Wie Kaution verbuchen?
am 15.11.2005 12:26:42 von Thomas Schmidt
Hallo NG!
Wie verbucht man eine Kaution für einen Gewerberaum, welche beim Abschluss
des Mietvertrags anfällt? Laut Mietvertrag sind drei "Bruttowarmmieten" als
Barkaution zu leisten.
Habe hierüber leider nichts gefunden.
Macht es einen Unterschied, wenn man das Geld auf ein Mietkautionskonto
legt, was an den Vermieter verpfändet wird?
Danke!
TS
Re: Wie Kaution verbuchen?
am 15.11.2005 12:43:22 von Florian Kleinmanns
"Thomas Schmidt" <> schrieb:
>Wie verbucht man eine Kaution für einen Gewerberaum, welche beim Abschluss
>des Mietvertrags anfällt? Laut Mietvertrag sind drei "Bruttowarmmieten" als
>Barkaution zu leisten.
Man aktiviert den Kautionsrückzahlungsanspruch.
Grüße
Florian
--
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Re: Wie Kaution verbuchen?
am 15.11.2005 14:54:42 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte
Florian Kleinmanns:
> Man aktiviert den Kautionsrückzahlungsanspruch.
Was man durchaus kritisch sehen kann, je nach Kautionsbedingungen.
Gruß
Will
Re: Wie Kaution verbuchen?
am 15.11.2005 15:07:33 von Matthias Kryn
Florian Kleinmanns schrieb:
> "Thomas Schmidt" schrieb:
> > Wie verbucht man eine Kaution für einen Gewerberaum,
> > welche beim Abschluss des Mietvertrags anfällt? Laut
> > Mietvertrag sind drei "Bruttowarmmieten" als Barkaution
> > zu leisten.
>
> Man aktiviert den Kautionsrückzahlungsanspruch.
Dann aber nicht vergessen, auch eine Rückstellung zu bilden.
Grüße
Matthias
Re: Wie Kaution verbuchen?
am 15.11.2005 19:42:48 von Eric Lorenz
Matthias Kryn schrieb:
> Dann aber nicht vergessen, auch eine Rückstellung zu bilden.
Unfug!
Richtig:
Kaution an Bank
Folge:
Kaution erfolgsneutral (wäre es bei Dir net).
Eric
Re: Wie Kaution verbuchen?
am 16.11.2005 14:11:08 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 437a2c24$0$21960$
tippte Eric Lorenz:
> > Dann aber nicht vergessen, auch eine Rückstellung zu bilden.
> Richtig:
>
> Kaution an Bank
> Folge:
> Kaution erfolgsneutral (wäre es bei Dir net).
Die Kaution ist aber ein verfallbarer Rückzahlungsanspruch und damit
nicht gleichwertig mit anderen Forderungen. Das Risiko der
Verfallbarkeit muss man IMHO irgendwie abbilden.
Gruß
Will
Re: Wie Kaution verbuchen?
am 16.11.2005 14:42:02 von Martin Schoenbeck
Hallo Will,
Will Berghoff schrieb:
> Die Kaution ist aber ein verfallbarer Rückzahlungsanspruch und damit
> nicht gleichwertig mit anderen Forderungen. Das Risiko der
> Verfallbarkeit muss man IMHO irgendwie abbilden.
Dann müßtest Du auch das Risiko abbilden, daß Du möglicherweise eine
Flasche Rotwein auf Deinem Büroteppich im eigenen Büro verschüttest. _Wenn_
Du natürlich in dem gemieteten Büro bereits eine Flasche Rotwein
verschüttet hast, _dann_ kannst Du die Kaution dagegen zurückstellen.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Wie Kaution verbuchen?
am 16.11.2005 15:31:03 von Florian Kleinmanns
"Will Berghoff" <> schrieb:
>Die Kaution ist aber ein verfallbarer Rückzahlungsanspruch
Unfug. Die Kaution ist ein Anspruch, gegen den aufgerechnet werden kann,
>und damit
>nicht gleichwertig mit anderen Forderungen.
und damit gleichwertig mit anderen Forderungen. Ein Schuldner kann
nämlich grundsätzlich gegen alle Ansprüche aufrechnen (§ 387 BGB).
>Das Risiko der
>Verfallbarkeit muss man IMHO irgendwie abbilden.
Durch die Pauschalwertberichtigung. ;-)
Grüße
Florian
--
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