Wohnungsverkauf nach 10 Jahren trotz Fördergebietsgesetz usw.
Wohnungsverkauf nach 10 Jahren trotz Fördergebietsgesetz usw.
am 13.11.2005 17:00:40 von Ralf Geist
Hallo,
mein derzeitiger Vermieter und ich haben und auf den Kauf seiner Wohnuung
geeinigt. Eigentlich würde ich das gar dieses Jahr noch über die Bühne ziehen,
um die Eigenheimzulage noch zu sichern. Er meint aber ,er hätte damals irgendeine
Förderung erhalten. Ich vermute nach dem Fördergebietsgesetz, denn das Haus wurde
1995 grundsaniert und es war im Sanierungsgebiet. Mal angenommen, er hätte
die Wohnung am 15.12.1995 gekauft und will sie am 16.12.2005 verkaufen, hat er
da irgenndwelche Nachteile im Bezug auf die Förderprogramme? Darf er womöglich erst
im Januar 2006 verkaufen, wenn er keine Rückzahlungen der Steuervergünstigungen riskieren
will?
Das wäre echt schade, denn da gibt es die EHZ nicht mehr.
Für Tipps wäre ich dankbar
Re: Wohnungsverkauf nach 10 Jahren trotz Fördergebietsgesetz usw.
am 14.11.2005 18:53:41 von axbnospamatall
Am Sun, 13 Nov 2005 17:00:40 +0100, schrieb "Lutz Kauder"
<> :
>Hallo,
>
>mein derzeitiger Vermieter und ich haben und auf den Kauf seiner Wohnuung
>geeinigt. Eigentlich würde ich das gar dieses Jahr noch über die Bühne ziehen,
>um die Eigenheimzulage noch zu sichern. Er meint aber ,er hätte damals irgendeine
>Förderung erhalten. Ich vermute nach dem Fördergebietsgesetz, denn das Haus wurde
>1995 grundsaniert und es war im Sanierungsgebiet. Mal angenommen, er hätte
>die Wohnung am 15.12.1995 gekauft und will sie am 16.12.2005 verkaufen, hat er
>da irgenndwelche Nachteile im Bezug auf die Förderprogramme? Darf er womöglich erst
>im Januar 2006 verkaufen, wenn er keine Rückzahlungen der Steuervergünstigungen riskieren
>will?
>Das wäre echt schade, denn da gibt es die EHZ nicht mehr.
Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung ist der
Veräußerungserlös steuerpflichtig.
Das Fördergebietsgesetz gewährt für Deinen Vermieter höchstens
Sonderabschreibungen.
Grüße
Axel
Re: Wohnungsverkauf nach 10 Jahren trotz Fördergebietsgesetz usw.
am 15.11.2005 16:03:56 von Mueller Michael
Lutz Kauder wrote:
Mal angenommen, er hätte
> die Wohnung am 15.12.1995 gekauft und will sie am 16.12.2005 verkaufen, hat er
> da irgenndwelche Nachteile im Bezug auf die Förderprogramme?
Zur 10-Jahrsefrist Spekualtionssteuer hat schon jemand
anders geschrieben.
Eine andere Frage: Ist die Zaehlung der 10 Jahre richtig
oder muessen nicht 10 volle Kalenderjahre verstrichen sein,
d.h. fruehestes Verkaufsdatum waere 1.1.06 und nicht 16.12.05?
Michael Mueller
Re: Wohnungsverkauf nach 10 Jahren trotz Fördergebietsgesetz usw.
am 15.11.2005 20:33:01 von axbnospamatall
Am Tue, 15 Nov 2005 16:03:56 +0100, schrieb Michael Mueller
<> :
>Lutz Kauder wrote:
>Mal angenommen, er hätte
>> die Wohnung am 15.12.1995 gekauft und will sie am 16.12.2005 verkaufen, hat er
>> da irgenndwelche Nachteile im Bezug auf die Förderprogramme?
>
>Zur 10-Jahrsefrist Spekualtionssteuer hat schon jemand
>anders geschrieben.
>
>Eine andere Frage: Ist die Zaehlung der 10 Jahre richtig
>oder muessen nicht 10 volle Kalenderjahre verstrichen sein,
>d.h. fruehestes Verkaufsdatum waere 1.1.06 und nicht 16.12.05?
Es sind mindestens 10 Jahre. Also ab dem 15.12.2005 (da das 10. Jahr
mit Ablauf des 14.12.2005 endet) wäre der Verkauf des Hauses nicht
steuerbar.
Übrigens gibt es keine Spekulationssteuer. Es handelt sich hier um
Einkommensteuer.
Grüße
Axel