>Der Vollstaendigkeit halber: haette man keine USt-ID bekaeme man eine
>Rechnung von Google Irland, in der Irlaendische Umsatzsteuer von 21%
>enthalten ist, statt 100 EUR waere der Rechnungsbetrag also 121 EUR,
>nur dummerweise ist Irlaendische Umsatzsteuer hier auch keine
>abzugsfaehige Vorsteuer, das heisst man haette dann Kosten von
>echten 121 EUR und damit 21 EUR einfach verschenkt (also wenn man
>vorsteuerabzugsberechtigt ist und eine USt-ID haette haben koennen,
>oder gar eine hat aber sie nicht angegeben hat).

Einspruch. 21 Euro nicht, denn die zählen ja dann als Ausgaben. Also
je nach persönlichem Grenzsteuersatz einen Teil davon, im besten Fall
ca. 50%

Lutz

--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 08:55:21 von ray

Hallo,

mist, ja, den Par 13b UStG habe ich da tatsaechlich uebersehen,
sollte ich jetzt meine Postings canceln? Sorry an KHK und Lutz!

@Daniel: der hilfreichste Hinweis duerfte der von Axel Boehm in
<> sein, denn:
> dieser Betrag wird auch in der UStVA eingetrage (also fiktiv gezahlt)
> und dann als Vorsteuer in einer weiteren Zeile eingetragen (also
> fiktiv erstattet).
damit Deine Software da (Feld 52 und 67 bei der die ich hier habe)
korrekt Werte eintragen kann muss sie natuerlich wissen, dass sowas
stattgefunden hat, aber da muss Dir jemad der sich mit Deinem Lexware
auskennt sagen wie... Wohl eben ueber extra Konten fuer Geschaefte
nach Par 13b, wenn Dein Lexware sehr alt ist kann es wohl sein
dass die da noch nicht drin sind, musst Du mal bei Lexware suchen...

Korrekt bleibt aber, dass Du effektiv da nichts weiter abfuehren musst,
Du erzeugst quasi selber die 16 Euro USt und 16 Euro VSt die sich
dann wieder ausgleichen...

> Einspruch. 21 Euro nicht, denn die zählen ja dann als Ausgaben. Also
> je nach persönlichem Grenzsteuersatz einen Teil davon, im besten Fall
> ca. 50%
Das stimmt natuerlich, wer das Glueck hat Spitzensteuersatz zu zahlen
verliert bei der Aktion weniger. Schon wieder werden die reichen
bevorzugt, skandaloes! :)

(:ul8er,

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 09:18:00 von Matthias Hanft

Daniel Weimer schrieb:

> Nee, müsste passen: Re-Nr. und beide USt-IdNr. sind auf der Rechnung.

Wobei's bei diesen "13b-Fällen" gar nicht auf eine USt-ID ankommt
(und auch nicht auf EU oder Nicht-EU) - nur daß die beteiligten
Parteien _Unternehmer_ sind (wozu im EU-Fall eine USt-ID als
Nachweis natürlich höchst geeignet ist :-)

Gruß Matthias.

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 09:22:29 von Matthias Hanft

Daniel Weimer schrieb:

> Wie muss ich den Vorgang buchen, damit ich an das Finanzamt die 16 Euro (im
> Beispiel) Buchhalterich korrekt abführe?
>
> Den Nettobetrag verbuche ich ja so:
> 3120 (ohne ust) an 1200
>
> Aber wie gehts dann weiter? *grübel*

Wenn Deine Software richtig konfiguriert ist, bucht sie dann
_automatisch_ 16% des Nettobetrags auf die Konten 1579 und
1786 und trägt das ebenso automatisch an die richtigen
Stellen in der USt-VAM ein.

Also:

100 EUR 3120 an 1200
16 EUR 1579 an 1786

In der USt-VAM 100 EUR in Feld 52; je 16 EUR in Feld 53 und 67.

Wenn das nicht automatisch geht, mußt Du Deine Software
passend konfigurieren. Wenn das auch nicht geht, kannst
Du die Steuerbuchung ja auch von Hand machen. Wenn das
auch nicht geht -> USt-VAM mit Kugelschreiber ergänzen :-)

Gruß Matthias.

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 11:26:11 von Lutz Schulze

On Thu, 10 Nov 2005 07:55:21 +0000 (UTC),
(Florian Kirstein) wrote:

>Hallo,
>
>mist, ja, den Par 13b UStG habe ich da tatsaechlich uebersehen,
>sollte ich jetzt meine Postings canceln? Sorry an KHK und Lutz!

Kein Problem, bin nur Hobbybuchhalter, vieles ist hier aus der NG ;-)

>> Einspruch. 21 Euro nicht, denn die zählen ja dann als Ausgaben. Also
>> je nach persönlichem Grenzsteuersatz einen Teil davon, im besten Fall
>> ca. 50%

>Das stimmt natuerlich, wer das Glueck hat Spitzensteuersatz zu zahlen
>verliert bei der Aktion weniger. Schon wieder werden die reichen
>bevorzugt, skandaloes! :)


Für die 50% muss man sich etwas strecken, in der Tat.
Aber schon 40% sind mit Soli und Gewerbesteuer im Nu erreicht.

Lutz
--
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Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 13:04:34 von Franz Heilmeier

"Axel Böhm" <> schrieb
> Und ich dachte immer, dass gerade Unternehmer Umsatzsteuer an das FA
> abführen müssen. Wieder was dazu gelernt.

Okay, keine Mehrwertsteuer.
Das ändert aber auch nichts daran, dass das so gemacht werden soll,
wie ich schrieb.
Am Monatsende buche ich dann noch die Konten 1573/1773.

Hier mal der Auszug aus der Hilfe von Lexware Buchhalter:
------------------------------------------------------------ -------------------
Buchung innergemeinschaftlicher Erwerbe
Bei der Buchung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen müssen die Erwerbe
der Umsatzsteuer unterworfen werden und gleichzeitig wird diese Erwerbsteuer
wieder als Vorsteuer geltend gemacht.

Beispiel:
Warenlieferung aus Frankreich in Höhe von 1.000,00 EUR an Benutzer
von Lexware buchhalter mit USt-ID-Nr. (somit gem. § 6a UStG steuerfrei).

Buchung der Einkaufsrechnung
Soll: Innerg. Erwerb 16 % ( z.B. Konto 3425 in SKR03) 1.000,00 EUR
Haben: Kreditor Frankreich 1.000,00 EUR

Die Einkaufsrechnung wird immer mit ihrem Nettobetrag verbucht,
sprich mit dem Betrag, der auf der Rechnung ausgewiesen ist!

Buchung der Vor- und Umsatzsteuer aus innerg. Erwerb
Soll: Vorsteuer aus innerg. Erwerb 16 %
( z. B. Konto 1573 in SKR03) 160,00 EUR
Haben: Umsatzsteuer aus innerg. Erwerb 16 %
( z.B. Konto 1773 in SKR03 ).160,00 EUR

Durch diese Buchung erreichen Sie, dass in der Umsatzsteuer-Voranmeldung
unter Position 97 die Bemessungsgrundlage ( 1.000,00 EUR ) mit der
entsprechenden Umsatzsteuer und unter Position 61 die Vorsteuer ausgewiesen wird.
------------------------------------------------------------ ---------------------

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 15:00:27 von Matthias Hanft

Franz Heilmeier schrieb:

> Das ändert aber auch nichts daran, dass das so gemacht werden soll,
> wie ich schrieb.
> Am Monatsende buche ich dann noch die Konten 1573/1773.

Aber nur bei körperlichen Gegenständen! Google-Werbung sind ja
Dienstleistungen. Das Prinzip ist das gleiche, nur die Konten
und Felder in der USt-VAM sind unterschiedlich:

Innergemeinschaftlicher Erwerb Leistung ausländ. UN
Konto 3425 3120
Vorsteuer 1573 1579
Umsatzsteuer 1773 1786
Voranm.Netto Feld 97 Feld 52
Voranm.Steuer (automatisch) Feld 53
Voranm.Vorsteuer Feld 61 Feld 67

Hab zu den Unterschieden auch mal was in

geschrieben.

Gruß Matthias.

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 15:48:22 von Thomas Homilius

Daniel Weimer schrieb am Mittwoch, 9. November 2005 13:43:

> ich habe Werbekosten (Google) die ich verbuchen müsste. Ich habe aufgrund
> meiner USt-IdNr. keine irische Ust zahlen müssen (Googlesitz: Irland) und
> muss jetzt natürlich die deutsche Ust an mein Finanzamt entrichten. Aber
> wie zum Geier buche ich das? :-(
> P.S. Arbeite mit Lexware Buchhalter *lol*

Du zahlst an Google Inc. für Leistungen, die Google erbringt (Werbung),
richtig? Ich bin kein Umsatzsteuer-Experte! Aber hast du mal an die
Möglichkeit gedacht, dass die Leistung in Irland erbracht wird, dass heisst
Google Inc. in Irland muss in Irland irländische Umsatzsteuer abführen und
zwar auch dann, wenn die irländische Umsatzsteuer nicht auf der rechnung
explizit ausgewiesen ist.

Du könntest dir eventuelle diese irländische Umsatzsteuer wieder
zurückholen, aber nicht vom deutschen Fiskus sondern vom irländischen
Fiskus.


Thomas Homilius

--

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 20:34:11 von axbnospamatall

Am Thu, 10 Nov 2005 13:04:34 +0100, schrieb "Franz Heilmeier"
<> :

>Das ändert aber auch nichts daran, dass das so gemacht werden soll,
>wie ich schrieb.
>Am Monatsende buche ich dann noch die Konten 1573/1773.
>
>Hier mal der Auszug aus der Hilfe von Lexware Buchhalter:
> ------------------------------------------------------------ -------------------
>Buchung innergemeinschaftlicher Erwerbe

Ist es aber nicht. Es ist eine sonstige Leistung eines im Ausland
ansässigen Unternehmers. Der Ort der Leistung ist D (§ 3a Abs. 3 und
Abs. 4 Nr. 14 UStG), daher steuerbar und steuerpflichtig. Nach § 13b
UStG ist der Steuerschuldner der Leistungsempfänger, da er selbst
Unternehmer ist.

Daher buchen:
944610 an Kreditor oder Bank
De Umsatzsteuer wird dann automatsich auf den Konten 1578 und 1785
gebucht.


Grüße

Axel

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 20:35:35 von axbnospamatall

Am Thu, 10 Nov 2005 15:48:22 +0100, schrieb Thomas Homilius
<> :

>Du zahlst an Google Inc. für Leistungen, die Google erbringt (Werbung),
>richtig? Ich bin kein Umsatzsteuer-Experte! Aber hast du mal an die
>Möglichkeit gedacht, dass die Leistung in Irland erbracht wird, dass heisst
>Google Inc. in Irland muss in Irland irländische Umsatzsteuer abführen und
>zwar auch dann, wenn die irländische Umsatzsteuer nicht auf der rechnung
>explizit ausgewiesen ist.

Die Möglichkeit sollte man immer bedenken. Aber hier gilt § 3a Abs. 3
und Abs. 4 Nr. 14 UStG --> Ort der sonstigen Leistung Deutschland.


Grüße

Axel

Re: Google und die Ust

am 10.11.2005 20:47:26 von axbnospamatall

Am Wed, 9 Nov 2005 21:48:57 +0100, schrieb "Daniel Weimer"
<> :

>Es sind Werbekosten für mein Unternehmen. Die Rechnung ist ohne
>Mehrwertsteuerbetrag. Das beste ist, dass Google auf die Rechnung schreibt:
>Gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtline ist der Empfänger dieser Dienste
>verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen

Das ist der Hinweis auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft. Die
Regelungen des § 13b UStG sind innerhalb der EU einheitlich. (Wie das
gesamte USt-Recht im Großen und Ganzen). Die Rechnung ist korrekt
ausgestellt.

>Genau. Die Werbungskosten betreffen mein Unternehmen.
>
>> 2) Er sagt er hat mit Google per USt-ID gearbeitet. Das bedeutet er
>> bekommt von Google eine Rechnung die KEINE Umsatzsteuer enthaelt (ohne
>> USt-ID haette er wohl eine bekommen in der Irlaendische USt enthalten
>> waere, waer doof).
>
>Exakt. Rechnung ohne Ust.

Aber nicht wegen der USt-ID. Die ist in diesem Fall egal. Hier gilt §
13b UStG.

>> Heisst Google hat eine Leistung fuer 100 EUR Netto
>> erbracht und ihm eine Rechnung ueber 100 EUR Rechnungsbetrag gestellt.
>> Waere ein deutsches Google sein Geschaeftspartner, haette er eine
>> Rechnung ueber 100+16=116 EUR bekommen, von der er selber dann wieder
>> 16 EUR als Vorsteuer geltend haette machen koennen. So bekommt er
>> eine Rechnung ueber 100 EUR von der er 0 EUR als Vorsteuer geltend machen
>> kann. Unter'm Strich kein Unterschied, er fuehrt zum
>Monats/Quartals/Jahres-
>> Ende 16 EUR mehr an das Finanzamt ab, hat dafuer aber 16 EUR weniger
>> an Google ueberwiesen.
>
>Ganz richtig. Ich hätte an Google IMHO mehr überweisen müssen, die MwSt. in
>Irland beträg doch 21%, oder?

Aber der Umsatz wurde in Deutschland ausgeführt. daher gilt hier
Deutsches Umsatzsteuerrecht --> 16 %
(§3a Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 14 UStG)

>Mir geht es um folgendes:
>Wie muss ich den Vorgang buchen, damit ich an das Finanzamt die 16 Euro (im
>Beispiel) Buchhalterich korrekt abführe?
>
>Den Nettobetrag verbuche ich ja so:
>3120 (ohne ust) an 1200

Nein.
944610 an 1200 mit 100 EUR
Bzw. ausführlich:

4610 an 1200 100 EUR
1578 an 1785 16 EUR

>Aber wie gehts dann weiter? *grübel*

Dann sollte Lexware eigentlich die USt-VA richtig ausdrucken. Es
sollte sich dann in den Zeilen 48 und 58 jeweils die 16 EUR finden. Im
Ergebnis zahlst Du nichts und bekommst auch nichts.

>Hätte ich nur nicht im Unterricht so oft geschlafen :-(

Bei Umsatzsteuer muss aber auch wirklich mit dem Schlaf kämpfen ;-)


Grüße

Axel

Re: Google und die Ust

am 11.11.2005 04:17:12 von Thomas Homilius

Axel Böhm schrieb am Donnerstag, 10. November 2005 20:35:

>>Du zahlst an Google Inc. für Leistungen, die Google erbringt (Werbung),
>>richtig? Ich bin kein Umsatzsteuer-Experte! Aber hast du mal an die
>>Möglichkeit gedacht, dass die Leistung in Irland erbracht wird, ...
>
> Die Möglichkeit sollte man immer bedenken. Aber hier gilt § 3a Abs. 3
> und Abs. 4 Nr. 14 UStG --> Ort der sonstigen Leistung Deutschland.

Danke für die Information. Der § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG scheint relativ neu
zu sein (2003). Ort der sonstigen Leistung ist somit Deutschland und nicht
Irland.


Thomas Homilius

--

Re: Google und die Ust

am 11.11.2005 18:55:13 von axbnospamatall

Am Fri, 11 Nov 2005 04:17:12 +0100, schrieb Thomas Homilius
<> :

>Danke für die Information. Der § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG scheint relativ neu
>zu sein (2003).

Steuervergünstigungsabbaugesetz. Anzuwenden ab 01.07.2003.

>Ort der sonstigen Leistung ist somit Deutschland und nicht
>Irland.

Richtig.


Grüße

Axel