Fälligkeit SV Beiträge
am 10.11.2005 14:47:18 von Jan Schiffner
Hallo
Ab Januar muss man ja nun die Beiträge bis zum "drittletzten Bankarbeitstag
des Monats" zahlen.
Ist es denn nicht aber grundsätzlich so, dass Lohnsteuer und SV Beiträge
erst mit der Zahlung des Gehaltes entstehen und fällig werden?
Wenn ich das Gehalt für Januar Anfang Februar überweise, kann es doch nicht
sein, die Beiträge schon im Januar zu zahlen.
Oder wurde hier die Fälligkeit generell von der Zahlung des eigentlichen
Gehaltes abgekoppelt.
Gruß
Jan
PS. Ist zwar ein SV Rechtliches Problem, spielt aber in der Buchhaltung auch
eine Rolle
Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 10.11.2005 15:45:44 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: dkvij1$rvk$03$ tippte Jan
Schiffner:
> Ab Januar muss man ja nun die Beiträge bis zum "drittletzten
> Bankarbeitstag des Monats" zahlen.
Einige KV buchen schon jetzt per 1. ab.
Gruß
Will
Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 10.11.2005 17:26:47 von Lutz Schulze
On Thu, 10 Nov 2005 15:45:44 +0100, "Will Berghoff"
<> wrote:
>Im News-Beitrag: dkvij1$rvk$03$ tippte Jan
>Schiffner:
>> Ab Januar muss man ja nun die Beiträge bis zum "drittletzten
>> Bankarbeitstag des Monats" zahlen.
>
>Einige KV buchen schon jetzt per 1. ab.
Soll das nicht nur für die RV gelten oder ist gleich alles betroffen?
An den OP: wird wohl über Abschläge geregelt, dazu gibt es die
Möglichkeit, sich in 6 Monaten heranzuarbeiten.
Lutz
--
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Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 10.11.2005 17:37:20 von Jan Schiffner
"Lutz Schulze" <> schrieb
>
> Soll das nicht nur für die RV gelten oder ist gleich alles betroffen?
> An den OP: wird wohl über Abschläge geregelt, dazu gibt es die
> Möglichkeit, sich in 6 Monaten heranzuarbeiten.
Das gilt für alle SV Beiträge (Also KV, RV, AV, Pflege). Die vom Januar 2006
darf man in 6 Raten zahlen. Soweit
ist das klar.
Jan
Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 10.11.2005 17:57:25 von Alexander Schroeder
Jan Schiffner wrote:
> Ist es denn nicht aber grundsätzlich so, dass Lohnsteuer und SV Beiträge
> erst mit der Zahlung des Gehaltes entstehen und fällig werden?
Bei der LSt ist und bleibt das so. Bei der SV war das AFAIK noch nie so.
Alex
Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 11.11.2005 12:50:27 von Andreas Gumtow
"Alexander Schröder" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dkvu5l$fro$
> Jan Schiffner wrote:
> > Ist es denn nicht aber grundsätzlich so, dass Lohnsteuer und SV
Beiträge
> > erst mit der Zahlung des Gehaltes entstehen und fällig werden?
>
> Bei der LSt ist und bleibt das so. Bei der SV war das AFAIK noch nie
so.
>
Stimmt, denn die SV stellt nicht auf die tatsächliche Zahlung ab sondern
auf den Anspruch. Stichwort hierzu: z.B. Bäcker und ZVK. Oder
untertarifliche Entlohnung bei Tarifgebundenheit.
Da wird der Anspruch des Arbeitnehmers zur Bemessung der SV herangezogen
und nicht was er tatsächlich erhalten hat.
Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 11.11.2005 14:52:18 von Christian Spannknebel
Jan Schiffner wrote:
> Hallo
>
> Ab Januar muss man ja nun die Beiträge bis zum "drittletzten Bankarbeitstag
> des Monats" zahlen.
>
Interessant wird das erst, wenn man Löhne nach Stunden abrechnen muss,
denn der Monat ist bei Fälligkeit der SV noch nicht rum. Dann hat die
Nation drei Möglichkeiten:
a) massig viele Kristallkugeln, um die restlichen Stunden zu sehen
b) Erfassung der Stunden z.B. vom 25. bis 25.
c) jeden Monat eine Korrektur und somit 24 Beitragsnachweise
Ist es nicht alles so schön einfach... :-((
Christian
Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 11.11.2005 22:18:13 von Hartmut Schaefer
Hallo Christian,
> denn der Monat ist bei Fälligkeit der SV noch nicht rum. Dann hat die
> Nation drei Möglichkeiten:
> a) massig viele Kristallkugeln, um die restlichen Stunden zu sehen
> b) Erfassung der Stunden z.B. vom 25. bis 25.
> c) jeden Monat eine Korrektur und somit 24 Beitragsnachweise
eine einfach Moeglichkeit, dieses Problem ohne seherische Faehigkeiten
und auch ohne groesseren Aufwand zu loesen, ist: einfach ab dem 22.
(sicherheitshalber) alle Lohnempfaenger nach Hause schicken! Dann bleibt
noch genug Zeit fuer die Abrechnung und Ueberweisung.
Gruesse
Hartmut
Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 18.11.2005 09:47:00 von Matthias Hanft
Jan Schiffner schrieb:
> Ab Januar muss man ja nun die Beiträge bis zum "drittletzten Bankarbeitstag
> des Monats" zahlen.
Da würde mich bei der Gelegenheit auch gleich interessieren: Ist das
dann auch der Fälligkeitstermin, bis zu dem man die Beitragsnachweise
per E-Mail an die KK geschickt haben muß, wenn diese per Einzugs-
ermächtigung abbuchen? Oder bis wann muß der BN erfolgen?
Gruß Matthias.
Re: Fälligkeit SV Beiträge
am 18.11.2005 09:47:30 von Matthias Hanft
Christian Spannknebel schrieb:
> c) jeden Monat eine Korrektur und somit 24 Beitragsnachweise
IIRC ist _das_ die vorgeschriebene Variante.
Gruß Matthias.