USt bei Dienstleistung fuer Kunden in den USA

USt bei Dienstleistung fuer Kunden in den USA

am 10.11.2005 04:48:51 von ray

Hallo,

natuerlich habe ich schon etwas gegoogelt, es geht um die Frage
wie ein dt. Unternehmer Rechnungen an Kunden in den USA zu stellen hat.
Gefunden habe ich u.a. diese einigermassen sinnvoll wirkende
Zusammenfassung:

und natuerlich den Paragraphen 3 des UstG...

Relevant fuer die Frage ob deutsche USt anfaellt ist also nun
der Leistungsort, und der wiederum haengt entscheidend von der
Art der Leistung ab (Kunde ist Unternehmer) wie mir scheint.

Im Fall der mich konkret interessiert ist die Leistung das Betreiben
eines virtuellen Linuxservers in einem deutschen Rechenzentrum (des
Lieferanten) fuer einen amerikanischen Kunden, auf den ersten Blick
wuerde ich also sagen, die Leistung wird in Deutschland in deutscher
Betriebsstaette von deutschem Unternehmer erbracht, Leistungsort ist hier,
es faellt dt. USt an, bloed fuer den Kunden in den USA.

Nun steht aber in Par. 3a(4) des UStG, dass nach 3a(3) der Leistungsort
Sitz des Leistungsempfaenger ist, wenn es sich um ...
12. die sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
oder auch
14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen;
handelt.

Nun ist die Frage: gibt es dazu naehere Spezifikation was 12. und 14.
meinen? Auf elektronischem Weg erbracht ist die Leistung ja durchaus?
Ist das wohl eine "klare Sache" oder doch etwas mit Potential fuer
Diskussion mit dem Steuerpruefer, also wenn man sich fuer die fuer den
dt. Staat unangenehmere Variante "Rechnung ohne USt" entscheidet und
entsprechend dann auch keine abfuehrt? Und wenn das korrekt ist, koennte
es dann sein, dass der Kunde dann in den USA noch irgendeine Steuer zahlen
muss? Da ihm ja nichts geliefert wurde wohl eher kaum?

(:ul8er, (der von Steuern in den USA nur weiss, dass die Preise beim
McDonalds an der Wand ohne VAT sind und man drum immer etwas mehr zahlen
muss als man sich summiert hat :)

Re: USt bei Dienstleistung fuer Kunden in den USA

am 10.11.2005 07:16:28 von Lutz Schulze

On Thu, 10 Nov 2005 03:48:51 +0000 (UTC),
(Florian Kirstein) wrote:

>Im Fall der mich konkret interessiert ist die Leistung das Betreiben
>eines virtuellen Linuxservers in einem deutschen Rechenzentrum (des
>Lieferanten) fuer einen amerikanischen Kunden, auf den ersten Blick
>wuerde ich also sagen, die Leistung wird in Deutschland in deutscher
>Betriebsstaette von deutschem Unternehmer erbracht, Leistungsort ist hier,
>es faellt dt. USt an, bloed fuer den Kunden in den USA.
>
>Nun steht aber in Par. 3a(4) des UStG, dass nach 3a(3) der Leistungsort
>Sitz des Leistungsempfaenger ist, wenn es sich um ...
>12. die sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
>oder auch
>14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen;
>handelt.

Der Aussenprüfer, der mal hier war, war der Meinung, dass von einem
Server hier für einen Kunden in der Schweiz geleisteter SMS Versand
ohne Mwst. berechnet wird.

Ich habe das daraufhin geändert, vorher hatte ich sie berechnet.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke

Re: USt bei Dienstleistung fuer Kunden in den USA

am 10.11.2005 09:27:45 von Matthias Hanft

Florian Kirstein schrieb:

> Nun ist die Frage: gibt es dazu naehere Spezifikation was 12. und 14.
> meinen? Auf elektronischem Weg erbracht ist die Leistung ja durchaus?
> Ist das wohl eine "klare Sache" oder doch etwas mit Potential fuer
> Diskussion mit dem Steuerpruefer, also wenn man sich fuer die fuer den
> dt. Staat unangenehmere Variante "Rechnung ohne USt" entscheidet und
> entsprechend dann auch keine abfuehrt? Und wenn das korrekt ist, koennte
> es dann sein, dass der Kunde dann in den USA noch irgendeine Steuer zahlen
> muss? Da ihm ja nichts geliefert wurde wohl eher kaum?

Es gibt IIRC ein Urteil, daß ein Server alleine noch keine Betriebs-
stätte begründet (kannst mal danach googlen). Der Ort der Leistung
wäre dann in den USA, und es fiele hier in D keine USt an.

(Konto 8338 im SKR03, Feld 45 in der USt-VAM.)

Gruß Matthias.

Re: USt bei Dienstleistung fuer Kunden in den USA

am 10.11.2005 09:36:26 von ray

Hi,

> Es gibt IIRC ein Urteil, daß ein Server alleine noch keine Betriebs-
> stätte begründet
Naja, es ist ja kein Server der der amerikanischen Firma gehoert,
sondern der deutsche Unternehmer betreibt in seinem hiesigen
Rechenzentrum eigene Rechner, auf denen er virtuelle Server betreibt
und einige dieser virtuellen Server stellt er (quasi vermietet, falls
man bei etwas so immateriellem wie einem virtuellen Server davon
reden kann) einem Kunden in den USA zur Verfuegung...

Ich denke also die Leistung wird relativ klar lokal in .de erbracht,
die Frage ist eher ob die Ausnahmen nach Par. 3a(4) Punkt 12 oder 14
trotzdem greifen...

(:ul8er,

Re: USt bei Dienstleistung fuer Kunden in den USA

am 10.11.2005 10:31:17 von Matthias Hanft

Florian Kirstein schrieb:

> Naja, es ist ja kein Server der der amerikanischen Firma gehoert,
> sondern der deutsche Unternehmer betreibt in seinem hiesigen
> Rechenzentrum eigene Rechner, auf denen er virtuelle Server betreibt
> und einige dieser virtuellen Server stellt er (quasi vermietet, falls
> man bei etwas so immateriellem wie einem virtuellen Server davon
> reden kann) einem Kunden in den USA zur Verfuegung...
>
> Ich denke also die Leistung wird relativ klar lokal in .de erbracht,
> die Frage ist eher ob die Ausnahmen nach Par. 3a(4) Punkt 12 oder 14
> trotzdem greifen...

Laut Auskunft des Stb eines befreundeten Internet-Providers: Ja.
(Warum nicht Punkt 4?)

Gruß Matthias.