Wie Kaution verbuchen?

Wie Kaution verbuchen?

am 15.11.2005 12:26:42 von Thomas Schmidt

Hallo NG!

Wie verbucht man eine Kaution für einen Gewerberaum, welche beim Abschluss
des Mietvertrags anfällt? Laut Mietvertrag sind drei "Bruttowarmmieten" als
Barkaution zu leisten.

Habe hierüber leider nichts gefunden.

Macht es einen Unterschied, wenn man das Geld auf ein Mietkautionskonto
legt, was an den Vermieter verpfändet wird?

Danke!

TS

Re: Wie Kaution verbuchen?

am 15.11.2005 12:43:22 von Florian Kleinmanns

"Thomas Schmidt" <> schrieb:
>Wie verbucht man eine Kaution für einen Gewerberaum, welche beim Abschluss
>des Mietvertrags anfällt? Laut Mietvertrag sind drei "Bruttowarmmieten" als
>Barkaution zu leisten.

Man aktiviert den Kautionsrückzahlungsanspruch.

Grüße
Florian
--
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Re: Wie Kaution verbuchen?

am 15.11.2005 14:54:42 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte
Florian Kleinmanns:
> Man aktiviert den Kautionsrückzahlungsanspruch.

Was man durchaus kritisch sehen kann, je nach Kautionsbedingungen.

Gruß
Will

Re: Wie Kaution verbuchen?

am 15.11.2005 15:07:33 von Matthias Kryn

Florian Kleinmanns schrieb:
> "Thomas Schmidt" schrieb:

> > Wie verbucht man eine Kaution für einen Gewerberaum,
> > welche beim Abschluss des Mietvertrags anfällt? Laut
> > Mietvertrag sind drei "Bruttowarmmieten" als Barkaution
> > zu leisten.
>
> Man aktiviert den Kautionsrückzahlungsanspruch.

Dann aber nicht vergessen, auch eine Rückstellung zu bilden.

Grüße
Matthias

Re: Wie Kaution verbuchen?

am 15.11.2005 19:42:48 von Eric Lorenz

Matthias Kryn schrieb:

> Dann aber nicht vergessen, auch eine Rückstellung zu bilden.

Unfug!

Richtig:

Kaution an Bank

Folge:

Kaution erfolgsneutral (wäre es bei Dir net).

Eric

Re: Wie Kaution verbuchen?

am 16.11.2005 14:11:08 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 437a2c24$0$21960$
tippte Eric Lorenz:
> > Dann aber nicht vergessen, auch eine Rückstellung zu bilden.
> Richtig:
>
> Kaution an Bank
> Folge:
> Kaution erfolgsneutral (wäre es bei Dir net).

Die Kaution ist aber ein verfallbarer Rückzahlungsanspruch und damit
nicht gleichwertig mit anderen Forderungen. Das Risiko der
Verfallbarkeit muss man IMHO irgendwie abbilden.

Gruß
Will

Re: Wie Kaution verbuchen?

am 16.11.2005 14:42:02 von Martin Schoenbeck

Hallo Will,

Will Berghoff schrieb:

> Die Kaution ist aber ein verfallbarer Rückzahlungsanspruch und damit
> nicht gleichwertig mit anderen Forderungen. Das Risiko der
> Verfallbarkeit muss man IMHO irgendwie abbilden.

Dann müßtest Du auch das Risiko abbilden, daß Du möglicherweise eine
Flasche Rotwein auf Deinem Büroteppich im eigenen Büro verschüttest. _Wenn_
Du natürlich in dem gemieteten Büro bereits eine Flasche Rotwein
verschüttet hast, _dann_ kannst Du die Kaution dagegen zurückstellen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Wie Kaution verbuchen?

am 16.11.2005 15:31:03 von Florian Kleinmanns

"Will Berghoff" <> schrieb:
>Die Kaution ist aber ein verfallbarer Rückzahlungsanspruch

Unfug. Die Kaution ist ein Anspruch, gegen den aufgerechnet werden kann,

>und damit
>nicht gleichwertig mit anderen Forderungen.

und damit gleichwertig mit anderen Forderungen. Ein Schuldner kann
nämlich grundsätzlich gegen alle Ansprüche aufrechnen (§ 387 BGB).

>Das Risiko der
>Verfallbarkeit muss man IMHO irgendwie abbilden.

Durch die Pauschalwertberichtigung. ;-)

Grüße
Florian
--
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