Lebenshaltungsnachweis für das Finanzamt?
am 04.11.2005 22:33:10 von dk1010Hallo liebe NG,
Kurz zur Situation: mein Partner (nicht verheiratet) ist seit 2000 nur noch
teilzeitbeschäftigt, da er wegen unserer Kinder Elternzeit genommen hat.
habe hat sich mit dem heutigen Schreiben unseres lieben Finanzamtes mal
wieder eine Frage aufgetan...
Dort steht stark herausgestellt: "Mit Abgabe der Sterkl., 2005 bitte ich
nachzuweisen, aus welchen Mitteln Sie ihren Lebensunterhalt bestritten
haben".
Na toll... Grundsätzlich ist mir die Frage ja klar, denn er arbeitet nur
Teilzeit und gerade noch so unter der Steuergrenze.
Aber: die ganzen Jahre davor hat er den Unterhalt angeben, den er von mir
erhalten hat (und den ich wiederum angesetzt habe). Nun verdient er
"zuviel", als daß es Sinn machen würde, diesen anzugeben, weil sie ihn
sowieso nicht akzeptieren würden (Ablehnung für das Vorjahr haben wir
schon).
Grundsätzlich erklärt sich mir die Frage schon, der gute Mann fragt sich
eben, wie jemand mit einer Teilzeitbeschäftigung sein Leben bestreitet.
Aber: das sieht man doch aus den Unterlagen der Jahre davor, oder liest der
die nicht?
Irgendwie kriege ich nen dicken Hals bei der Frage und würde sie so höflich
wie nötig aber auch so unfreundlich wie möglich gerne beantworten...
Any help or ideas?
Vielen Dank und viele Grüße
Désirée