Riesterrente Maximalförderung
Riesterrente Maximalförderung
am 11.11.2005 14:18:15 von WeisM
Wenn der Minimalbetrag, der Eigenleistung von 2 Prozent vom
Vorjahres-Bruttogehalt, größer ist als der Maximalbetrag von 1050 Euro,
welcher Betrag ist dann maßgebend für die Maximalförderung ? Irgendwie
habe ich das noch nicht kapiert.
Grüße Michael
Re: Riesterrente Maximalförderung
am 12.11.2005 10:46:18 von Uwe Olufs
"Michael G. Weis" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43749a1a$0$21949$
> Wenn der Minimalbetrag, der Eigenleistung von 2 Prozent vom
> Vorjahres-Bruttogehalt, größer ist als der Maximalbetrag von 1050 Euro,
> welcher Betrag ist dann maßgebend für die Maximalförderung ? Irgendwie
> habe ich das noch nicht kapiert.
>
Also: Maximal heisst "höchstens".
Hilft Dir diese Erkenntnis jetzt weiter?
Uwe
Re: Riesterrente Maximalförderung
am 12.11.2005 19:07:32 von WeisM
Uwe Olufs wrote:
> "Michael G. Weis" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:43749a1a$0$21949$
>> Wenn der Minimalbetrag, der Eigenleistung von 2 Prozent vom
>> Vorjahres-Bruttogehalt, größer ist als der Maximalbetrag von 1050
>> Euro, welcher Betrag ist dann maßgebend für die Maximalförderung ?
>> Irgendwie habe ich das noch nicht kapiert.
>>
>
> Also: Maximal heisst "höchstens".
>
> Hilft Dir diese Erkenntnis jetzt weiter?
>
Nein.
Re: Riesterrente Maximalförderung
am 13.11.2005 14:14:03 von Uwe Olufs
"Michael G. Weis" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43762f65$0$21953$
> Uwe Olufs wrote:
>> "Michael G. Weis" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:43749a1a$0$21949$
>>> Wenn der Minimalbetrag, der Eigenleistung von 2 Prozent vom
>>> Vorjahres-Bruttogehalt, größer ist als der Maximalbetrag von 1050
>>> Euro, welcher Betrag ist dann maßgebend für die Maximalförderung ?
>>> Irgendwie habe ich das noch nicht kapiert.
>>>
>>
>> Also: Maximal heisst "höchstens".
>>
>> Hilft Dir diese Erkenntnis jetzt weiter?
>>
>
> Nein.
Na gut, dann die Lösung:
Maximalbetrag = 1.050 EUR = Maximalförderungsgrundlage
Uwe
Re: Riesterrente Maximalförderung
am 14.11.2005 08:31:51 von WeisM
Uwe Olufs wrote:
> "Michael G. Weis" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:43762f65$0$21953$
>> Uwe Olufs wrote:
>>> "Michael G. Weis" <> schrieb im Newsbeitrag
>>> news:43749a1a$0$21949$
>>>> Wenn der Minimalbetrag, der Eigenleistung von 2 Prozent vom
>>>> Vorjahres-Bruttogehalt, größer ist als der Maximalbetrag von 1050
>>>> Euro, welcher Betrag ist dann maßgebend für die Maximalförderung ?
>>>> Irgendwie habe ich das noch nicht kapiert.
>>>>
>>>
>>> Also: Maximal heisst "höchstens".
>>>
>>> Hilft Dir diese Erkenntnis jetzt weiter?
>>>
>>
>> Nein.
>
> Na gut, dann die Lösung:
> Maximalbetrag = 1.050 EUR = Maximalförderungsgrundlage
>
Na gut, wenn das so ist...
Was muß man denn minimal einzahlen, damit man überhaupt gefördet wird ?
Grüße Michael