Bestandsgarantie Ki.-Geldbescheid u EkSt

Bestandsgarantie Ki.-Geldbescheid u EkSt

am 14.11.2005 14:49:51 von Wilhelm Pieper

Hallo,

während der Kindergeldbescheid für 2003 auch zu einem neuen
Steuerbescheid für 03 führte ist das für 2004 nicht der Fall, obwohl nun
nachträglich doch Kindergeld gewährt wurde.
Mit "Bestandsgarantie" argumentierte der Mensch beim Finanzamt und
wimmelte mich ab.
Zu Recht??
fragt: Wilhelm Pieper

Re: Bestandsgarantie Ki.-Geldbescheid u EkSt

am 14.11.2005 18:48:41 von axbnospamatall

Am Mon, 14 Nov 2005 14:49:51 +0100, schrieb Wilhelm Pieper
<> :

>Hallo,
>
>während der Kindergeldbescheid für 2003 auch zu einem neuen
>Steuerbescheid für 03 führte ist das für 2004 nicht der Fall, obwohl nun
>nachträglich doch Kindergeld gewährt wurde.
>Mit "Bestandsgarantie" argumentierte der Mensch beim Finanzamt und
>wimmelte mich ab.

Der Bescheid für 2004 würde doch zu Deinen Ungunsten geändert werden.
Sei doch froh.


Grüße

Axel

Re: Bestandsgarantie Ki.-Geldbescheid u EkSt

am 14.11.2005 18:59:47 von Wilhelm Pieper

Axel Böhm wrote:
...
>>nachträglich doch Kindergeld gewährt wurde.
...
> Der Bescheid für 2004 würde doch zu Deinen Ungunsten geändert werden.
??
Es geht um den Kinderfreibetrag, den ich mit Bescheid für 04 nicht
erhielt. Ich hatte nun (nachdem Kindergeld für 04 gezahlt wurde) darauf
gehofft.

mfg: Wilhelm Pieper

Re: Bestandsgarantie Ki.-Geldbescheid u EkSt

am 14.11.2005 19:07:53 von axbnospamatall

Am Mon, 14 Nov 2005 18:59:47 +0100, schrieb Wilhelm Pieper
<> :

>Axel Böhm wrote:
>..
>>>nachträglich doch Kindergeld gewährt wurde.
>..
>> Der Bescheid für 2004 würde doch zu Deinen Ungunsten geändert werden.
>??
>Es geht um den Kinderfreibetrag, den ich mit Bescheid für 04 nicht
>erhielt. Ich hatte nun (nachdem Kindergeld für 04 gezahlt wurde) darauf
>gehofft.

Dann hast Du doch Kindergeld bekommen. Dann gibt es aber keinen
Kinderfreibetrag mehr. Doppelt kassieren gibts nicht. ;-)


Grüße

Axel

Re: Bestandsgarantie Ki.-Geldbescheid u EkSt

am 15.11.2005 20:19:22 von Gerd Kluger

"Axel Böhm" <
> Am Mon, 14 Nov 2005 18:59:47 +0100, schrieb Wilhelm Pieper
> <> :
>
>>Axel Böhm wrote:
>>..
>>>>nachträglich doch Kindergeld gewährt wurde.
>>..
>>> Der Bescheid für 2004 würde doch zu Deinen Ungunsten geändert werden.
>>??
>>Es geht um den Kinderfreibetrag, den ich mit Bescheid für 04 nicht
>>erhielt. Ich hatte nun (nachdem Kindergeld für 04 gezahlt wurde) darauf
>>gehofft.
>
> Dann hast Du doch Kindergeld bekommen. Dann gibt es aber keinen
> Kinderfreibetrag mehr. Doppelt kassieren gibts nicht. ;-)

Axel, wenn sich aber der Kinderfreibetrag höher auswirkt als das
Kindergeld, dann ist er gekniffen. Doppelt kassieren geht sowieso
nicht, weil das erhaltene Kindergeld natürlich angerechnet wird.

Ausserdem gibt es ja noch jede Menge anderer Dinge, die davon
abhängen, ob KiGeld erhalten wurde oder nicht.

Gruß
Gerd

Re: Bestandsgarantie Ki.-Geldbescheid u EkSt

am 16.11.2005 14:26:43 von Wilhelm Pieper

Gerd Kluger wrote:
...
> Axel, wenn sich aber der Kinderfreibetrag höher auswirkt als das
> Kindergeld, dann ist er gekniffen. Doppelt kassieren geht sowieso
> nicht, weil das erhaltene Kindergeld natürlich angerechnet wird.
>
> Ausserdem gibt es ja noch jede Menge anderer Dinge, die davon
> abhängen, ob KiGeld erhalten wurde oder nicht.
Für 2003 wurde _nachträglich_ ein neuer Bescheid erstellt mit:
Freibetrag für das am ... geborene Kind: -3.388€
Haushaltsfreibetrag: -2.340€
Dass ich für 2004 auf diese Freibeträge verzichten soll, schmerzt -
zumal Sie in 04 noch höher ausgefallen wären, da in 03 nur anteilig zu
7/12 und mein zu verst. Ek höher war.

mfg: Wilhelm Pieper

Re: Bestandsgarantie Ki.-Geldbescheid u EkSt

am 16.11.2005 21:52:42 von axbnospamatall

Am Wed, 16 Nov 2005 14:26:43 +0100, schrieb Wilhelm Pieper
<> :

>Gerd Kluger wrote:
>..
>> Axel, wenn sich aber der Kinderfreibetrag höher auswirkt als das
>> Kindergeld, dann ist er gekniffen. Doppelt kassieren geht sowieso
>> nicht, weil das erhaltene Kindergeld natürlich angerechnet wird.
>>
>> Ausserdem gibt es ja noch jede Menge anderer Dinge, die davon
>> abhängen, ob KiGeld erhalten wurde oder nicht.

>Für 2003 wurde _nachträglich_ ein neuer Bescheid erstellt mit:
>Freibetrag für das am ... geborene Kind: -3.388€
>Haushaltsfreibetrag: -2.340€
>Dass ich für 2004 auf diese Freibeträge verzichten soll, schmerzt -

Dafür gibt es Kindergeld, was in 2003 angerechnet wurde.

>zumal Sie in 04 noch höher ausgefallen wären, da in 03 nur anteilig zu
>7/12 und mein zu verst. Ek höher war.

Daher gab es auch das Kindergeld nur zu 7/12.

Intressant ist die Frage, wie hoch die Steuerersparnis bei
Berücksichtigung des Kinderfreibetrages in 2004 wäre.
Wenn diese Ersparniss verglichen mit dem gezahlten Kindergeld höher
ist, kannst Du einen Antrag auf Änderung des Bescheides für 2004
stellen.


Grüße

Axel