Lebenshaltungsnachweis für das Finanzamt?

Lebenshaltungsnachweis für das Finanzamt?

am 04.11.2005 22:33:10 von dk1010

Hallo liebe NG,

Kurz zur Situation: mein Partner (nicht verheiratet) ist seit 2000 nur noch
teilzeitbeschäftigt, da er wegen unserer Kinder Elternzeit genommen hat.

habe hat sich mit dem heutigen Schreiben unseres lieben Finanzamtes mal
wieder eine Frage aufgetan...

Dort steht stark herausgestellt: "Mit Abgabe der Sterkl., 2005 bitte ich
nachzuweisen, aus welchen Mitteln Sie ihren Lebensunterhalt bestritten
haben".

Na toll... Grundsätzlich ist mir die Frage ja klar, denn er arbeitet nur
Teilzeit und gerade noch so unter der Steuergrenze.
Aber: die ganzen Jahre davor hat er den Unterhalt angeben, den er von mir
erhalten hat (und den ich wiederum angesetzt habe). Nun verdient er
"zuviel", als daß es Sinn machen würde, diesen anzugeben, weil sie ihn
sowieso nicht akzeptieren würden (Ablehnung für das Vorjahr haben wir
schon).

Grundsätzlich erklärt sich mir die Frage schon, der gute Mann fragt sich
eben, wie jemand mit einer Teilzeitbeschäftigung sein Leben bestreitet.
Aber: das sieht man doch aus den Unterlagen der Jahre davor, oder liest der
die nicht?

Irgendwie kriege ich nen dicken Hals bei der Frage und würde sie so höflich
wie nötig aber auch so unfreundlich wie möglich gerne beantworten...

Any help or ideas?

Vielen Dank und viele Grüße

Désirée

Re: Lebenshaltungsnachweis für das Finanzamt?

am 05.11.2005 16:38:54 von axbnospamatall

Am Fri, 4 Nov 2005 22:33:10 +0100, schrieb "Désirée meier"
<> :

>Irgendwie kriege ich nen dicken Hals bei der Frage und würde sie so höflich
>wie nötig aber auch so unfreundlich wie möglich gerne beantworten...

Einfach darauf hinweisen, dass er zur Bestreitung des
Lebensunterhaltes einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht und dadurch EUR
XX verdient.
Die Frage des FA kann aber auch bedeuten, dass hier eine
Kontrollmitteilung über weitere bisher nicht angegebene Einkünfte
vorliegt.


Grüße

Axel

Re: Lebenshaltungsnachweis für das Finanzamt?

am 06.11.2005 10:59:43 von Uwe Olufs

"Désirée meier" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dkgjhi$cfi$

> Irgendwie kriege ich nen dicken Hals bei der Frage und würde sie so
> höflich
> wie nötig aber auch so unfreundlich wie möglich gerne beantworten...

Warum willst Du unfreundlich antworten?
Hast Du den Eindruck, Du würdest schikaniert?
Oder kommt Dir vielleicht der Gedanke, dass sich ein neuer Mann mit Euerem
Fall beschäftigt und nicht alles im Kopf haben kann?
Vielleicht weiss er auch gar nicht, dass Ihr in einem Haushalt zusammenlebt?
Also schreib freundlich (!) und schreib, wovon Ihr gelebt habt.

Uwe

Re: Lebenshaltungsnachweis für das Finanzamt?

am 06.11.2005 12:00:05 von unknown

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