Gesamteinkommen im SGB IV
am 11.11.2005 20:41:16 von usenet-08-2005
§ 16: "Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des
Einkommensteuerrechts; es umfaßt insbesondere das Arbeitsentgelt und das
Arbeitseinkommen"
Wie ist das zu lesen, insbesondere das hinter "insbesondere"? Erst ist
von Einkünften die Rede, dann plötzlich von Einkommen. Insbesondere
meine Frage: Wird zur Ermittlung des Gesamteinkommens der
Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen?
Re: Gesamteinkommen im SGB IV
am 11.11.2005 21:16:50 von Christoph Neumann
Jens Müller schrieb:
> § 16: "Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des
> Einkommensteuerrechts; es umfaßt insbesondere das Arbeitsentgelt und
> das Arbeitseinkommen"
>
> Wie ist das zu lesen, insbesondere das hinter "insbesondere"? Erst ist
> von Einkünften die Rede, dann plötzlich von Einkommen.
Summe der Einkünfte: §2 Abs.Abs.3 Satz 2 EStG
Arbeitsentgelt: §14 SGB IV
Arbeitseinkommen: §15 SGB IV
"Insbesondere" bedeutet, dass die Summe der Einkünfte je nach Einzelfall
noch mehr umfassen kann als Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, z.B.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
> Insbesondere
> meine Frage: Wird zur Ermittlung des Gesamteinkommens der
> Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen?
Zur Ermittlung des Gesamteinkommens: Ja, da die Einkünfte aus
nichtselbständiger Tätigkeit der Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten ist, §2 Abs.2 Nr. 2 EStG.
Zur Ermittlung des Arbeitsentgelts (=Bemessungsgrundlage für SV-Beiträge
bei AN): Nein, da in §14 SGBIV nicht vorgesehen.
--
"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs
Re: Gesamteinkommen im SGB IV
am 11.11.2005 21:28:02 von Erwin Denzler
Etwas unlogisch ist die Formulierung im SGB schon, da im
"Arbeitsentgelt" die Werbungskosten doch wieder enthalten sind.
Es müßte also heißen: "insbesondere das Arbeitsentgelt abzüglich der
Werbungskosten und das Arbeitseinkommen."
E.D.
Re: Gesamteinkommen im SGB IV
am 12.11.2005 14:44:13 von usenet-08-2005
Erwin Denzler schrieb:
> Etwas unlogisch ist die Formulierung im SGB schon, da im
> "Arbeitsentgelt" die Werbungskosten doch wieder enthalten sind.
>
> Es müßte also heißen: "insbesondere das Arbeitsentgelt abzüglich der
> Werbungskosten und das Arbeitseinkommen."
Gibt es da eine Quelle, zB ein Gemeinsames Rundschreiben?
Achja, sind diese Gemeinsamen Rundschreiben irgendwo veröffentlicht?
F'Up jetzt mal nach a+s ...