Quittung für privaten Unterricht

Quittung für privaten Unterricht

am 16.11.2005 07:28:30 von 1x1

Hallo,
ich nehme privaten Musikunterricht. Die (wohl nicht
umsatzsteuerpflichtige) Musiklehrerin bekommt die Vergütung bar
gezahlt und ich verzichte bislang auf eine Quittung.
Bin ich verpllichtet eine Quittung zu verlangen und aufzubewahren ???
John

Re: Quittung für privaten Unterricht

am 16.11.2005 08:11:41 von Martin Hentrich

On 15 Nov 2005 22:28:30 -0800, wrote:
^^^da oben sollte dein Realname stehen!

>ich nehme privaten Musikunterricht. Die (wohl nicht
>umsatzsteuerpflichtige) Musiklehrerin bekommt die Vergütung bar
>gezahlt und ich verzichte bislang auf eine Quittung.
>Bin ich verpllichtet eine Quittung zu verlangen und aufzubewahren ???

Du brauchst eine Quittung, damit du belegen kannst, daß du auch
bezahlt hast. Das ist der Sinn der Quittung.

Mußt du also nicht gegenüber der Musiklehrerin belegen, daß du
vergangene Stunden bereits bezahlt hast, dann brauchst du auch keine
Quittung.

Steuerlich ist dieses Hobby nicht relevant. Oder bist du von Beruf
Musiker und erzielst damit Einkünfte?

Martin

PS: Bitte nicht plenken.

Re: Quittung für privaten Unterricht

am 16.11.2005 15:09:49 von Martin Blanke

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> .... Steuerlich ist dieses Hobby nicht relevant.
-------------------------------
Für den Schüler nicht, für den Musikdozenten sehr wohl. Wenn der keine
Quittung ausstellt, dann vielleicht deshalb, weil er diese Einnahmen dem
Finanzamt verschweigen möchte.
MfG, M.B.

Re: Quittung für privaten Unterricht

am 16.11.2005 15:38:29 von Florian Kleinmanns

"Martin Blanke" <> schrieb:
>> .... Steuerlich ist dieses Hobby nicht relevant.
>-------------------------------
>Für den Schüler nicht, für den Musikdozenten sehr wohl. Wenn der keine
>Quittung ausstellt, dann vielleicht deshalb, weil er diese Einnahmen dem
>Finanzamt verschweigen möchte.

Das darf dem Schüler aber egal sein. Leistungsempfänger werden
glücklicherweise noch nicht in jedem Bereich als Hilfssteuerfahnder
herangezogen.

Grüße
Florian
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Re: Quittung für privaten Unterricht

am 16.11.2005 18:36:26 von Martin Hentrich

On Wed, 16 Nov 2005 15:09:49 +0100, "Martin Blanke"
<> wrote:

>Für den Schüler nicht, für den Musikdozenten sehr wohl. Wenn der keine
>Quittung ausstellt, dann vielleicht deshalb, weil er diese Einnahmen dem
>Finanzamt verschweigen möchte.

Das kann dem Schüler - und *nur* um den drehte sich die Frage - aber
völlig egal sein.

Im übrigen kann er auch mit Quittung die Einnahmen verschweigen, denn
die Quittung ist ja nicht steuerrelevant und kann demzufolge bei
keiner Steuerprüfung auffallen.

Martin

Re: Quittung für privaten Unterricht

am 16.11.2005 19:14:43 von Karl-Heinz Krause

Martin Hentrich wrote:
> On Wed, 16 Nov 2005 15:09:49 +0100, "Martin Blanke"
> <> wrote:
>
>> Für den Schüler nicht, für den Musikdozenten sehr wohl. Wenn der keine
>> Quittung ausstellt, dann vielleicht deshalb, weil er diese Einnahmen dem
>> Finanzamt verschweigen möchte.
>
> Das kann dem Schüler - und *nur* um den drehte sich die Frage - aber
> völlig egal sein.
>
> Im übrigen kann er auch mit Quittung die Einnahmen verschweigen, denn
> die Quittung ist ja nicht steuerrelevant und kann demzufolge bei
> keiner Steuerprüfung auffallen.

da würde ich nicht zustimmen:

a) aus fehlender "Relevanz" würde ich nicht schließen, dass die Quittung
nicht doch dem Finanzamt vorgelegt wird.

b) sind (selten aber doch) Situationen denkbar, in denen die Quittung
steuerlich "relevant" ist.

KH

Re: Quittung für privaten Unterricht

am 16.11.2005 21:49:37 von Martin Hentrich

On Wed, 16 Nov 2005 19:14:43 +0100, Karl-Heinz Krause
<> wrote:

>a) aus fehlender "Relevanz" würde ich nicht schließen, dass die Quittung
>nicht doch dem Finanzamt vorgelegt wird.
>
>b) sind (selten aber doch) Situationen denkbar, in denen die Quittung
>steuerlich "relevant" ist.

Zu jeder Aussage gibt es Ausnahmen.

Darum kann jede Aussage richtig *oder* flasch sein.

Darum sollte man keine Aussage machen, es sei denn, man gibt einen
Anlagen-Apparat mit *sämtlichen* Ausnahmen bei.

Da es aber niemals *sämtliche* Ausnahmen geben kann, ist auch diese
Aussage fehlerhaft.

Also sollte man gleich die Schnauze halten... ;-)

Martin